Tarifkommission KKH steckt den Kurs für die Tarifverhandlungen in 2018 ab

Am 12.01.2018 traf sich die KKH-Tarifkommission in Hannover, um über die DHV-Positionen zu den in 2018 anstehenden Verhandlungen zu beraten. Am 09.02.2018 findet der Auftakt der Tarifverhandlungen zu Änderungen an der betrieblichen Altersvorsorge (Anlage 7) statt. Des Weiteren haben DHV und KKH vereinbart, ab Mai 2018 Tarifgespräche zu Änderungen an der Gebietsleitervergütung zu führen.

Die DHV ist erfreut, dass der langjährige Vorsitzende des Hauptpersonalrats der KKH, Manfred Gold (im Bild Mitte), letztes Jahr aus verdi aus- und in die DHV eingetreten war und sich aktiv mit seinen Erfahrungen und seiner Sachkenntnis in die DHV-Tarifarbeit einbringt.

Die DHV-Tarifkommission ist sich einig in dem Ziel, dass es auch weiterhin eine für alle Beschäftigte attraktive betriebliche Altersversorgung geben muss. Dabei ist ein Festhalten an der Garantieverzinsung wichtig, denn diese bietet den Beschäftigten in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsen einen nicht zu unterschätzenden Vorteil gegenüber der Anlage in festverzinsliche Wertpapiere. Bezüglich der Gebietsleitervergütung hatte die DHV der Arbeitgeberseite bereits in den Tarifverhandlungen 2017 deutlich gemacht, dass diesen Beschäftigten die Möglichkeit der Eingruppierung nach den Vergütungsgruppenregelungen der Anlage 5 (Eingruppierungen) gebote werden soll. Bislang gilt für die Gebietsleiter eine gesonderte Vergütungsordnung.

Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“, d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen Sie nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMER einkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHVVerhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.

DAK-Gesundheit: Tarifabschluss möglich

Der Arbeitgeber hat ein verbessertes Angebot vorgelegt:

  • Im Dezember 2017 eine Einmalzahlung von 300 Euro für alle Beschäftigten (Azubis 50 Euro).
  • Entgelterhöhung 1.1.2018 3,0%
  • Entgelterhöhung 1.1.2019 1,9%
  • Laufzeit 24 Monate

Die DHV Tarifkommission DAK-Gesundheit hatte am 11.10.2017 mit dem Arbeitgeber die berechtigten
Forderungen der DHV erörtert.

  •  DHV forderte 5% mehr Gehalt!
  • Zusätzlich forderte DHV eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
  • DHV forderte eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV forderte eine Sonderzahlung für alle Beschäftigten zum Ausgleich der Migrationsbelas-tungen!

Außerdem hatte die DHV-Tarifkommission neben deutlichen Gehaltsforderungen ihre Position zu vielen weiteren Themen klar gestellt. Diese Forderungen standen jetzt nicht zur Verhandlung, aber die DHV-Tarifkommission forderte den Arbeitgeber auf, über die nachfolgenden Punkte umgehend in Verhandlungen einzusteigen:

  • Tarifvertrag zur Bewältigung der Demografischen Entwicklung
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten
  • Azubieinstellung und Übernahme nach der Ausbildung
  • Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten

Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die nach ProDAK erheblich anfordernder geworden sind, vorzunehmen!

Viele unserer innovativen Forderungen hat der Arbeitgeber bisher noch nicht aufgegriffen. Bezüglich der reinen Gehaltserhöhung hat sich der Arbeitgeber ein großes Stück in die Richtung unserer Forderung be-wegt. Auf unsere Forderungen, die unterschiedliche Wirkung einer Gehaltserhöhung auf geringere bzw. höhere Vergütungsgruppen auszugleichen, ist der Arbeitgeber nicht eingegangen. Indirekt ist der Arbeitgeber auf unsere Forderung nach Beachtung der Migrationsbelastungen eingegangen und hat dies in die % der Gehaltserhöhungen eingepreist.

Die DHV Tarifkommission tendiert dazu den Gehaltstarifvertrag abzuschließen und den Arbeitgeber zeit-gleich aufzufordern, unverzüglich in die Verhandlungen bezüglich der weiteren Themen einzutreten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre
DHV-Vertrauensleute vor Ort an.

KKH: Betriebliche Altersversorgung muss attraktiv bleiben!

2018 werden wir mit der KKH über die Gebietsleitervergütung reden!

2. November 2017

Vor einigen Wochen hat die DHV darüber informiert, dass die KKH Änderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) für erforderlich hält. Die DHV hat sich zu Tarifverhandlungen unter der Bedingung bereit erklärt, dass vor deren Aufnahme Mitarbeiterinformationsveranstaltungen zur aktuellen Situation durchgeführt werden und den Beschäftigten die Gelegenheit gegeben wird, ihre Meinungen zu äußern.

Wir werden nach Abschluss der Informationsveranstaltungen mit folgenden Prämissen in die Verhandlungen zu Änderungen an der Anlage 7 gehen:

  • Das Ziel der DHV ist eine dauerhafte Sicherstellung der Attraktivität der Anlage 7 auch unter schwierigen Rahmenbedingungen!
  • Eine zukunftsfähige betriebliche Altersversorgung kann es nur geben mit moderaten Beiträgen und einer weiterhin attraktiven Garantieverzinsung!
  • In erworbene Anwartschaften aus VBL und Anlage 7 darf nicht eingegriffen werden!
  • Ihre Meinungen und Ideen müssen im Verhandlungsprozess berücksichtigt werden!
  • Wir müssen verhindern, dass die Anlage 7 im Zweifelsfall auch gekündigt werden und damit eine einheitliche betriebliche Altersvorsorge für alle Mitarbeiter verloren gehen könnte.
  • Und vor allem ist wichtig: Der neue Tarifvertrag soll Sie überzeugen!

Vertriebsvergütung
DHV und KKH hatten vereinbart, über die Neuregelung zur Regionalleitervergütung zu verhandeln. Die Arbeitgeberseite schlug jedoch vor, diesen Personenkreis wieder nach der Anlage 5 zu vergüten.

Nach eingehenden Diskussionen in unserer Tarifkommission sind wir dem Vorschlag unter der Prämisse gefolgt, dass wir in 2018 zusammen mit der Arbeitgeberseite nochmals über die Gebietsleitervergütung beziehungsweise über eine Wahlmöglichkeit zwischen den Anlagen 1 und 5 sprechen und verhandeln können. Unser Ziel ist es nach wie vor, die Anlage 5 TV in ein modernes, attraktives und zukunftsfähiges Vergütungssystem für alle Vertriebler neu zu fassen!

Auch wenn die Arbeitgeberseite unsere Vorstellung (noch) nicht teilt, hat sie ergebnisoffenen Gesprächen zugestimmt. Ein entsprechender Fahrplan soll ab Mai 2018 vereinbart werden.

BARMER: DHV hat Gehaltstarifvertrag gekündigt – Sagen Sie uns Ihre Meinung!

23.10.2017

DHV und BARMER stehen derzeit in einem intensiven Verhandlungsprozess. Es stehen umfangreiche Themen auf der Tagesordnung, z.B.:

  • Eingruppierung IT-Beschäftigte: Ziel der DHV ist die Vereinbarung einer marktgerechten und vor allem auch für jüngere Beschäftigte attraktiven Vergütung.
  • Tarifvertrag Vertriebsprämie: Die BARMER hat es leider noch nicht vermocht, der DHV ihre Vorstellungen zur Neuregelung der Vertriebsprämie zu übermitteln. Der Zeitplan, bis Jahresende einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln, steht auf der Kippe. Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages wirkt aber noch der alte, zum 31.12.2016 gekündigte Tarifvertrag nach!
  • Zukunftstarifvertrag: Die Motivation der Arbeitgeberseite ist, in Ruhe über sozialverträgliche Regelungen zu verhandeln, bevor die Kasse neue Umstrukturierungen vornehmen muss. Sie zeigt sich aber auch offen für andere Themen. Wir verstehen unter einem Zukunftstarifvertrag mehr als die Weiterentwicklung des Rationalisierungsschutztarifvertrages für den Fall möglicher neuer Umstrukturierungen! Themen wie z.B. die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, Homeoffice oder Lebensarbeitszeitkonten sollen ebenfalls Bestandteil des Zukunftstarifvertrages sein.
  • Gehaltstarifverhandlungen:  Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Unser Ziel ist der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages, der sich möglichst nahtlos an den alten Tarifvertrag anschließt! Die DHV-Tarifkommission hat die . Arbeitgeberseite aufgefordert, rechtzeitig vor dem Ende des Kündigungstermins Ende Januar 2018 die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Das gilt nicht nur für die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen, sondern auch für das zweite große Tarifprojekt, den Zukunftstarifvertrag:

DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderungen

12. Oktober 2017

Die DHV Tarifkommission DAK-Gesundheit hat am 11.10.2017 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV erörtert.

  • DHV fordert 5% mehr Gehalt!
  • Zusätzlich fordert die DHV eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1 – 3!
  • DHV fordert eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV fordert eine Sonderzahlung für alle Beschäftigten zum Ausgleich der Migrationsbelastungen!

Außerdem stellte die DHV-Tarifkommission neben deutlichen Gehaltsforderungen ihre Position zu vielen Themen klar, die jetzt nicht zur Verhandlung stehen und forderte den Arbeitgeber auf,

  • einen Tarifvertrag zur Bewältigung der Demografischen Entwicklung zu verhandeln,
  • Lebensarbeitszeitkonten einzuführen,
  • Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten einzurichten
  • weiterhin Azubis einzustellen und nach der Ausbildung zu übernehmen,
  • über die Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten zu verhandeln und
  • eine Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die nach ProDAK erheblich anfordernder geworden sind, vorzunehmen!

Die Vertreter der Arbeitgeberseite trugen ihre bekannte Meinung zur Lage und zur Wettbewerbssituation der DAK-Gesundheit vor. Das eingebrachte Arbeitgeberangebot betrachten wir als Gesprächseinstieg jedoch ist dieses absolut nicht akzeptabel.

Der Wettbewerb wird bei den Leistungsausgaben entschieden. Strukturelle Nachteile bei der Verteilung der Gelder durch den Fonds können nicht durch Verwaltungskostensenkungen ausgeglichen werden!

In den letzten Jahren haben die Beschäftigten der DAK-Gesundheit mit Rücksicht auf den Wettbewerb nur geringe Gehaltssteigerungen hingenommen. Mehr als 1.600 Beschäftigte verlassen das Unternehmen bis Ende 2018. Die weiterhin anfallende Arbeit muss von entsprechend weniger Personal gestemmt werden.
Angebliche Erleichterungen durch technischen Fortschritt werden in der Sachbearbeitung nicht gespürt.
Schillernde Beiträge im Intranet führen schon lange nicht mehr zu Motivationssteigerungen und ersetzen keine berechtigte Gehaltserhöhung.

Wir fordern den Arbeitgeber zu einem deutlich verbesserten Angebot auf!

Was kommt als nächstes, DAK-Gesundheit?

Die DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat sich in den letzten Monaten mit Veröffentlichungen zurückgehalten. Mit dem neuen Vorstand wurde Kontakt aufgenommen und die Zusammenarbeit sollte nicht gleich von Veröffentlichungen geprägt werden.

Inzwischen sind die Beschäftigten massiv verunsichert worden. Ausgelöst durch Vorstandsentscheidungen erfolgten Veröffentlichungen, Ankündigungen und massenhaft Ausschreibungen.

Rosenmontag 2016 ließ der damalige Vorstand den Beschäftigten zahlreicher RGZ die Schließung der Dienststellen mitteilen. Eine existenzbedrohende Situation für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Erst nach Monaten wurde durch Gespräche und Verhandlungen ein sozialverträglicher Weg gefunden und bis auf wenige Ausnahmen wurde auf die Schließungen verzichtet.

Die schwer verunsicherten Beschäftigten hofften nun darauf, dass der neu gebildete Vorstand die DAK-Gesundheit mit neu motivierten Beschäftigten in ruhigeres Fahrwasser bringt und den Tanker DAK-Gesundheit wieder auf Erfolgskurs bringt.
Die Ankündigungen machten Hoffnung. Qualitätsführer, Servicechampion, Wachstumskasse, neue Führungskultur sowie ständiger, offener und wertschätzender Dialog mit den Beschäftigten.

Jetzt erfolgte aber wieder eine Rolle rückwärts. Mitten hinein in die heiße Phase der Migrationsstufe 2, die alle Kräfte der Beschäftigten fordert werden wieder Schließungen verkündet. Es folgten über 200 undurchsichtige Stellenausschreibungen. Darunter Ausschreibungen als Leiterinnen und Leiter für gar nicht existierende Dienststellen, wo angeblich Vergütungsgruppen erreicht werden können, die nicht realistisch erscheinen.

Tarifabschluss KKH: 2,0 % ab 01.04.2017 und 2,4 % ab 01.01.2018

DHV und KKH haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Inhalten geeinigt:

  • Gehaltserhöhung 2,0 % ab 01.04.2017
  • Gehaltserhöhung 2,4 % ab 01.01.2018
  • Die Gehaltserhöhungen gelten auch für die Beschäftigten im Vertrieb!
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:
    80 € ab 01.04.2017 sowie
    Erhöhungen 2,0 % zum 01.04.2017 und
    2,4 % zum 01.01.2018
  • Laufzeit bis zum 31.12.2018

Der Gehaltstarifvertrag kam nach langen, schwierigen Verhandlungen zustande. Erinnern wir uns: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate! Schritt für Schritt schafften wir es, das Angebot der Arbeitgeber auf ein Niveau zu schrauben, das im Rahmen des Abschlusses öffentlicher Dienst und anderer gesetzlicher Krankenkassen liegt.

Für die DHV-Tarifkommission ist wichtig: Der Tarifabschluss bedeutet einen kräftigen Gehaltszuwachs  für die Beschäftigten! Er liegt deutlich über den Abschlüssen der vergangenen Jahre!

Erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen, die die Attraktivität Ausbildung bei der KKH deutlich steigern.

Die Gehaltstarifverhandlungen sind abgeschlossen, die Verhandlungen gehen aber weiter!

Am 05.05.2017 nehmen DHV und KKH Arbeitsgruppengespräche zur von der Arbeitgeberseite gewünschten Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung (Anlage 7) auf. Die DHV geht mit der Maßgabe in die Gespräche, hart für die Errungenschaften der Anlage 7 zu kämpfen.

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlungen – Fahrplan – Arbeitsprogramm -Gemeinsam sind wir stark-

20. März 2017

Die DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat sich in den letzten Monaten mit Veröffentlichungen zurückgehalten. Wir haben die Umsetzung des Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Organisationsveränderungen begleitet und unseren Mitgliedern Rechtsberatung und auch Rechtsschutz gewährt.

Der Vorstand der DAK-Gesundheit hat sich neu aufgestellt, der Zuschnitt der Ressorts ist abgeschlossen. Erst zur Mitte diesen Jahres erfolgt noch der Übergang der Personalzuständigkeit von Herrn Storm auf Herrn Hessabi.

Zum 30. September 2017 kann und wird der Gehaltstarifvertrag gekündigt werden, um in die erste Tarifverhandlung unter der Leitung von Herrn Hessabi einzusteigen.

Die DHV-Tarifkommission bereitet sich intensiv auf die anstehenden Verhandlungen vor. DHV-Vertrauensleute und die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit beteiligen sich an den Vorberatungen und Vorbereitungen.

Im Juli 2015 ist das Tarifeinheitsgesetz verabschiedet worden. Es wurden diverse Verfassungsbeschwerden  gegen dieses Gesetz eingereicht und derzeit verhandelt.
Selbst wenn das Gesetz gelten sollte, besteht für alle im Hause der DAK-Gesundheit vertretenen Gewerkschaften das Recht auf Tarifverhandlungen.

Die Gewerkschaften sollten sich nicht gegeneinander ausspielen oder gegeneinander ausspielen lassen. Gemeinsam Verhandeln und Gestalten führt zu besseren Ergebnissen – für die Beschäftigten! Deshalb: Wir laden alle Gewerkschaften im Interesse der Beschäftigten zu gemeinsamen Tarifverhandlungen ein.  

Die DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat derzeit diverse Punkte auf der Tagesordnung:

  • Begleitung der noch folgenden Organisationsveränderungen – „Härten“ minimieren.
  • Schutz vor Überlastung der „verbliebenen“ Beschäftigten.
  • Tarifvertrag zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.
  • Tarifvertrag Demografische Entwicklung der DAK-Gesundheit Belegschaft.
  • Angemessene Gehaltserhöhung.
  • Verhandlung der Eingruppierung für neue Tätigkeiten seit ProDAK.
  • Sicherung des Eingruppierungsniveaus.
  • Erhalt des Weihnachtsgeldes.
  • Verteidigung von Besitzständen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre DHV-Vertrauensleute vor Ort an.