BARMER: DHV hat Gehaltstarifvertrag gekündigt – Sagen Sie uns Ihre Meinung!

23.10.2017

DHV und BARMER stehen derzeit in einem intensiven Verhandlungsprozess. Es stehen umfangreiche Themen auf der Tagesordnung, z.B.:

  • Eingruppierung IT-Beschäftigte: Ziel der DHV ist die Vereinbarung einer marktgerechten und vor allem auch für jüngere Beschäftigte attraktiven Vergütung.
  • Tarifvertrag Vertriebsprämie: Die BARMER hat es leider noch nicht vermocht, der DHV ihre Vorstellungen zur Neuregelung der Vertriebsprämie zu übermitteln. Der Zeitplan, bis Jahresende einen neuen Tarifvertrag auszuhandeln, steht auf der Kippe. Bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages wirkt aber noch der alte, zum 31.12.2016 gekündigte Tarifvertrag nach!
  • Zukunftstarifvertrag: Die Motivation der Arbeitgeberseite ist, in Ruhe über sozialverträgliche Regelungen zu verhandeln, bevor die Kasse neue Umstrukturierungen vornehmen muss. Sie zeigt sich aber auch offen für andere Themen. Wir verstehen unter einem Zukunftstarifvertrag mehr als die Weiterentwicklung des Rationalisierungsschutztarifvertrages für den Fall möglicher neuer Umstrukturierungen! Themen wie z.B. die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, Homeoffice oder Lebensarbeitszeitkonten sollen ebenfalls Bestandteil des Zukunftstarifvertrages sein.
  • Gehaltstarifverhandlungen:  Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Unser Ziel ist der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages, der sich möglichst nahtlos an den alten Tarifvertrag anschließt! Die DHV-Tarifkommission hat die . Arbeitgeberseite aufgefordert, rechtzeitig vor dem Ende des Kündigungstermins Ende Januar 2018 die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Das gilt nicht nur für die anstehenden Gehaltstarifverhandlungen, sondern auch für das zweite große Tarifprojekt, den Zukunftstarifvertrag:

DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderungen

12. Oktober 2017

Die DHV Tarifkommission DAK-Gesundheit hat am 11.10.2017 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV erörtert.

  • DHV fordert 5% mehr Gehalt!
  • Zusätzlich fordert die DHV eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1 – 3!
  • DHV fordert eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV fordert eine Sonderzahlung für alle Beschäftigten zum Ausgleich der Migrationsbelastungen!

Außerdem stellte die DHV-Tarifkommission neben deutlichen Gehaltsforderungen ihre Position zu vielen Themen klar, die jetzt nicht zur Verhandlung stehen und forderte den Arbeitgeber auf,

  • einen Tarifvertrag zur Bewältigung der Demografischen Entwicklung zu verhandeln,
  • Lebensarbeitszeitkonten einzuführen,
  • Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten einzurichten
  • weiterhin Azubis einzustellen und nach der Ausbildung zu übernehmen,
  • über die Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten zu verhandeln und
  • eine Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die nach ProDAK erheblich anfordernder geworden sind, vorzunehmen!

Die Vertreter der Arbeitgeberseite trugen ihre bekannte Meinung zur Lage und zur Wettbewerbssituation der DAK-Gesundheit vor. Das eingebrachte Arbeitgeberangebot betrachten wir als Gesprächseinstieg jedoch ist dieses absolut nicht akzeptabel.

Der Wettbewerb wird bei den Leistungsausgaben entschieden. Strukturelle Nachteile bei der Verteilung der Gelder durch den Fonds können nicht durch Verwaltungskostensenkungen ausgeglichen werden!

In den letzten Jahren haben die Beschäftigten der DAK-Gesundheit mit Rücksicht auf den Wettbewerb nur geringe Gehaltssteigerungen hingenommen. Mehr als 1.600 Beschäftigte verlassen das Unternehmen bis Ende 2018. Die weiterhin anfallende Arbeit muss von entsprechend weniger Personal gestemmt werden.
Angebliche Erleichterungen durch technischen Fortschritt werden in der Sachbearbeitung nicht gespürt.
Schillernde Beiträge im Intranet führen schon lange nicht mehr zu Motivationssteigerungen und ersetzen keine berechtigte Gehaltserhöhung.

Wir fordern den Arbeitgeber zu einem deutlich verbesserten Angebot auf!

Was kommt als nächstes, DAK-Gesundheit?

Die DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat sich in den letzten Monaten mit Veröffentlichungen zurückgehalten. Mit dem neuen Vorstand wurde Kontakt aufgenommen und die Zusammenarbeit sollte nicht gleich von Veröffentlichungen geprägt werden.

Inzwischen sind die Beschäftigten massiv verunsichert worden. Ausgelöst durch Vorstandsentscheidungen erfolgten Veröffentlichungen, Ankündigungen und massenhaft Ausschreibungen.

Rosenmontag 2016 ließ der damalige Vorstand den Beschäftigten zahlreicher RGZ die Schließung der Dienststellen mitteilen. Eine existenzbedrohende Situation für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Erst nach Monaten wurde durch Gespräche und Verhandlungen ein sozialverträglicher Weg gefunden und bis auf wenige Ausnahmen wurde auf die Schließungen verzichtet.

Die schwer verunsicherten Beschäftigten hofften nun darauf, dass der neu gebildete Vorstand die DAK-Gesundheit mit neu motivierten Beschäftigten in ruhigeres Fahrwasser bringt und den Tanker DAK-Gesundheit wieder auf Erfolgskurs bringt.
Die Ankündigungen machten Hoffnung. Qualitätsführer, Servicechampion, Wachstumskasse, neue Führungskultur sowie ständiger, offener und wertschätzender Dialog mit den Beschäftigten.

Jetzt erfolgte aber wieder eine Rolle rückwärts. Mitten hinein in die heiße Phase der Migrationsstufe 2, die alle Kräfte der Beschäftigten fordert werden wieder Schließungen verkündet. Es folgten über 200 undurchsichtige Stellenausschreibungen. Darunter Ausschreibungen als Leiterinnen und Leiter für gar nicht existierende Dienststellen, wo angeblich Vergütungsgruppen erreicht werden können, die nicht realistisch erscheinen.

Tarifabschluss KKH: 2,0 % ab 01.04.2017 und 2,4 % ab 01.01.2018

DHV und KKH haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Inhalten geeinigt:

  • Gehaltserhöhung 2,0 % ab 01.04.2017
  • Gehaltserhöhung 2,4 % ab 01.01.2018
  • Die Gehaltserhöhungen gelten auch für die Beschäftigten im Vertrieb!
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:
    80 € ab 01.04.2017 sowie
    Erhöhungen 2,0 % zum 01.04.2017 und
    2,4 % zum 01.01.2018
  • Laufzeit bis zum 31.12.2018

Der Gehaltstarifvertrag kam nach langen, schwierigen Verhandlungen zustande. Erinnern wir uns: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate! Schritt für Schritt schafften wir es, das Angebot der Arbeitgeber auf ein Niveau zu schrauben, das im Rahmen des Abschlusses öffentlicher Dienst und anderer gesetzlicher Krankenkassen liegt.

Für die DHV-Tarifkommission ist wichtig: Der Tarifabschluss bedeutet einen kräftigen Gehaltszuwachs  für die Beschäftigten! Er liegt deutlich über den Abschlüssen der vergangenen Jahre!

Erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen, die die Attraktivität Ausbildung bei der KKH deutlich steigern.

Die Gehaltstarifverhandlungen sind abgeschlossen, die Verhandlungen gehen aber weiter!

Am 05.05.2017 nehmen DHV und KKH Arbeitsgruppengespräche zur von der Arbeitgeberseite gewünschten Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung (Anlage 7) auf. Die DHV geht mit der Maßgabe in die Gespräche, hart für die Errungenschaften der Anlage 7 zu kämpfen.

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlungen – Fahrplan – Arbeitsprogramm -Gemeinsam sind wir stark-

20. März 2017

Die DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat sich in den letzten Monaten mit Veröffentlichungen zurückgehalten. Wir haben die Umsetzung des Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Organisationsveränderungen begleitet und unseren Mitgliedern Rechtsberatung und auch Rechtsschutz gewährt.

Der Vorstand der DAK-Gesundheit hat sich neu aufgestellt, der Zuschnitt der Ressorts ist abgeschlossen. Erst zur Mitte diesen Jahres erfolgt noch der Übergang der Personalzuständigkeit von Herrn Storm auf Herrn Hessabi.

Zum 30. September 2017 kann und wird der Gehaltstarifvertrag gekündigt werden, um in die erste Tarifverhandlung unter der Leitung von Herrn Hessabi einzusteigen.

Die DHV-Tarifkommission bereitet sich intensiv auf die anstehenden Verhandlungen vor. DHV-Vertrauensleute und die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit beteiligen sich an den Vorberatungen und Vorbereitungen.

Im Juli 2015 ist das Tarifeinheitsgesetz verabschiedet worden. Es wurden diverse Verfassungsbeschwerden  gegen dieses Gesetz eingereicht und derzeit verhandelt.
Selbst wenn das Gesetz gelten sollte, besteht für alle im Hause der DAK-Gesundheit vertretenen Gewerkschaften das Recht auf Tarifverhandlungen.

Die Gewerkschaften sollten sich nicht gegeneinander ausspielen oder gegeneinander ausspielen lassen. Gemeinsam Verhandeln und Gestalten führt zu besseren Ergebnissen – für die Beschäftigten! Deshalb: Wir laden alle Gewerkschaften im Interesse der Beschäftigten zu gemeinsamen Tarifverhandlungen ein.  

Die DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat derzeit diverse Punkte auf der Tagesordnung:

  • Begleitung der noch folgenden Organisationsveränderungen – „Härten“ minimieren.
  • Schutz vor Überlastung der „verbliebenen“ Beschäftigten.
  • Tarifvertrag zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.
  • Tarifvertrag Demografische Entwicklung der DAK-Gesundheit Belegschaft.
  • Angemessene Gehaltserhöhung.
  • Verhandlung der Eingruppierung für neue Tätigkeiten seit ProDAK.
  • Sicherung des Eingruppierungsniveaus.
  • Erhalt des Weihnachtsgeldes.
  • Verteidigung von Besitzständen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre DHV-Vertrauensleute vor Ort an.

Auftakt Gehaltstarifverhandlungen bei der KKH: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

03.02.2017

Am 1.Januar 2017 fand die erste Verhandlungsrunde statt. Der Auftakt der Tarifverhandlungen war geprägt von einer kontroversen Diskussion über die Frage der Verknüpfung des Themas betriebliche Altersversorgung mit den Gehaltstarifverhandlungen.

Die DHV-Verhandlungskommission brachte ihre Position deutlich zum Ausdruck: Die KKH-Mitarbeiter/innen dürfen von der allgemeinen Tarifentwicklung nicht weiter abgekoppelt werden! Die seit Jahren erbrachten guten Leistungen der Beschäftigten müssen sich  endlich in einer angemessenen Gehaltsentwicklung wieder finden. Der DHV-Vertreter im HPR, Ronny Teubert, verdeutlichte anhand einer Grafik, dass ein großer Nachholbedarf besteht. Im Gesamtvergleich der Sozialversicherung haben sich im Zeitraum von 2011-2016 die Gehälter aller KKH-Mitarbeiter/innen deutlich unterdurchschnittlich entwickelt. Z.B. hat sich der Abstand der Endstufe der VG 6 zur Beitragsbemessungsgrenze (KV-beitragsfreier Anteil) von jährlich fast 4.000 € auf nur noch rund 1.500 € verringert, während im Branchendurchschnitt der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gewahrt, sondern sogar leicht ausgebaut werden konnte.

In seinem Eingangsstatement bekannte sich das Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vollert zwar zu der Notwendigkeit, den Beschäftigten der KKH eine angemessene Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Arbeitgeberseite wurde aber mit ihrer Verhandlungsführung diesem Bekenntnis nicht gerecht. Denn: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate!

Weitergehende Zugeständnisse wollte die Arbeitgeberseite mit dem Thema betriebliche Altersversorgung verknüpfen. Eine etwaige zusätzliche Steigerung sollte als Sanierungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Arbeitgeberseite sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Aufnahme von Verhandlungen zu Veränderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung).

Die DHV-Verhandlungskommission lehnte das erste Arbeitgeberangebot als vollkommen unzumutbar ab. Sie brachte darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltstarifverhandlungen nicht mit dem schwierigen Thema Änderungen bei der betrieblichen Altersversorge überfrachtet werden dürfen. Die KKH-Mitarbeiter/innen erwarten eine schnelle Einigung auf einen neuen Gehaltstarifvertrag! Die von der Arbeitgeberseite gewünschten Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung ist aber ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Wochen abgehakt werden kann.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie der Verknüpfung der Themen Gehalt und betriebliche Altersversorgung zu überdenken und ihr erstes Angebot nachzubessern. Das zweite Arbeitgeberangebot lautete:

1,0 % Gehaltserhöhung für 8 Monate!

Bedingung für das zweite Arbeitgeberangebot ist, unmittelbar nach dem Gehaltstarifabschluss in Verhandlungen über Änderungen in der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) zu treten.  

Die DHV-Verhandlungskommission wies auch das zweite Arbeitgeberangebot als nicht akzeptabel zurück. Immerhin hat aber die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Verknüpfung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Thema Gehalt Abstand genommen, so dass die Voraussetzungen für die Fortführung der Gehaltstarifverhandlungen gegeben sind. Nächster Verhandlungstermin ist am 1.März 2017.

In der Verhandlungskommission sind:
Armin Arbinger, Beitrags- und Forderungszentrum Frankfurt
Holger Schreiber, Vertragszentrum Halle/Saale
Frank Stelzer, Beitrags- und Forderungszentrum Berlin
Ronny Teubert, Vertragszentrum Halle/Saale
Wolfgang Wilbert, Vertrieb Köln

 

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlung vorerst gescheitert – Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!

Auch am 14.11.2014 gab es keine Einigung zwischen DHV und DAK-Gesundheit.

Nach Aussage von verdi wurde mit der DAK-Gesundheit ein Tarifvertrag über lineare Gehaltserhöhungen und über eine zusätzliche Einmalzahlung für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen.
Ein unterschriebener Tarifvertrag wurde den Beschäftigten noch nicht vorgelegt.

Wie bereits mitgeteilt legte der Arbeitgeber der DHV ein anderes Angebot vor. Die DHV-Tarifkommission befragte die DHV-Mitglieder, ob diese beim angebotenen Tarifabschluss mitgehen möchten.

Es haben sich erfreulich viele Mitglieder an der DHV Umfrage beteiligt.
Das Votum der Mitglieder ist eindeutig gegen die Annahme des Arbeitgeberangebotes und auch eindeutig für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitgeberangebotes.

Das Ergebnis der Mitgliederbefragung wurde dem Arbeitgeber am Verhandlungstag mitgeteilt. Davon zeigte sich die DAK-Gesundheit noch unbeeindruckt.

Erstaunlich, denn der gleiche Arbeitgeber startet derzeit eine interne Kampagne:
 
„Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbarkeit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen verpuffen“

Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen keinen fairen und gerechten Tarifvertrag.

Die Stimmung der Beschäftigten zeigt sich auch durch die Mitgliederbefragung der DHV.
Die hohe Beteiligung und das eindeutige Ergebnis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten.

Die DHV-Tarifkommission beurteilt durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers die Tarifverhandlungen als derzeit gescheitert. Sämtliche Kompromissvorschläge der DHV wurden zurückgewiesen.

Wir fordern den Arbeitgeber auf ein verbessertes Angebot vorzulegen und damit die DAK-Gesundheit in dieser schwierigen Situation vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Wir freuen uns über zahlreiche neue DHV-Mitglieder, die mit Ihrem Beitritt ihren Verdruss über das Handeln des Arbeitgebers und das vorgelegte Tarifangebot zum Ausdruck bringen. Sie Stärken mit Ihrer Mitgliedschaft das Verhandlungsmandat der DHV! Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

V.I.S.d.P. Henning Röders

DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderung 2014

20. Mai 2014

Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:

  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
  • 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
  • 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
  • Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!

Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!

Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.

Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.

Letztes Gehaltsangebot der Arbeitgeber: 5,0 % in zwei Stufen mit Laufzeit bis 31.01.2016

In der dritten Verhandlungsrunde am 24.04.2014 in Wuppertal legte die Arbeitgeberseite ein weiteres verbessertes Gehaltsangebot auf den Tisch:

Lineare Erhöhungen der Gehälter und Auszubildendenvergütungen:

  • 3,0 % ab dem 01.04.2014
  • 2,0 % ab dem 01.07.2015

Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.01.2016

Kontrovers verhandelt wurde über eine mögliche Einmalzahlung zum Ausgleich der drei Nullmonate von Januar bis März 2014. Die Arbeitgeberseite stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Einmalzahlung nur vereinbart werden könne, wenn die DHV zugleich zu Abstrichen bei der linearen Gehaltserhöhung bereit sei. Auch den von der DHV-Verhandlungskommission vorgeschlagenen Kompromiss eine Einmalzahlung im Januar 2015 lehnte Arbeitgeberseite leider ab. Sie brachte schließlich den finalen Charakter des Angebotes deutlich zum Ausdruck.

Die DHV-Verhandlungskommission hält das Angebot der Arbeitgeber trotz der fehlenden Einmalzahlung für abschlussfähig. Mit einem linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 5,0 % in zwei Stufen über einen Zeitraum von 25 Monaten bedeutet das Arbeitgeberangebot eine deutliche, über der derzeitigen Inflations-rate liegende Gehaltssteigerung. Die 3,0 % Gehaltserhöhung für 2014 sind ein Zeichen der Anerkennung der engagierten Arbeitsleistung der Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungen ist diese Gehaltserhöhung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die 2,0 % Gehaltserhöhung für 2015 sind eine akzeptable zweite Erhöhungsstufe für die weiteren sieben Monate der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages.

Die DHV-Verhandlungskommission empfiehlt daher ihren Gremien die Annahme des Gehaltsangebotes.

Die Gehaltserhöhungen sollen mit den Besitzständen aus der Umstellung von der alten auf die neue Ge-haltstabelle verrechnet werden. Erst wenn der Besitzstand abgeschmolzen ist, werden die Vergütungen entsprechend der vereinbarten Gehaltserhöhung erhöht. Die Arbeitgeberseite verwies auf die diesbezüglich in dem Überleitungstarifvertrag von 2011 getroffene Vereinbarung. Die Gehaltserhöhungen von 2012 und 2013 auch für die Beschäftigten mit Besitzständen erfolgten auf Basis von einmaligen Ausnahmever-einbarungen. An einem abstrakten Beispiel lässt sich die Bedeutung darstellen:

  Gehalt bis 31.03.2014 3,0 % zum 01.04.2014 (ohne Rundung)  2,0 % zum 01.07.2015 (ohne Rundung) 
Tabellenvergütung: VG 6, Stufe 4a  3.683 € 3.793,49 € 3.869,35 €
Besitzstand: 150 € 3.833 € 3.833 € (Anrechnung volle 3 % auf Besitzstand, ca. 40 € Besitzstand bleiben übrig.)    3.869,35 € (Besitzstand wird vollständig abgebaut sein, der Beschäftigte erhält die zukünftigen Gehaltserhöhungen in vollem Umfang.)