KKH -Sozialtarifvertrag: Einigung erzielt

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26.11.2013

Nach vier kontrovers geführten Verhandlungsrunden konnten sich DHV und KKH in der gestrigen Verhandlung auf folgenden Abschluss eines Sozialtarifvertrages für die von der Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten einigen.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Mobilitätsunterstützung für die aufgrund der Umstrukturierung versetzten Beschäftigten: 50 % der anfallenden Mehrkosten für ein Jahr
  • Fahrzeitenanrechnung für Beschäftigte, deren tägliche Fahrzeit sich um mindestens 30 Minuten erhöht: Sieben zusätzliche freie Tage im ersten Jahr, vier zusätzliche freie Tage im zweiten Jahr
  • Angebot der Altersteilzeit für Beschäftigte ab 55 Jahren in den zu schließenden Dienststellen:
    • Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %
    • Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 95 %
    • Laufzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt
    • Zahlung einer Abfindung als Teilausgleich für die Rentenabschläge/Rentenkürzungen:
      1,5 Monatsgehälter bis 20 Beschäftigungsjahre; 2 Monatsgehälter ab 20 Beschäftigungsjahren
  • Verbesserung der Regelungen zur Beurlaubung für die Beschäftigten in den zu schließenden Dienststellen:
    • Ab 60. Lebensjahr: Zahlung eines Übergangsgelds in Höhe von 75 % des letzten Bruttogehalts, wenn 35 Beschäftigungsjahre vollendet sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten 75 % ihres letzten Teilzeitgehalts.
    • Sozialversicherungspflicht für alle Beurlaubungsfälle

Der Abschluss ist ein hart errungener Kompromiss, bei dem die DHV die Arbeitgeberseite zu wichtigen Zugeständnissen bewegen konnte:

  1. Mobilitätsunterstützung
    Das erste Arbeitgeberangebot lautete eine auf zwei Jahre gestaffelte Mobilitätsunterstützung in Höhe von 25 % für das erste Jahr und in Höhe von 20 % für das zweite Jahr. Das war zu wenig!
  2. Altersteilzeit
    Ursprünglich war die Arbeitgeberseite nur bereit, Altersteilzeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren. Das bedeutete: Möglichkeit der Blockbildung die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nur in Höhe von 20 % und Zahlung des Rentenversicherungsbetrages nur bis zu 80 %, maximal bis zu 90 % der BBG RV. Mit dem erzielten Kompromiss konnte die Arbeitgeberseite zu deutlichen Zugeständnissen bewegt werden.
  3. Beurlaubung

    Ursprünglich wollte die Arbeitgeberseite im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für eine Dienstvereinbarung mit dem HPR vereinbaren. Das hätte aber nur zur Verzögerung des Verhandlungsprozesses und zur Verlängerung der Hängepartie für die betroffenen Beschäftigten geführt.

    Die Arbeitgeberseite wollte die Beurlaubungen nicht sozialversicherungspflichtig gestalten. Bewegung in dieser Frage kam erst zum Schluss der Verhandlungen. 

Die vereinbarten Regelungen zur Altersteilzeit und zur Beurlaubung verbessern die Beschäftigungsperspektiven für jüngere Beschäftigte!

Leider konnte in der Frage der Standort- und Beschäftigungssicherung keine Einigung erzielt werden. Die Arbeitgeberseite ist nicht bereit, sich in irgendeiner Weise auf eine Garantie festzulegen. So bleibt nur die Hoffnung, dass nach der Umstrukturierung nicht vor der Umstrukturierung ist. Die jetzige Umstrukturierung muss sitzen, nur so kann verlorenes Vertrauen der Beschäftigten in das Handeln des Vorstandes wiedergewonnen werden!

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