Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Sozialtarifvertrag zur Roadmap 2023 KKH: Kasse muss liefern!

Die Kasse hat ein neues Projekt – die Roadmap 2023 – angekündigt. Zentraler Bestandteil ist, die Verwaltungskostenlücke von derzeit -29 Mio. € zu schließen. Dieses Vorhaben könnte eine Einsparung von Kosten im Umfang von 400 MAK in noch nicht einmal zwei Jahren bedeuten!  

Angesichts dieses überaus ambitionierten Ziels – die KKH will kurzfristig etwas schaffen, was sie schon seit Jahren vergeblich versucht zu erreichen – war der Auftakt der Gespräche am 22.04.2021 sehr verwunderlich. Die Arbeitgeberseite war noch nicht in der Lage, konkrete Vorstellungen darzulegen. Die möglichen vom Personalabbau betroffenen Standorte und konkreten Personalabbaumaßnahmen seien noch in der internen Diskussion.

Das war unbefriedigend! Wir erwarten von der KKH, dass sie zügig ihre Pläne konkretisiert, damit wir wissen, welche Maßnahmen für einen Sozialtarifvertrag sinnvoll und notwendig sind!

Wir nutzten den gestrigen Verhandlungsauftakt, um erste Pflöcke einzuschlagen. Wir fordern:

  • Verhandlungen aufbauend auf TV Struktur 2020! Wir wollen auf diesen Tarifvertrag aufbauen und mehr für die Beschäftigten erreichen!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

Ein weiteres Thema war die von der Bundesregierung geplante Krankenkassenwerbeverordnung. Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung Einschränkungen im Bereich Sponsoring und Vertriebsprämien durchsetzen. Sollte diese Verordnung in Kraft gesetzt werden, ist das variable Vertriebsvergütungssystem der KKH ad acta gelegt! Es ist gut, dass die Vertriebsbeschäftigten auf unser beharrliches Wirken hin seit 2019 in die Anlage 5 KKH-TV reintegriert sind.  Im Fall einer Änderung der geltenden Rechtslage bedarf es keiner grundlegenden Verhandlungen mehr, sondern nur noch der Integration der Prämienzahlungen in die Systematik der Vergütungstabelle! Wir haben der Arbeitgeberseite unsere Bereitschaft signalisiert, kurzfristig in Verhandlungen zu treten, sollte die Bundesregierung die Krankenkassenwerbeverordnung umsetzen.

Die Verhandlungen werden im Mai fortgesetzt.

BARMER: Gehaltserhöhung aus Tarifabschluss 2021 gilt ab Januar 2021

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Die DHV wünscht allen Beschäftigten der BARMER ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neue Jahr 2021! Wichtig ist: Bleiben Sie bitte von Corona verschont!

Im neuen Jahr stehen zwar keine Gehaltstarifverhandlungen an, aber dennoch stehen aus unserer Sicht tarifpolitische Themen auf der Tagesordnung, wie z.B.; Überprüfung der Eingruppierungen, Rahmenbedingungen für Telearbeit, Förderung der Gesundheit und Weiterbildung der Beschäftigten. Daneben werden wir die Umstrukturierungen bei der BARMER kritisch begleiten.

Zunächst steht aber ein erfreuliches Thema an: Zum 01.01.2021 sind die Gehälter um 2,3 % und die Ausbildungsvergütungen um 80 € erhöht worden! Freuen Sie sich auf die nächste Januar-Gehaltszahlung!

Diese Gehaltserhöhung konnten wir nur mit Unterstützung unserer Mitglieder durchsetzen! Denn: Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto besser können wir uns für deren Interessen einsetzen! Deshalb lohnt sich auch in 2021 eine DHV-Mitgliedschaft!

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DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes und gesundes Jahr 2021!

Bei einer virtuellen Tagung der DHV-Bundesbetriebsgruppe legten die Delegierten der DHV die Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 fest.

  • DHV fordert eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit.
  • DHV fordert zusätzlich eine dauerhafte Token Regelung für Mitarbeitende, für die ein dauerhaftes Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Kolleg*innen sollten die Möglichkeit haben, an einzelnen Tagen „spontan“ von zu Hause aus zu arbeiten, zum Beispiel beim Warten auf Lieferungen oder
    Handwerker. Ebenso an Tagen mit leichter Erkrankung wo sich oftmals die Frage stellt, ob ggf. ein Arztbesuch notwendig ist oder die Fahrt ins Büro angetreten wird – die Gefahr der Ansteckung von Kolleg*innen inklusive.
  • Beide Heimarbeitsangebote könnten dazu beitragen, die Gesundheitsquote der DAK-Gesundheit dauerhaft um 1 %, vermutlich sogar um 2 % zu steigern. Die Zusatzkosten für die Angebote würden alleine damit amortisiert.
  • DHV fordert Steigerung der Möglichkeit zur Heimarbeit für Kundenberater*innen. Der Power Dialer muss auch zu Hause funktionieren.
  • DHV fordert Innovationen bei den Themen virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung.
  • Der Ausbau der Infrastruktur für virtuelles Lernen und virtuelle Fort- und Weiterbildung würde es mehr Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen – ermöglichen, berufliche Weiterentwicklung und Familie besser zu vereinen und Karrierechancen wahrzunehmen. Auch der Aufbau einer Infrastruktur für virtuelle Tagungen würde zur Verbesserung der Chancen von Teilzeitbeschäftigten beitragen.
  • Dafür notwendige Investitionen rechnen sich finanziell durch erhebliche Einsparungen von Übernachtungs- und Reisekosten.
  • Moderne Aus- und Weiterbildungsmethoden steigern auch die Attraktivität der DAK-Gesundheit im zunehmend mehr umkämpften Markt um die Gewinnung künftiger Azubis.
  • DHV fordert: Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen.
  • DHV fordert in allen Fachzentren sowie im Vertrieb den Stellentyp Stellvertreter – auch damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden.
  • DHV fordert im Vertrieb die Umwandlung der TA-Stellen in SB-Vertrieb-Stellen.
  • DHV fordert Berücksichtigung von Ausbildungstätigkeit durch Abschläge bei MAK und Ziel.

BARMER und DAK-Gesundheit: Betriebsgruppen treffen sich online

Trotz Corona geht die Bundesbetriebsgruppenarbeit bei BARMER und DAK-Gesundheit weiter. Die Bundesbetriebsgruppe BARMER traf sich am 04.11.2020 zu einer digitalen Sitzung per WebEx. Thema war die Agenda für die kommenden Jahre. Die Bundesbetriebsgruppe will mit Informationen u.a. über die bevorstehende Umstrukturierung, mit Videochats und mit einer Facebook-Seite auch in Corona-Zeiten Präsenz zeigen. Fernziel sind die Personalratswahlen 2024 und der Wiedereinzug in den Hauptpersonalrat.
Weiteres Thema war die Tarifarbeit. Die Überprüfung der Eingruppierungen steht auf dem Programm. Des Weiteren will die Bundesbetriebsgruppe die Förderung der Weiterbildung und der dualen Studenten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in den Fokus rücken.
Einen groß angelegten Versuch einer Videokonferenz mit rund 70 Teilnehmer/innen will die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit am 22.12.2020 unternehmen. Auch hier steht die Arbeitsagenda für 2021 im Fokus dieser virtuellen Bundesbetriebsgruppentagung.

KKH: Finales Gehaltsangebot auf dem Tisch

In der Verhandlung am 11.11.2020 besserte die KKH ihr in der Verhandlung im September unterbreitetes zweites Gehaltsangebot (1,5 % zum 01.07.2020; 0,5 % zum 01.01.2021; Laufzeit: Bis 30.06.2021) nach und legte folgendes Gesamtpaket vor:

  •  Gehaltserhöhungen:
    1,5 % rückwirkend zum 01.07.2020
    1,5 % zum 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021:
    1. und 2. Ausbildungsjahr: 15 €
    3. Ausbildungsjahr: 20 €
  • Zahlung einer Zulage für dual Studierende in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 
  • Laufzeit: Bis 31.12.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung von Urlaubsgeld in 4 freie Tage (1 freier Tag = 5 % der Grundvergütung)
  • Angebot, über eine Firmenkooperation Fitnesskurse zu besuchen und dafür 25 €/Monat Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Die Kasse muss hierfür noch eine Ausschreibung starten, so dass mit der Wahrnehmung dieses Angebotes ab dem 2. Halbjahr zu rechnen ist.

Dieses Angebot bezeichnet die Arbeitgeberseite als final!

Damit befinden sich die Gehaltstarifverhandlungen in der entscheidenden Phase. Sie hatten sich zu einer monatelangen Hängepartie entwickelt, weil die KKH diese mit einer Einigung zur weiteren Entwicklung des Sanierungsbeitrages für die seit September 2018 geschlossene betriebliche Altersvorsorge verbunden hatte. Die Arbeitgeberseite hat die mit den anderen Gewerkschaften bereits getroffene Vereinbarung auch uns angeboten.

Inhalt:

  • Der zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil von 1,41 % erhobene Sanierungsbeitrag wird zum 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,7 % und danach schrittweise bis 01.01.2024 auf 1,57 % erhöht. 
  • Der zusätzliche Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,9 % und steigt schrittweise bis zum 01.01.2024 auf 2,3 % – jeweils zuzüglich zum Arbeitgeberanteil von 2,41 %.

Die DHV-Tarifkommission prüft das Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, eine Gehaltserhöhung mit einer 2 vor dem Komma zu akzeptieren. Auch dass nicht die Bereitschaft besteht, Regelungen oder wenigstens eine Verhandlungsverpflichtung zu unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag mit Regelungen zum Homeoffice zu vereinbaren, ist enttäuschend. Andererseits: Die 1,5 % Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 ist die zweite nach 1,4 % zum 01.01.2020. Das Gehaltserhöhungsvolumen von 3 % über eine Laufzeit von 18 Monaten muss auch vor dem Hintergrund der schwersten Nachkriegsrezession betrachtet werden. Für viele Kollegen/innen ist Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiges Gut. Und das angebotene Paket bietet eine verlässliche Perspektive in der betrieblichen Altersversorgung für die nächsten 5 Jahre und darüber hinaus mit der Umwandlungsmöglichkeit von Urlaubsgeld in freie Tage sowie mit der Gesundheitsförderung weitere bedenkenswerte Ansätze.

KKH: Nächster Verhandlungstermin beim Gehalt erst am 05.11.2020

Seit Juli warten Sie auf einen neuen Gehaltstarifabschluss. Wir haben in den bisherigen Verhandlungsrunden Ihre Erwartungshaltung auf einen zügigen Tarifabschluss bis Ende September deutlich zum Ausdruck gebracht.

Leider hakt es bei den Verhandlungen, der erreichte aktuelle Verhandlungsstand ist vollkommen unbefriedigend:

    • Unzureichendes Gehaltsangebot der Arbeitgeberseite
      Das auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot von 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020 und 0,5 % ab 01.01.2021 ist selbst unter dem Blickwinkel der kurzen Laufzeit von 12 Monaten nicht ausreichend – zumal davon nach dem Willen der Arbeitgeberseite noch 0,5 % in die Sanierung der alten betrieblichen Altersvorsorge fließen sollen.
    • Streitpunkt Sanierungsbeitrag betriebliche Altersvorsorge
      Vor allem vor dem Hintergrund des unzureichenden Gehaltsangebotes lehnen wir den von der Arbeitgeberseite geforderten Sanierungsbeitrag ab!
    • Keine Bewegung beim Thema Digitalisierungstarifvertrag
      Unsere Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit stellt die KKH das Pilotprojekt zum Homeoffice entgegen, die Arbeitgeberseite meint, erst einmal dieses anzugehen. Selbst zur Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung für einen Digitalisierungstarifvertrag vermag sich die Arbeitgeberseite derzeit nicht durchzuringen.
    • Nächster Verhandlungstermin erst im November!
      Entgegen unserer in der Verhandlung am 09.09.2020 geäußerten Erwartung eines nächsten Verhandlungstermins bis Ende September hat die KKH uns erst den 05.11.2020 als nächstmöglichen Termin angeboten. Ein früherer Termin sei wegen der Herbsturlaubszeit und wegen der Notwendigkeit, beim Thema betriebliche Altersversorgung ergänzende Berechnungen anzustellen, nicht möglich.                                                 

Angesichts der bereits monatelangen Hängepartie ist unser Verständnis für die Terminverschiebung in den November 2020, arg begrenzt zumal wir von einem guten Ergebnis und damit einer Abschlussvereinbarung noch weit entfernt sind. Nur zähneknirschend haben wir dieser späten Terminierung zugestimmt. Wir haben der Arbeitgeberseite aber deutlich gemacht, dass wir am 05.11.2020 endlich zu Potte kommen müssen, denn:
Die Beschäftigten erwarten endlich einen Tarifabschluss! Die Gehaltserhöhung muss sich nahtlos an den ausgelaufenen Gehaltstarifvertrag anschließen, d.h. ein Tarifabschluss am 05.11.2020 muss eine Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 vorsehen!

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, was Sie von der Situation halten. Und noch besser: Werden Sie DHV-Mitglied! Je mehr KKH-Mitarbeiter/innen Gewerkschaftsmitglied sind, desto bestimmter können wir Ihre Interessen in den Verhandlungen vertreten! Ohne Gewerkschaften würde das Gehaltsniveau bei der KKH deutlich niedriger und der Sanierungsbeitrag deutlich höher!

Tarifinformation KKH: Gehaltstarifverhandlungen: Unzureichendes 2. Arbeitgeberangebot

In der Verhandlung am 09.09.2020 zeigte die Arbeitgeberseite Bewegung und präsentierte ein verbessertes Gehaltsangebot:

  • Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen: 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020, 0,5 % ab 01.01.2021
  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • Ab 01.01.2021 Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den Sanierungsbeiträgen für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 Prozentpunkte auf 0,9 %. Der Arbeitgeberanteil würde ebenfalls entsprechend um 0,5 Prozent-punkte auf 0,9 % steigen. Für Beschäftigte, die ab 01.10.2018 eingestellt wurden, gilt die neue betriebliche Altersversorgung. Für sie soll der erhöhte Sanierungsbeitrag nicht zur Anwendung kommen.

Wir erkennen zwar die Bewegung auf Arbeitgeberseite an. Dennoch: Auch dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 Prozentpunkte bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,5 % übrig. Das ist zu wenig!

Der zweiten Verhandlungsrunde ging ein Austausch mit Vertretern der Hamburgischen Pensionsverwaltung (HPV) voraus. In einem Termin am 04.09.2020 erläuterten diese, warum der seit 2020 in Kraft gesetzte Sanierungsbeitrag von insgesamt 0,8 % (davon je zur Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für die alte betriebliche Altersversorgung weiter erhöht werden muss. Um die Garantieverzinsung von 4 % der eingezahlten Beiträge und um die jährlichen be-trieblichen Rentensteigerungen von 1 % zu finanzieren, muss das angelegte Fondsvermögen eine Rendite von jährlich mehr als 4 % erwirtschaften. Diese Voraussetzung kann aber in dem seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum mehr erfüllt werden. Deshalb muss aus Sicht der Experten die Eigenbeteiligung der Beschäftigten und der KKH erhöht werden, um die Lücke zwischen erforderlicher und tatsächlicher Entwicklung des Versorgungsvermögens zu schließen.

Die Arbeitgeberseite hat eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur Bedingung für einen Gehaltstarifabschluss gemacht. Wir fordern eine Gehaltserhöhung, die bei den Beschäftigten ankommt und die nicht durch eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur alten betrieblichen Altersversorgung und durch die gefühlte Inflation aufgezehrt wird!

Darüber hinaus erwarten wir zur nächsten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite ein Signal, zumindest eine Verhandlungsverpflichtung zu einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Home-office/mobiles Arbeiten zu vereinbaren!
Die von der Arbeitgeberseite in der zweiten Verhandlungsrunde gezeigte Bewegung ist noch nicht ausreichend, deshalb bleiben wir bei unseren bereits kommunizierten Forderungen!

Gehaltstarifverhandlungen KKH: DHV weist erstes Arbeitgeberangebot zurück!

In der Verhandlung am 07.08.2020 präsentierte die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot: 

  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • 1,5 % Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen rückwirkend ab 01.07.2020
  • Erhöhung der Sanierungsbeiträge für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 % auf insgesamt 0,9 %

Dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Die angebotene Gehaltserhöhung ist noch weit von einem tragfähigen Kompromiss entfernt. Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 % bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,0 % übrig. Eine solch geringe Erhöhung ist vollkommen inakzeptabel!

Der Erhöhungsbetrag gleicht zudem in keiner Weise die gestiegenen Kosten bei den Waren und Gütern des täglichen Bedarfs aus: Laut Angaben der Statista GmbH betrugen die Preissteigerungen im Juni 2020 bei Obst 11,1 %, bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken 4,1 %, bei Alkohol/Tabakwaren 3,9 %, bei anderen Waren und Dienstleistungen 2,6 % und bei Gemüse 1,4 %! Das Arbeitgeberangebot ist damit nur ein Tropfen auf dem heißen Stein!

Die von der Arbeitgeberseite geforderte Erhöhung des Sanierungsbeitrages für die alte betriebliche Altersversorgung erweist sich zunehmend als Knackpunkt der Verhandlungen. Hier ist noch kein tragfähiger Kompromiss absehbar. In einem Tarifgespräch mit einem Experten der Hamburger Pensionsverwaltung soll Anfang September der Versuch einer Annäherung unternommen werden.

Unsere Forderung nach einer Corona-Prämienbedingten Einmalzahlung von 500 € lehnt die Arbeitgeberseite ab. Sie ist der Auffassung, dass eine Corona-Prämie nicht für die KKH-Beschäftigten, sondern für andere Beschäftigtengruppen wie z.B. Pflegekräfte angebrachter ist.

Bezüglich unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Homeoffice/mobiles Arbeiten verweist die Arbeitgeberseite auf die Verhandlungen mit dem HPR zum Abschluss eines Piloten zur Telearbeit. Sie will erst einmal diesen Piloten auf den Weg bringen und die Ergebnisse abwarten.

Die Verhandlungen werden im September fortgesetzt.

Die Ergebnisse der Verhandlung vom 07.08. sind nicht befriedigend. Wir erwarten in der nächsten Verhandlung eine deutliche Steigerung des Arbeitgeberangebotes!

Unsere Forderungen:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate
  • Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit!

KKH: Erste Runde Gehaltstarifverhandlungen 2020: Noch kein Arbeitgeberangebot

Am 29.06. fand der Auftakt der Gehaltstarifrunde 2020 in Form einer Videokonferenz statt. Die DHV erläuterte ihre Forderungen:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 % p.a.
    Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungs-spielraum für eine angemessene Gehaltser-höhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
    Der engagierte Einsatz der KKH-Beschäftigten gerade unter den erschwerten Bedingungen infolge der Corona-Pandemie muss angemessen in Form einer außerordentlichen Einmalzahlung gewürdigt werden!
  • Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:
    Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
    Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Es erfolgte ein intensiver Austausch über den DHV-Forderungskatalog:
Die DHV-Forderung nach einer Corona-Prämienbedingten Einmalzahlung sieht die Arbeitgeberseite kritisch. Sie möchte den Fokus eher auf die Ge-haltserhöhung richten. Ein konkretes Angebot wurde aber nicht abgegeben. Die Themen Digitalisierung und Homeoffice sind auch für die KKH ein wichtiges Anliegen. Der Verhandlungsführer Herr Dr. Vollert wies in diesem Zusammenhang auf den für August geplanten Piloten hin. Allerdings sieht die Arbeitgeberseite die Themen Digitalisierung/Homeoffice eher auf der betrieblichen Ebene angesiedelt. Wir sehen weiterhin das Thema Homeoffice auf tariflicher Ebene und halten an unserer Forderung nach einer tarifvertraglichen Rahmenregelung fest!   

Ein Knackpunkt der Gehaltstarifverhandlungen ist die Arbeitgeberforderung nach einem höheren Sanierungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung, der aktuell bei 0,4 % liegt. Hier sieht die KKH weiteren Handlungsbedarf zur weiteren finanziellen Sicherung. Wir sehen diese Arbeitgeberforderung sehr kritisch! Die Arbeitgeberseite soll erst einmal nachvollziehbare Berechnungen darlegen!

Ein weiteres Anliegen der Arbeitgeberseite ist die Überarbeitung der Anlage 5 (Eingruppierungen). Die Verbesserung der Einstufungsrichtlinien (Anlage 5) ist schon seit Jahren eine wichtige Forderung der DHV! Wir hatten schon in früheren Verhandlungen den Vorschlag geäußert, in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Überarbeitung der Anlage 5 zu erarbeiten. Wer von den KKH-Beschäftigten Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich gerne als DHV-Mitglied mit Ideen und Vorschlägen einbringen!

Die Verhandlungen werden am 07.08.2020 fortgeführt.