Tarifinformation KKH: Gehaltstarifverhandlungen: Unzureichendes 2. Arbeitgeberangebot

In der Verhandlung am 09.09.2020 zeigte die Arbeitgeberseite Bewegung und präsentierte ein verbessertes Gehaltsangebot:

  • Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen: 1,5 % rückwirkend ab 01.07.2020, 0,5 % ab 01.01.2021
  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • Ab 01.01.2021 Erhöhung des Arbeitnehmeranteils an den Sanierungsbeiträgen für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 Prozentpunkte auf 0,9 %. Der Arbeitgeberanteil würde ebenfalls entsprechend um 0,5 Prozent-punkte auf 0,9 % steigen. Für Beschäftigte, die ab 01.10.2018 eingestellt wurden, gilt die neue betriebliche Altersversorgung. Für sie soll der erhöhte Sanierungsbeitrag nicht zur Anwendung kommen.

Wir erkennen zwar die Bewegung auf Arbeitgeberseite an. Dennoch: Auch dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 Prozentpunkte bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,5 % übrig. Das ist zu wenig!

Der zweiten Verhandlungsrunde ging ein Austausch mit Vertretern der Hamburgischen Pensionsverwaltung (HPV) voraus. In einem Termin am 04.09.2020 erläuterten diese, warum der seit 2020 in Kraft gesetzte Sanierungsbeitrag von insgesamt 0,8 % (davon je zur Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) für die alte betriebliche Altersversorgung weiter erhöht werden muss. Um die Garantieverzinsung von 4 % der eingezahlten Beiträge und um die jährlichen be-trieblichen Rentensteigerungen von 1 % zu finanzieren, muss das angelegte Fondsvermögen eine Rendite von jährlich mehr als 4 % erwirtschaften. Diese Voraussetzung kann aber in dem seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsumfeld kaum mehr erfüllt werden. Deshalb muss aus Sicht der Experten die Eigenbeteiligung der Beschäftigten und der KKH erhöht werden, um die Lücke zwischen erforderlicher und tatsächlicher Entwicklung des Versorgungsvermögens zu schließen.

Die Arbeitgeberseite hat eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur Bedingung für einen Gehaltstarifabschluss gemacht. Wir fordern eine Gehaltserhöhung, die bei den Beschäftigten ankommt und die nicht durch eine Erhöhung des Sanierungsbeitrages zur alten betrieblichen Altersversorgung und durch die gefühlte Inflation aufgezehrt wird!

Darüber hinaus erwarten wir zur nächsten Verhandlungsrunde von der Arbeitgeberseite ein Signal, zumindest eine Verhandlungsverpflichtung zu einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Home-office/mobiles Arbeiten zu vereinbaren!
Die von der Arbeitgeberseite in der zweiten Verhandlungsrunde gezeigte Bewegung ist noch nicht ausreichend, deshalb bleiben wir bei unseren bereits kommunizierten Forderungen!

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