KKH: Finales Gehaltsangebot auf dem Tisch

In der Verhandlung am 11.11.2020 besserte die KKH ihr in der Verhandlung im September unterbreitetes zweites Gehaltsangebot (1,5 % zum 01.07.2020; 0,5 % zum 01.01.2021; Laufzeit: Bis 30.06.2021) nach und legte folgendes Gesamtpaket vor:

  •  Gehaltserhöhungen:
    1,5 % rückwirkend zum 01.07.2020
    1,5 % zum 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021:
    1. und 2. Ausbildungsjahr: 15 €
    3. Ausbildungsjahr: 20 €
  • Zahlung einer Zulage für dual Studierende in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 
  • Laufzeit: Bis 31.12.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung von Urlaubsgeld in 4 freie Tage (1 freier Tag = 5 % der Grundvergütung)
  • Angebot, über eine Firmenkooperation Fitnesskurse zu besuchen und dafür 25 €/Monat Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Die Kasse muss hierfür noch eine Ausschreibung starten, so dass mit der Wahrnehmung dieses Angebotes ab dem 2. Halbjahr zu rechnen ist.

Dieses Angebot bezeichnet die Arbeitgeberseite als final!

Damit befinden sich die Gehaltstarifverhandlungen in der entscheidenden Phase. Sie hatten sich zu einer monatelangen Hängepartie entwickelt, weil die KKH diese mit einer Einigung zur weiteren Entwicklung des Sanierungsbeitrages für die seit September 2018 geschlossene betriebliche Altersvorsorge verbunden hatte. Die Arbeitgeberseite hat die mit den anderen Gewerkschaften bereits getroffene Vereinbarung auch uns angeboten.

Inhalt:

  • Der zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil von 1,41 % erhobene Sanierungsbeitrag wird zum 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,7 % und danach schrittweise bis 01.01.2024 auf 1,57 % erhöht. 
  • Der zusätzliche Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,9 % und steigt schrittweise bis zum 01.01.2024 auf 2,3 % – jeweils zuzüglich zum Arbeitgeberanteil von 2,41 %.

Die DHV-Tarifkommission prüft das Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, eine Gehaltserhöhung mit einer 2 vor dem Komma zu akzeptieren. Auch dass nicht die Bereitschaft besteht, Regelungen oder wenigstens eine Verhandlungsverpflichtung zu unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag mit Regelungen zum Homeoffice zu vereinbaren, ist enttäuschend. Andererseits: Die 1,5 % Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 ist die zweite nach 1,4 % zum 01.01.2020. Das Gehaltserhöhungsvolumen von 3 % über eine Laufzeit von 18 Monaten muss auch vor dem Hintergrund der schwersten Nachkriegsrezession betrachtet werden. Für viele Kollegen/innen ist Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiges Gut. Und das angebotene Paket bietet eine verlässliche Perspektive in der betrieblichen Altersversorgung für die nächsten 5 Jahre und darüber hinaus mit der Umwandlungsmöglichkeit von Urlaubsgeld in freie Tage sowie mit der Gesundheitsförderung weitere bedenkenswerte Ansätze.

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