KKH: Erste Runde Gehaltstarifverhandlungen 2020: Noch kein Arbeitgeberangebot

Am 29.06. fand der Auftakt der Gehaltstarifrunde 2020 in Form einer Videokonferenz statt. Die DHV erläuterte ihre Forderungen:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 % p.a.
    Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungs-spielraum für eine angemessene Gehaltser-höhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
    Der engagierte Einsatz der KKH-Beschäftigten gerade unter den erschwerten Bedingungen infolge der Corona-Pandemie muss angemessen in Form einer außerordentlichen Einmalzahlung gewürdigt werden!
  • Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:
    Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
    Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Es erfolgte ein intensiver Austausch über den DHV-Forderungskatalog:
Die DHV-Forderung nach einer Corona-Prämienbedingten Einmalzahlung sieht die Arbeitgeberseite kritisch. Sie möchte den Fokus eher auf die Ge-haltserhöhung richten. Ein konkretes Angebot wurde aber nicht abgegeben. Die Themen Digitalisierung und Homeoffice sind auch für die KKH ein wichtiges Anliegen. Der Verhandlungsführer Herr Dr. Vollert wies in diesem Zusammenhang auf den für August geplanten Piloten hin. Allerdings sieht die Arbeitgeberseite die Themen Digitalisierung/Homeoffice eher auf der betrieblichen Ebene angesiedelt. Wir sehen weiterhin das Thema Homeoffice auf tariflicher Ebene und halten an unserer Forderung nach einer tarifvertraglichen Rahmenregelung fest!   

Ein Knackpunkt der Gehaltstarifverhandlungen ist die Arbeitgeberforderung nach einem höheren Sanierungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung, der aktuell bei 0,4 % liegt. Hier sieht die KKH weiteren Handlungsbedarf zur weiteren finanziellen Sicherung. Wir sehen diese Arbeitgeberforderung sehr kritisch! Die Arbeitgeberseite soll erst einmal nachvollziehbare Berechnungen darlegen!

Ein weiteres Anliegen der Arbeitgeberseite ist die Überarbeitung der Anlage 5 (Eingruppierungen). Die Verbesserung der Einstufungsrichtlinien (Anlage 5) ist schon seit Jahren eine wichtige Forderung der DHV! Wir hatten schon in früheren Verhandlungen den Vorschlag geäußert, in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Überarbeitung der Anlage 5 zu erarbeiten. Wer von den KKH-Beschäftigten Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich gerne als DHV-Mitglied mit Ideen und Vorschlägen einbringen!

Die Verhandlungen werden am 07.08.2020 fortgeführt.

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