Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 30.06.2020 gekündigt. Am 29.06.2020 werden DHV und KKH den Auftakt der Verhandlungen in Form einer Videokonferenz führen.
Die DHV geht mit folgenden Forderungen in die Tarifverhandlungen:
1. Gehaltstarifvertrag:
Die Beschäftigten haben die letzten Monate infolge der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet und mit ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Kasse ihren Aufgaben im Interesse der Versicherten vollumfänglich gerecht wird. Dieser große Einsatz in Corona-Zeiten muss angemessen gewürdigt werden!
Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungsspielraum für eine angemessene Gehaltserhöhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
Wir fordern daher:
- Gehaltserhöhung: 5,0 %
- Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
- Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate
2. Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung – Anspruch auf Homeroffice
Die Corona-Pandemie hat eine Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice bewirkt. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass Homeoffice für eine große Anzahl von Beschäftigten möglich ist, wenn der Wille dazu und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.
Das Thema Homeoffice ist ein wichtiges Anliegen vieler Beschäftigter der KKH – vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Umstrukturierungen und des Wun-sches vieler Kolleginnen/en nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Aspekt einer Antwort auf die Veränderungen der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie noch erheblich verstärkt werden. Es bedarf aus Sicht der DHV-Tarifkommission der Vereinbarung eines eigenständigen Tarifvertrages zur Digitalisierung.
Wir fordern daher den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:
- Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
- Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.