Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.
Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!
Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.
Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.
Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:
- Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
- Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
- Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
- Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.