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GDL-Streik darf nicht Anlass für Einschränkungen im Streikrecht sein

Die Berufsgewerkschaft DHV appelliert an die Politik, den Streik der GDL nicht zum Anlass für Forderungen nach Einschränkungen im Streikrecht zu nehmen. Gleichwohl appelliert die DHV auch an Bahn und GDL, in Verhandlungen einen tragfähigen Kompromiss zu suchen.

Die GDL führt mit dem bis zum 29.01.2024 dauernden Streik den längsten Bahnarbeitskampf seit Jahren durch. Der Streik ist unangenehm und trifft Millionen von Pendlerinnen und Pendlern und die Wirtschaft. Er ist leider auch Wasser auf die Mühlen von Gegnern und Skeptikern der Mobilitätswende, die am liebsten den Autos weiter Vorrang einräumen wollen. Dennoch muss Deutschland diesen Streik aushalten! Bei dem Streikrecht geht es um ein wesentliches Instrument zur Ausübung eines Grundrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz – der Koalitionsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür und Ausbeutung. Es ist Grundlage für materielle Sicherheit der Beschäftigten und gute Arbeitsbedingungen.

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit darf nicht ausgehöhlt werden, nur, weil ein Streik eine besondere Tragweite hat, viele Menschen und die Wirtschaft trifft. Deshalb lehnt die DHV Forderungen aus der Politik nach einer verpflichtenden Schlichtung vor Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen ab. Die geforderte Anwendung einer solchen „Zwangsschlichtung“ auf Unternehmen in sogenannten „Bereichen der kritischen Infrastruktur“ und auf Streiks, die „vor allem unbeteiligte Dritte treffen“ lässt unverhältnismäßig Spielraum für Interpretationen und rechtliche Unsicherheiten. Denn unter kritische Infrastruktur lassen sich viel mehr Bereiche als Bahn, Schiffs- oder Flugverkehr fassen. Als „kritische Infrastruktur, die vor allem unbeteiligte Dritte trifft“ interpretiert werden können auch Logistik, Transport, Energieunternehmen, Banken, Versicherungen, Handel, Gesundheit und Pflege, Krankenhäuser, Öffentlicher Dienst, Schulen, IT-Unternehmen etc.. Am Ende würden nur wenige Bereiche übrigbleiben, in denen noch das Streikrecht als wesentliches Mittel zur Ausübung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit uneingeschränkt zum Tragen kommen würde.

Eine Schlichtung, die gegen den Willen einer oder beider Tarifparteien vorgeschaltet zur Anwendung kommen würde, wäre im vornherein zum Scheitern verurteilt. Eine Partei, die gegen ihren Willen zu einem solchen Verfahren verpflichtet wird, empfindet dies als Zwang und wird kaum bereit sein, sich ernsthaft am Schlichtungsverfahren zu beteiligen und das Ergebnis den Mitgliedern gegenüber zu vertreten. Am Ende werden die Verfechter eines solchen Zwangsmittels feststellen, dass dieses keinen Erfolg zeigt. Dann wird sich die Spirale der Aushöhlung eines Grundrechts nur weiterdrehen!

Die Rechtsordnung sieht eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Betroffenen vor, die im Wege eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden muss. Ist ein Streik unverhältnismäßig, kann die Durchführung vom Gericht – erforderlichenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung – untersagt werden. Dafür bedarf es keiner Einschränkung des Streikrechts. Die Bahn war beim letzten GDL-Streik erfolglos diesen Weg vor Gericht gegangen. Diese Gerichtsentscheidung müssen alle Beteiligten und die Politik akzeptieren. Sie dürfen das Handeln des Frankfurter Arbeitsgerichts nicht mit Spekulationen über ein angeblich zu arbeitnehmerfreundliches Entscheiden torpedieren.

Gleichwohl fordert die DHV die Tarifparteien und insbesondere die GDL dazu auf, die Auseinandersetzung am Verhandlungstisch zu führen und möglichst wenig auf dem Rücken der Bahnkunden und der auf das Funktionieren der Bahn angewiesenen Wirtschaft. Immerhin hat sich die Bahn mit dem Angebot, ab 2026 wahlweise die Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren oder eine höhere Gehaltserhöhung zu erhalten, etwas bewegt. Die GDL wäre gut beraten, am Verhandlungstisch einen möglichen tragfähigen Kompromiss weiter auszuloten als den längsten Streik seit Jahren zu führen, der nicht nur das Unternehmen Bahn, sondern auch Millionen von Arbeitspendlern, Bahnkunden und die Wirtschaft aufs Massivste trifft.

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17. ordentlicher Bundeskongress: Führungswechsel beim CGB

Auf dem 17. ordentliche Bundeskongress des CGB – Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), deram 1. und 2.Dezember in Berlin stattgefunden hat, gab es einen Führungswechsel. In Nachfolge des aus Altersgründen nicht wieder kandidierenden Saarländers Adalbert Ewen, wurde der Niedersachse Reiner Jahns zum Bundesvorsitzenden der drittgrößten gewerkschaftlichen Spitzenorganisation Deutschlands gewählt. Jahns war zuvor Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der größten Einzelgewerkschaft des CGB.

Veränderungen gab es auch bei der Wahl der stellvertretenden CGB-Vorsitzenden. Neben dem Vorsitzenden der Berufsgewerkschaft DHV, dem Schweriner Henning Röders, der wiedergewählt wurde, wurden auch der neue CGM-Vorsitzende, der Bayer Sebastian Scheder, sowie der Vorsitzende des Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter ADM), der Schleswig-Holsteiner Sönke Clasen, zu stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt.

In den Bundesvorstand wiedergewählt wurde der Saarländer Hans Rudolf Folz, der langjähriges Mitglied des DHV-Hauptvorstands und Vorsitzender des DHV-Landesverbands Rheinland-Pfalz/Saar ist. Neu in den Bundesvorstand gewählt wurde der Konzernbetriebsratsvorsitzende der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel, der auch dem DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen vorsteht.

Die 80 Kongress-Delegierten beschlossen einstimmig einen Initiativantrag, in dem die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, zu respektieren und nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie eine erneute Aussetzung oder Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, oder haushaltspolitische Maßnahmen, wie die Bildung neuer oder Umnutzung vorhandener Sondervermögen, zu unterlaufen, wie dies von einigen Politikern und Wirtschaftsweisen bereits gefordert wurde.

Mit nur geringfügigen Änderungen und bei lediglich 2 Gegenstimmen wurde weiterhin der Leitantrag „Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten“ beschlossen, in dem u.a. gefordert wird, den Reformstau in Deutschland zu beenden und die Wirtschaft zu modernisieren.

Der CGB-Bundeskongress verabschiedete zahlreiche von der DHV eingebrachte Anträge.

  • So fordert der CGB-Bundeskongress auf EU-Ebene eine einheitliche Gesetzgebung zur Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.
  • Bis zur Zahlung des Klimageldes sollen die weiteren Steigerungsschritte bei der CO 2-Bepreisung ausgesetzt werden.
  • Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen soll erleichtert werden. Das ist gerade vor dem Hintergrund der von der EU geforderten Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Beschäftigten eine wichtige Maßnahme.
  • Der CGB-Bundeskongress fordert, Ausnahmen von der elektronischen Aufzeichnungspflicht bei der Arbeitszeiterfassung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung zuzulassen. Die im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehene ausschließliche Tariföffnungsklausel ist nicht sachgerecht. Insbesondere in Bezug auf Vertrauensarbeitszeit ist auf Grundlage einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Vertrauensarbeitszeit dann zuzulassen, wenn diese von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in gewollt ist.
  • Die im Mitbestimmungsgesetz geregelte Unternehmensmitbestimmung soll auch für Unternehmen mit der Rechtsform Europäische Gesellschaft (SE) gelten.
  • Der CGB-Bundeskongress fordert die Bundesregierung, weiterhin den Mehrwertsteuersatz von 7 % für alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte festzuschreiben. Darüber hinaus soll der Bundesgesetzgeber das Mehrwertsteuergesetz grundlegend reformieren und die Möglichkeiten der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie für gänzliche Steuerbefreiungen oder die Anwendung ermäßigter Steuersätze nutzen.
  • Die gesetzliche Pendlerpauschale soll auf 0,50 € je km erhöht werden. Die für das Pendeln zur Arbeit erforderlichen Monatskarten für ÖPNV und DB-Nah/Fernverkehr sollen vom Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei ersetzt bzw. in der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden können.
  • In der Bildung fordert der CGB-Bundeskongress auf DHV-Antrag die Landesgesetzgeber und Schulbehörden auf, Berufsorientierung und Berufspraktika in den allgemeinbildenden Schulen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Die Berufsförderung für junge Bürgergeldempfänger/innen soll weiter in der Zuständigkeit der Jobcenter belassen werden. 

Am CGB-Kongress nahmen zahlreiche nationaler und internationale politische und gewerkschaftliche Ehrengäste teil, darunter der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und langjährige Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Weitere führende Politiker/innen sowie Verbandsvertreter haben dem CGB-Kongress Grußbotschaften geschickt, darunter Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sowie mehrere Ministerpräsidenten, darunter der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) und der Bremer Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD).

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Ein kurzer Bericht von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Am 08.11.2023 fand in Mannheim die Vertreterversammlung der BGHW statt. Neben der eigentlichen Sitzung bildeten die Vorgespräche in den Gruppen der Versicherten und der Arbeitsgeber sowie die Verleihung der goldenen Hand, dem Präventionspreis der BGHW, den Rahmen für die Versammlung. Die gelebte Parität der BGHW wurde in der gesamten Veranstaltung gut sichtbar. 

Dies war nach der konstituierenden Versammlung in Heidelberg die erste „Arbeitssitzung“. Nach dem obligatorischen Berichten des Vorsitzenden und der Geschäftsführung folgten die Arbeitsthemen. Die Themen waren vielfältig, insbesondere wurden die Schulungsmaßnahmen in der Prävention, die Rückkehr zur Normalität nach Corona, das Angebot von Fahrsicherheitsschulungen seitens der BG, die Zunahme von Fahrassistenten bis hin zum möglichen autonomen Fahren und die möglichen Risiken, die KI und die möglichen Vor- und Nachteile angesprochen.  Ein weiteres Thema waren die EAS-Systeme an Kassen. Hier kommt es bei einigen Geräten vor, speziell bei der Entfernung des Diebstahlschutzes, dass die Strahlungsschwellenwerte kurz überschritten werden. Zu den möglichen Folgen und Risiken gibt es noch keine Erkenntnisse. Man ist im Austausch mit den Herstellern und wird die Problematik weiterverfolgen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Beschreiten neuer medialer Wege der BGHW in der öffentlichen Wahrnehmung wurde diskutiert. Die BGHW wird hier zukünftig weiter ihren Weg der Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien ausbauen.   

 MdB Peter Weiß von der CDU und Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen hielt ein paar spannende Grußworte zur Sozialversicherung, Unfallversicherung und den Sozialwahlen. Er regte zur Diskussion über die aktuelle Situation der Sozialversicherung und deren Zukunft an.

Am Abend rundete die Preisverleihung der goldenen Hand, welche alle zwei Jahre verliehen wird, die Versammlung ab.

Die „goldene Hand“ wurde insgesamt an 7 Preisträger verliehen und live im Internet gestreamt.

Ausgezeichnet wurden hier Erfindung und Einfälle, die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes den Preisträgern eingefallen sind.

So wurden unter anderem ein „Sichtbarmachen“-system von Ecken für Stapelfahrer im Lager, eine smarte Steckdose, eine Leitersicherung an LKW und eine Lichtweste beim Beladen von Schiffen ausgezeichnet. All die präventiven Maßnahmen erhöhen den Schutz der Arbeitnehmer. Sie können Unfälle vermeiden und vielleicht auch in anderen Bereichen Anwendung finden.

CGB Pressemitteilung

CGB erklärt seine Solidarität mit Israel – legitime Reaktionen müssen das Wohl der Zivilbevölkerung beachten!

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) verurteilt die Angriffe der Hamas auf den Staat Israel und insbesondere das Verletzen, Morden und die Verschleppung unschuldiger Zivilisten als ein beispielloses Kriegsverbrechen, das durch nichts gerechtfertigt werden kann und darf!

Der CGB erklärt auch im Namen seiner Mitgliedsgewerkschaften seine Solidarität mit dem Staat Israel und seiner Menschen, deren Leben durch die Angriffe der Hamas beeinträchtigt und gefährdet wird. Israel hat das Recht, sich gegen diese Angriffe zur Wehr zu setzen mit dem Ziel, dem Terror der Hamas ein Ende zu bereiten. Dieses Recht ist legitim und wird vom CGB ausdrücklich unterstützt.

Die Gegenmaßnahmen, insbesondere die bevorstehende Bodenoffensive, werden leider nicht die Zivilbevölkerung Gazas verschonen können. Es macht betroffen, dass viele unschuldige Menschen die Folgen des verbrecherischen Handelns der Hamas mit dem Verlust ihres Zuhauses, ihrer körperlichen Unversehrtheit und gar ihres Lebens bezahlen werden. Diese unfassbare Konsequenz kann die Hamas auch nicht dem Staat Israel anlasten. Denn den Konflikt begonnen hat sie und nicht Israel! Gleichwohl fordert der CGB Israel auf, bei den legitimen Gegenmaßnahmen das Wohl der Zivilbevölkerung zu achten und unnötiges Leid zu vermeiden. Der rechtliche Rahmen für Gegenmaßnahmen muss die Genfer Kriegskonvention sein!

Nach Auffassung des CGB kann eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts nur im Rahmen eines Dialoges zwischen Israelis und Palästinensern unter Einbeziehung der arabischen Staaten, der USA und der EU und nicht im Rahmen kriegerischer Handlungen erreicht werden. Perspektivisch müssen die Waffen schweigen und die Diplomatie handeln!

EGMR: DHV-Beschwerde zur Entscheidung angenommen

Die Beschwerde gegen die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das Bundesarbeitsgericht ist von dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Entscheidung angenommen worden.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 22.06.2021 der DHV die Tariffähigkeit aberkannt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht im Juni 2022 als nicht zulässig verworfen. Daraufhin hatte die DHV im November 2022 vor dem EGMR Rechtsbeschwerde eingelegt.

Mit ihrer EGMR-Rechtsbeschwerde rügt die DHV die Verletzung der in Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit in Bezug auf ihre Arbeit als Gewerkschaft und in Bezug auf die gewerkschaftliche Betätigung der DHV-Mitglieder. Die seit den 1960er-Jahren in Deutschland etablierte und in der Entscheidung vom 22.06.2021 zum Tragen gekommene Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist aus Sicht der DHV in ihrem Fall ein nicht gerechtfertigter Verstoß gegen dieses europäische Menschenrecht.

Das weitere Verfahren gliedert sich in zwei Abschnitte, einem gütlichen Einigungsverfahren sowie einem streitigem Verfahren, sofern keine gütliche Einigung erzielt werden kann.

Nur wenige Beschwerden, die beim EGMR eingereicht werden, werden auch zur Entscheidung angenommen. Die Tatsache, dass die DHV diese Hürde genommen hat, ist ein sehr gutes Zeichen, das Anlass zur berechtigten Hoffnung gibt, dass sich der EGMR mit den Fragen befasst, mit der sich die deutsche Rechtsprechung nicht befasst hatte.

Erfahrungsgemäß dauert es allerdings noch bis zur Entscheidung.

V.i.S.d.P.: DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V., Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg

 

DHV auf der Festmeile zum Tag der Deutschen Einheit

Am 02./03.10.2023 fand in Hamburg die zentrale Feier zum Tag der Deutschen Einheit statt. Die DHV präsentierte sich auf der Festmeile mit einem Stand, der auf ein reges Interesse stieß. Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der Vorsitzende des DHV-Landesverbands Hamburg/Schleswig-Holstein, Martin Adam, führten gute Gespräche zum DHV-Leistungsangebot und über DHV-Positionierungen zu politischen Themen. Sehr gut kamen auch die DHV-Werbemittel an.

Die Präsentation auf der Hamburger Festmeile war eine tolle Werbegelegenheit für die DHV.

Bild 2 Stammtisch 30.09.2023

“130 Jahre DHV”

Am 30.09.2023 fand im Würzburger Ratskeller ein Stammtisch des DHV-Landesverbands Bayern statt. Dieser stand unter dem Motto “130 Jahre DHV”. Die DHV wurde im September 1893 in Hamburg gegründet. Sie ist damit eine der ältesten kaufmännischen Berufsgewerkschaften in Deutschland. Nach der Begrüßung durch den Landesvorsitzenden Johann Lindmeier und nach ein paar Begrüßungsworten von mir als DHV-Bundesvorsitzender erlebten die Gäste einen geselligen Abend, der seinen Abschluss in einem Nachtwächterrundgang fand.
Unser herzlicher Dank geht an den DHV-Landesverband Bayern, insbesondere an den Vorsitzenden Johann Lindmeier und dem Geschäftsführer Friedhelm Dömges, für die Organisation der Veranstaltung.

CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft fordert von Unionsparteien Schärfung ihres sozialpolitischen Profils und lehnt Zusammenarbeit mit der AFD entschieden ab

Am Vortag der Beratungen des Bundesrates zu den Regierungsplänen zum Bundeshaushalt 2024 und zum Finanzplan 2027 traf sich der Vorstand der CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft in Ber­lin im Bundestag zu einem Meinungsaustausch mit dem Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfrak­tion im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (auf dem Foto 4.von links). Im Mittelpunkt des Gesprächs standen aktuelle politische Themen wie die angespannte Situation der deutschen Wirtschaft, die Asylprob­lematik sowie der hohe Zuspruch für die AfD in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sach­sen und Thüringen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDA-CGB-AG, der Bremer Peter Ru­dolph (auf dem Foto 2.von rechts, neben Hermann Gröhe, dem stellv. Vorsitzenden der CDU-CSU-Bundestagsfraktion), verwies auf die Zukunftsängste der Bevölkerung aufgrund steigender Mietpreise und Sor­gen um die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme. Er kritisierte die Politik der Bundesregierung, die kein klares Profil erkennen lasse und von Widersprüchlichkeiten und ständigem Gezänk gekennzeichnet sei. Der Gewerkschafter forderte auch von den Unionsparteien eine Schärfung ihres sozialpoliti­schen Profils.

Der DHV-Bundesvorsitzende und Vorstandsmitglied der CDA-CGB-AG Henning Röders (auf dem 2. von links) merkte kritisch an, dass die CDU eher als Wirtschaftspartei wahrgenommen werde, damit werde sie aber schwer Wahlen gewinnen. CDU und CSU müssen stärker den Fokus auf die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten. Dazu gehört es vor allem, den Kontakt zu Betriebs-/Personalräten und zu den Belegschaften zu suchen. Die Betriebsrätekonferenz im Januar war eine gute Veranstaltung, dem müssen aber weitere Maßnahmen zu einem intensiveren Dialog folgen. Henning Röders sprach auch die Europäische Mindestlohnrichtlinie an, die die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Quote der Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverhältnis unter einen Tarifvertrag fällt, auf 80 % zu steigern. CDU und CSU dürfen dieses Thema nicht der Ampelregierung überlassen, sondern müssen Vorschläge zur Erreichung dieses Ziels entwickeln.

Ulrich Bösl, Vorsitzender der CGB/CDA Arbeitsgemeinschaft und Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) (auf dem Foto 4. von rechts) warb für die CGPT Aktion „ Den Montag mit dem Samstag tauschen „. Es geht darum dass die CGPT den Wunsch der großen Mehrheit  der Zustellerinnen und Zusteller vertritt, den Universaldienst an 5 Tagen zu erbringen und im Postgesetz eine Regelung einzuführen, dass der Samstag für alle Zustellfirmen arbeitsfrei ist . Die CGPT erhofft sich dadurch auch eine Aufwertung des Zusteller – Berufes und auf mehr Attraktivität.

Der Bundesvorstand der CDA-CGB-AG lehnt eine Zusammenarbeit der Unionsparteien mit der AfD nachdrücklich ab und begrüßte daher auch den Rücktritt des Bremer CDU-Landesvorsitzenden Meier-Heder, der zuvor erklärt hatte, er halte es für falsch, eine Zusammenarbeit mit der AfD per se auszuschließen.

 

DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

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DHV-Information zur Besteuerung von Ausgaben für Strom und Heizung und zur CO2-Bepreisung

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung bei den Energiepreisen! Aussetzung der weiteren Steigerungsschritte bei der CO2-Bepreisung bis zur Zahlung des Klimageldes!

Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt die von der Bundesregierung beschlossene vorzeitige Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 % ab 01.01.2024 für die Bezieher von Erdgas ab und fordert stattdessen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % dauerhaft für alle Energiepreise festzuschreiben!

Die Bundesregierung begründet die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer für den Erdgasbezug mit dem Argument, dass es sich um eine kurzzeitige Maßnahme zur Abfederung krisenhafter Preisspitzen gehandelt habe, die nunmehr vorbei sei. Diese Begründung hält die DHV für nicht stichhaltig. Die Situation bleibt weiterhin angespannt und vor allem wegen des Ukrainekrieges mit Unsicherheiten behaftet. Die derzeit etwas entspanntere Preislage kann sich im Winter wieder erheblich verschärfen und den Gaspreis wieder deutlich in die Höhe treiben.

Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland ist weiterhin auf das Heizen mit Gas angewiesen. Angesichts der immer noch sehr hohen Gaspreise, der weiterhin auf einem hohen Niveau verharrenden Inflation und der Versäumnisse der Bundesregierung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums haben aber immer mehr Menschen Probleme, die hohen Kosten für das Wohnen zu stemmen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich. Denn das Leben in einem warmen Heim ist unbedingte Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz.  Die Bundesregierung muss deshalb ihre Anstrengungen zur Entlastung der Eigentümer und Mieter erhöhen und darf die für viele Menschen bereits heute prekäre Situation nicht noch durch die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verschärfen!

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz müssen alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte dauerhaft unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % fallen! Es ist ein Treppenwitz der Mehrwertsteuergesetzgebung, dass z.B. der Erwerb von Zuchtpferden, von Münz- und Briefmarkensammlungen und der Kauf von Klatschmagazinen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen – nicht aber der Bezug von Strom und Heizenergie für ein angemessen warmes und beleuchtetes Heim!

Vor dem Hintergrund, dass die Pläne der Bundesregierung für die Entlastung der Bundesbürger durch ein Klimageld noch nicht einmal als Entwurf auf dem Tisch liegen, fordert die Berufsgewerkschaft DHV die Bundesregierung auf, bis zum Inkrafttreten des geplanten Klimageldes die weiteren Steigerungsschritte der CO2-Bepreisung auszusetzen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung den Bundesbürgern immer mehr Belastungen aufbürdet, aber ihrerseits bei der versprochenen finanziellen Entlastung nicht liefert!