Tarifgemeinschaft DRK LV Thüringen: Überleitungstarifvertrag vereinbart – 3,0% Entgeltsteigerung

Nach langwierigen Verhandlungen hat die DHV Tarifkommission für das DRK Thüringen dem Abschluss eines Überleitungstarifvertrages für 2018 zugestimmt. Damit steigen die Entgelte im DRK Thüringen zum 1. Januar 2018 um 3,0%.

Zusätzlich erhalten Pflegekräfte, die zur Zeit in der Vergütungsgruppe 2 eingruppiert sind und über mindestens vier Jahre Berufserfahrung verfügen, monatlich 100,- € mehr. Weiterhin erhalten die Beschäftigten in den Vergütungsgruppen 5 und 6 zum 1. Januar zusätzlich 40,-€ und zum 1. Juli weitere 20,- € monatlich mehr. Ebenso werden die Ausbildungsvergütungen um jeweils 30,- € angehoben. Angesichts des ursprünglichen Angebotes der Arbeitgeberseite, die Entgelte für zwei Jahre um insgesamt 1,5% anzuheben, ist das erreichte Ergebnis als Zwischenschritt akzeptabel.

Die Tarifkommission hat der Vereinbarung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ab dem Jahr 2019 ein schon lange von der DHV geforderter, modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag in Kraft treten wird. Dieser befindet sich derzeit zwischen den Tarifvertragsparteien in der Neuverhandlung und sieht deutliche Verbesserungen im Hinblick auf Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen vor.

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Auftakt der Tarifverhandlungen bei der AWO Thüringen

Am 25. April 2017 fand die erste Verhandlung mit der Arbeitgeberseite für den neuen Tarifvertrag statt. Dabei stand der Austausch der gegenseitigen Positionen im Vordergrund.

Die Tarifforderung der DHV Tarifkommission beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte:

  • Steigerung der Entgelte um 6,5 %
  • Ausweitung der Vergütungsstruktur durch zwei weitere Entgeltgruppen
  • Eine deutliche Steigerung der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Arbeitserleichterungen für ältere Beschäftigte
  • Anhebung der Jahressonderzahlung
  • Anhebung des Urlaubsanspruchs für Nachtarbeit

Die Verhandlungen werden am 6. Juni in Erfurt fortgesetzt.

Maiaufruf 2017: Für Gerechtigkeit und Weltoffenheit – CGB!

Europa und seine Gesellschaften verändern sich mit einer Geschwindigkeit, die wohl kaum einer für möglich gehalten hätte. Dass ein freies und weltoffenes Europa, welches sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Lebens- und Wirtschaftsraum mit Rechtstaatlichkeit und der Garantie der Menschenrechte entwickelt hat, so rasch in Protektionismus und Eigennützigkeit abdriftet, ist mehr als bedenklich. Dass Populisten die Angst und Sorgen von Menschen ausnutzen, um den europäischen Gedanken in Frage zu stellen, ist genauso gefährlich wie die offensichtliche Unfähigkeit der etablierten Politik, diesen Strömungen die freiheitliche demokratische Grundordnung als einziges Mittel gegen Unterdrückung und Diktatur entgegen zu setzen.
Persönliche Freiheit, Menschenrechte und Demokratie sind gerade bei uns in Deutschland eine Selbstverständlichkeit geworden. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, dass diese Freiheiten auch schnell in Gefahr geraten können, wenn sie nicht von allen für wichtig und wertvoll betrachtet werden. Unter Freiheit ist nicht nur die eigene Freiheit oder die des vermeintlichen Mainstreams, sondern auch immer die Freiheit der anders Denkenden zu verstehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Gerechtigkeit und Freiheit durch das Recht des Stärkeren ersetzt werden!
Wir müssen uns daher auch in schwierigen Zeiten auf die Grundwerte unserer Demokratie besinnen und dürfen deren Vorzüge und Errungenschaften nicht durch Populisten zerstören lassen! Gerade wir christliche Gewerkschafter, die ihre gewerkschaftliche Arbeit an eben jenen Grundwerten ausrichten, werden für unsere Demokratie und unsere über Jahrzehnte erarbeitete Freiheit eintreten.
Die Angst einiger Menschen vor Überfremdung ist offenbar größer als die Erkenntnis, dass allein der europäische Gedanke des gemeinsamen Lebens und Wirtschaftens auf der Basis eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, in dem die grundlegenden Menschenrechte geachtet werden, weite Teile Europas einen mehr als 70 Jahre andauernden Frieden gebracht hat. Eine so lange Zeit ohne Krieg hat es in Europa noch nie gegeben. Wie brüchig aber Frieden und Freiheit auch im aufgeklärten Europa sind, zeigt vor allem die Entwicklung in England und Osteuropa.
Wenn wir aber Verhältnisse, wie sie sich gerade in der Türkei entwickeln, nicht wollen, und wenn wir unseren Lebensstandard mit all seinen Möglichkeiten nicht wie England mit einem isolationistischem Brexitkurs in Gefahr bringen wollen, dann müssen wir aktiv für ein gerechtes und weltoffenes Deutschland und damit auch für ein solches Europa eintreten!
Die gesellschaftliche Entwicklung wird sich auch auf unsere deutschen Arbeitsplätze und damit auf unseren Lebensstandard auswirken. Wir als christliche Gewerkschafter müssen uns dieser Herausforderung stellen. Für uns geht es um den Erhalt der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen in einem solidarischen Europa! Wir werden unseren Teil dazu beitragen, gerechte Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen und durch unser konkretes Tun einen Gegenpol zu Populismus für Freiheit und Weltoffenheit schaffen.
Wir werden uns dafür stark machen, dass es gerade keine Ausnahmen mehr vom Mindestlohn gibt! Ausnahmen vom Mindestlohn schaden nicht nur den Arbeitnehmern, die den Mindestlohn nicht erhalten, sondern auch allen anderen, da plötzlich Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mindestlohn in Konkurrenz mit Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Mindestlohn treten. Die Einhaltung des Mindestlohns ist auch ein erster Schritt im Arbeitsleben zur Eindämmung späterer Altersarmut.
Wir werden gemeinsam mit allen Sozialpartnern an Lösungen arbeiten, die es allen Beschäftigten ermöglichen, unter den sich verändernden Bedingungen zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Und dabei werden wir den Menschen und seine Bedürfnisse nicht aus den Augen verlieren. Das ist unsere Arbeit als christliche Gewerkschafter und wir werden unsere Arbeit auch in Zukunft gut erledigen.

Tarifabschluss KKH: 2,0 % ab 01.04.2017 und 2,4 % ab 01.01.2018

DHV und KKH haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Inhalten geeinigt:

  • Gehaltserhöhung 2,0 % ab 01.04.2017
  • Gehaltserhöhung 2,4 % ab 01.01.2018
  • Die Gehaltserhöhungen gelten auch für die Beschäftigten im Vertrieb!
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:
    80 € ab 01.04.2017 sowie
    Erhöhungen 2,0 % zum 01.04.2017 und
    2,4 % zum 01.01.2018
  • Laufzeit bis zum 31.12.2018

Der Gehaltstarifvertrag kam nach langen, schwierigen Verhandlungen zustande. Erinnern wir uns: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate! Schritt für Schritt schafften wir es, das Angebot der Arbeitgeber auf ein Niveau zu schrauben, das im Rahmen des Abschlusses öffentlicher Dienst und anderer gesetzlicher Krankenkassen liegt.

Für die DHV-Tarifkommission ist wichtig: Der Tarifabschluss bedeutet einen kräftigen Gehaltszuwachs  für die Beschäftigten! Er liegt deutlich über den Abschlüssen der vergangenen Jahre!

Erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen, die die Attraktivität Ausbildung bei der KKH deutlich steigern.

Die Gehaltstarifverhandlungen sind abgeschlossen, die Verhandlungen gehen aber weiter!

Am 05.05.2017 nehmen DHV und KKH Arbeitsgruppengespräche zur von der Arbeitgeberseite gewünschten Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung (Anlage 7) auf. Die DHV geht mit der Maßgabe in die Gespräche, hart für die Errungenschaften der Anlage 7 zu kämpfen.

Private Versicherungen: Ergebnis der ersten Tarifrunde 2017 – Altersversorgung für Alle und nicht nur für Auserwählte!

Wie erwartet legte der Arbeitgeberverband in der ersten Runde der Tarifverhandlungen kein Angebot vor. Er stellte die wirtschaftliche Lage der Branche vielmehr in dramatischer Weise dar.

Unsere Meinung: Wie gewohnt spielt die Arbeitgeberseite das Klagelied vom fehlenden Geld für Gehaltserhöhungen!
Insbesondere verwies der Arbeitgeberverband auf das Niedrigzinsumfeld, die drohende Einführung der Bürgerversicherung, bevorstehende weitere regulatorische Auswirkungen (IDD, Solvency II) und die Herausforderungen der Digitalisierung.

Nach unserem Eindruck spielt für viele Konzerne die Digitalisierung und Agilität eine dem Menschen übergeordnete Rolle. Veränderungen in der Arbeitswelt sind nach Meinung der Arbeitgeberseite angesagt.  Nur bei der Gehaltsentwicklung ist Stillstand ja sogar Rückschritt anstelle von Agilität angesagt!

So geht das aber nicht!
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland widerspricht grundlegend dem von den Arbeitgebern negativ gezeichnetem Bild. Die Arbeitslosenquote sinkt kontinuierlich bei einer noch nie da gewesenen Erwerbstätigenquote.  

Deshalb fordern wir:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils 300,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge

Altersversorgung für Alle und nicht für Auserwählte!
Wir erwarten für alle Kolleginnen und Kollegen in der Branche einen Zuschuss zur Altersversorgung in Höhe von 80.- € monatlich, anstelle eines unsolidarischen Zuschusses für Mitglieder von verdi.

Die Verhandlungen werden am 05.05.2017 in Düsseldorf fortgesetzt.

Galeria Kaufhof: DHV mit starkem Ergebnis im Aufsichtsrat

Bei der Aufsichtsratswahl der Galeria Kaufhof GmbH errang die DHV ein starkes Wahlergebnis:

56,7 % der abgegebenen gültigen Delegiertenstimmen gaben der DHV-Gewerkschaftsliste ihr Vertrauen!

Damit stellt die DHV in der neuen Amtsperiode zwei von drei Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat. Gewählt wurden Gabriele Conte und Anke Dehner als Mitglieder sowie Olaf Kall und Renate Janke als Ersatzmitglieder.

Bei den separaten Urwahlen bei der Galeria Logistik konnte sich mit Hans Stölten ebenfalls ein DHV-Kollege als Aufsichtsratsmitglied durchsetzen. Er erzielte mit 329 von 1.129 gültigen Stimmen das beste Wahlergebnis.

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis bei der Delegiertenwahl der Galeria Kaufhof GmbH zeigt, dass die DHV-Philosophie nicht nur in Urwahlen, sondern auch bei Delegiertenwahlen großen Anklang findet. Die DHV knüpft damit nahtlos an die Wahlerfolge an, die sie seit Jahren bei der Galeria Kaufhof GmbH und darüber hinaus in weiteren namhaften Handelskonzernen wie z.B. Metro, Rewe und Hornbach erzielt.

Die DHV beglückwünscht die gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder zu ihrer Wahl und wünscht ihnen für die neue Amtsperiode viel Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten und für das Wohl der Galeria Kaufhof GmbH.

DHV-Hauptvorstand

Stellenangebot Landesverband Nordrhein-Westfalen

Wir sind eine bundesweit tätige Berufsgewerkschaft und vertreten die Interessen von circa 73.000 Mitgliedern in überwiegend kaufmännischen und verwaltenden Berufen.

Wir suchen ab sofort eine/n hauptamtliche/n

Geschäftsführer (m/w)

für den Bereich Nordrhein-Westfalen mit Dienstsitz in Duisburg.

Sie verfügen idealerweise über ein betriebswirtschaftliches / sozialwissenschaftliches / juristisches Studium oder eine vergleichbare Qualifikation. Mehrjährige Praxis in der Verbandsarbeit oder Erfahrungen als Betriebs- oder Personalrat sind dem gleichzusetzen. Marketingkenntnisse und Fertigkeiten in der Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zeichnen Ihr Profil aus.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Gesamtverantwortung für die Geschäftstätigkeit des Betreuungsbereiches
  • erfolgreicher Ausbau des Betreuungsbereiches
  • Betreuung der fachlichen wie regionalen Gliederungen
  • Mitgliederbetreuung und Mitgliederwerbung
  • Beratung und Vertretung der Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
  • Vorbereitung und Führen von Tarifverhandlungen
  • Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Persönlich überzeugen Sie durch eine gute Allgemeinbildung, überdurchschnittliches Engagement und Flexibilität, Verhandlungsgeschick und ergebnisorientierte kaufmännische Denk- und Handlungsweise. Diplomatie, Kreativität und die notwendige soziale Kompetenz runden Ihre Persönlichkeit ab.
 
Wir bieten eine attraktive Aufgabe und leistungsgerechte Bezahlung!

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte vorzugsweise per E-Mail unter dem Stichwort „Geschäftsführer Duisburg“ an h.roeders@dhv-cgb.de oder schriftlich an:

DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.
z.H. Herrn Henning Röders
Postfach 26 13 51
20503 Hamburg

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Röders auch unter der Telefonnummer
040 / 63 28 02 13 zur Verfügung.

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlungen – Fahrplan – Arbeitsprogramm -Gemeinsam sind wir stark-

20. März 2017

Die DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat sich in den letzten Monaten mit Veröffentlichungen zurückgehalten. Wir haben die Umsetzung des Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Organisationsveränderungen begleitet und unseren Mitgliedern Rechtsberatung und auch Rechtsschutz gewährt.

Der Vorstand der DAK-Gesundheit hat sich neu aufgestellt, der Zuschnitt der Ressorts ist abgeschlossen. Erst zur Mitte diesen Jahres erfolgt noch der Übergang der Personalzuständigkeit von Herrn Storm auf Herrn Hessabi.

Zum 30. September 2017 kann und wird der Gehaltstarifvertrag gekündigt werden, um in die erste Tarifverhandlung unter der Leitung von Herrn Hessabi einzusteigen.

Die DHV-Tarifkommission bereitet sich intensiv auf die anstehenden Verhandlungen vor. DHV-Vertrauensleute und die Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit beteiligen sich an den Vorberatungen und Vorbereitungen.

Im Juli 2015 ist das Tarifeinheitsgesetz verabschiedet worden. Es wurden diverse Verfassungsbeschwerden  gegen dieses Gesetz eingereicht und derzeit verhandelt.
Selbst wenn das Gesetz gelten sollte, besteht für alle im Hause der DAK-Gesundheit vertretenen Gewerkschaften das Recht auf Tarifverhandlungen.

Die Gewerkschaften sollten sich nicht gegeneinander ausspielen oder gegeneinander ausspielen lassen. Gemeinsam Verhandeln und Gestalten führt zu besseren Ergebnissen – für die Beschäftigten! Deshalb: Wir laden alle Gewerkschaften im Interesse der Beschäftigten zu gemeinsamen Tarifverhandlungen ein.  

Die DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit hat derzeit diverse Punkte auf der Tagesordnung:

  • Begleitung der noch folgenden Organisationsveränderungen – „Härten“ minimieren.
  • Schutz vor Überlastung der „verbliebenen“ Beschäftigten.
  • Tarifvertrag zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.
  • Tarifvertrag Demografische Entwicklung der DAK-Gesundheit Belegschaft.
  • Angemessene Gehaltserhöhung.
  • Verhandlung der Eingruppierung für neue Tätigkeiten seit ProDAK.
  • Sicherung des Eingruppierungsniveaus.
  • Erhalt des Weihnachtsgeldes.
  • Verteidigung von Besitzständen.

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann sprechen Sie Ihre DHV-Vertrauensleute vor Ort an.

DRK Kreisverband Glauchau e.V.: Aktuelle Tarifsituation

14.März 2017

Der DRK Kreisverband Glauchau e.V. ist derzeit über die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. und über den aktuellen
Tarifvertrag mit der Gewerkschaft DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V., in einer wirksamen Tarifbindung. Dieser Tarifvertrag wurde in den letzten Jahren ständig weiterentwickelt und verbessert. Neben den kontinuierlichen Entgelterhöhungen gab es z.B. über die Neugestaltung der Eingruppierungsordnung auch strukturelle Verbesserungen.

Der aktuelle Entgelttarifvertrag gilt für das Jahr 2017. Zusätzlich wurden Ende
letzten Jahres ergänzenden Entgeltbestandteile verhandelt, die vielen Beschäftigten zu Gute kommen. Der Manteltarifvertrag wird zum Sommer diesen Jahres neu verhandelt und in diesem Zusammenhang auch die Entgelte ab 2018.

Die Tarifkommission hat bereits einen Forderungskatalog für die anstehenden Tarifverhandlungen erarbeitet. Stellvertretend können wir hier einige wichtige Punkte nennen:

  • Eine Anhebung der Entgelte um 10%
  • Die Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung
  • Die Erhöhung der Zuschläge für Schichtarbeit
  • Die zusätzliche Vergütung von im Rahmen der Arbeitsbereitschaft geleisteten Arbeitsstunden

Die zügige Umsetzung der neuen Tarifbedingungen soll in absehbarer Zeit für
deutliche Einkommensverbesserungen im Bereich des Deutschen Roten Kreuzes Sachsen sorgen.