CGB teilweise zufrieden mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz

11. Juli 2017

Das Bundesverfassungsgericht sieht in seiner heutigen Entscheidung weite Teile des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes als verfassungskonform an, aber ausschließlich unter der Maßgabe, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Anwendung beachtet werden. Nach Ansicht des Senats muss die Auslegung und Handhabung des Gesetzes der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen.

Die Bundesverfassungsrichter stellten fest, dass der Verlust des Tarifvertrags das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zwar in jedem Fall beeinträchtigt, aber der Gesetzgeber grundsätzlich befugt sei, Strukturen zu schaffen, „die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebs hervorbringen“. Hier stellte der Senat gleichzeitig klar, dass über im Einzelnen noch offene Fragen bei konkreten Anlässen die Fachgerichte zu entscheiden haben.

„Damit hat das Bundesverfassungsgericht einem wesentlichen Bedenken des CGB Rechnung getragen“, erklärt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB, „denn das Tarifeinheitsgesetz kann gerade nicht die Tarifautonomie brechen, sondern muss in jedem Einzelfall zwingend unter Beachtung dieser Autonomie angewendet werden“.  „Damit ist jeder streitige betriebliche Einzelfall gerichtlich zu überprüfen und das Tarifeinheitsgesetz ist gerade keine Generalklausel, mit der Tarifverträge weggewischt werden können“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesetzgeber ausufernde Statuskämpfe und Konkurrenzen in einzelnen Betrieben provoziert ist auch nach unserer Sicht hoch“, ergänzt Hertzog.

Wie die beiden Richter, die sich dem Votum des Senats nicht angeschlossen haben, kritisiert auch der CGB, dass die Entscheidung an der Praxis vorbei geht. Die Nachzeichnung eines Tarifvertrags kann nie eine Kompensation für den Verlust des eigenen originären Tarifvertrags sein. Darüber hinaus versucht die Entscheidung des BVerfG den Gedanken der Einheitsgewerkschaft zu privilegieren, was so nicht in der Verfassung und schon gar nicht in einer pluralistischen Gesellschaft angelegt ist. Das widerspricht auch nach Ansicht der christlichen Gewerkschaften „dem Grundgedanken des Art. 9 Abs. 3 GG, der auf das selbstbestimmte tarifpolitische Engagement von Angehörigen jedweden Berufstands setzt“.

Nachbessern muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 jedoch in einem für die Koalitionsfreiheit wesentlichen Punkt. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge. Hier sahen die Richter einen groben Verstoß, da das Gesetz keine Vorkehrungen dagegen trifft, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen einseitig vernachlässigt werden.

Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar.

„Dem erklärten Ziel des BMAS der absoluten Verdrängung eines Tarifvertrags haben die Verfassungsrichter zu Recht eine klare Absage erteilt“, stellt der Generalsekretär Christian Hertzog fest. „Insofern sind wir mit der Entscheidung des BVerfG zufrieden.“

„Nicht zufrieden können wir jedoch damit sein, dass der Gesetzgeber nach Ansicht der Verfassungsrichter sehr weit regulierend in die Strukturen der Tarifautonomie eingreifen kann, solange bei verfassungskonformer Anwendung die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie gewahrt werden und die Probleme der konkreten Einzelfälle inklusive der Feststellung, welche Handlungen verfassungskonform sind und welche nicht,  ausschließlich den Fachgerichten überlässt. Dies schafft eine zusätzliche und nicht zu unterschätzende Rechtsunsicherheit bis zu einer letztinstanzlichen abschließenden gerichtlichen Entscheidung. Eine klarere Begrenzung der Eingriffsbefugnisse des Gesetzgebers wäre hier eher angezeigt gewesen“, bewertet Anne Kiesow die Entscheidung und fügt hinzu: „Wir sind gespannt, wie sich die Anwendung des Gesetzes in Zukunft gestaltet und wie der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG erfüllen wird.“

BARMER: Umfangreiche Agenda für Tarifverhandlungen 2017/2018

Am 21.06.2017 fand in Wuppertal der Verhandlungsauftakt zu den Tarifverhandlungen der nächsten Monate statt. DHV und BARMER steckten die Themen für einen anstehenden umfangreichen Verhandlungsprozess ab:

Zukunftstarifvertrag
Die Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere der rasant fortschreitende Prozess der Digitalisierung von Arbeitsabläufen, stellt die Kasse vor große Herausforderungen. Die Arbeitgeberseite traf in dem Verhandlungsauftakt die deutliche Aussage, dass sich nach ihrer Einschätzung diese Entwicklung spürbar auf die Arbeitsplätze der BARMER auswirken wird. Die BARMER will jetzt die Zeit nach der Umstrukturierung nutzen, um mit einem Zukunftstarifvertrag die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Der Zukunftstarifvertrag soll den Rationalisierungsschutztarifvertrag und den Tarifvertrag „aufbruch“, der mit dem Abschluss der Umstrukturierungen seine Bedeutung verlieren wird und den die Arbeitgeberseite daher zum 31.12.2017 beenden will, weiterentwickeln. Er soll aber auch neue Themen aufnehmen. Als Beispiele diskutierten DHV und BARMER:

  • Home Office
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Nachteilsausgleich bei vorzeitigem Ausscheiden
  • Kriterien für die Zumutbarkeit und Punktekatalog für Sozialauswahl

Eingruppierung IT-Beschäftigte
Was lange währt, wird hoffentlich gut… Die Eingruppierung der IT-Beschäftigten steht ganz oben auf der Agenda der Verhandlungen ab Herbst.

Tarifvertrag Vertriebsprämie
Der alte Tarifvertrag Vertriebsprämie wurde zum 31.12.2016 gekündigt und wirkt seitdem lediglich nach. Die Arbeitgeberseite hat angekündigt, im Herbst der DHV-Tarifkommission einen Entwurf für einen neuen Tarifvertrag vorzulegen.

Gehalt
Der Gehaltstarifvertrag läuft zum 31.01.2018 aus. Die DHV-Tarifkommission möchte den neuen Gehaltstarifvertrag unmittelbar an den alten anschließen und somit einen tariflosen Zustand ab 01.02.2018 und Leermonate vermeiden.
Die DHV-Verhandlungskommission hat die Arbeitgeberseite aufgefordert, ab Herbst 2017 in Gehaltstarifverhandlungen einzusteigen!
Die DHV-Tarifkommission wird dieser Aufforderung in den kommenden Verhandlungen Nachdruck verleihen.

Die nächste Verhandlung findet am 20.09.2017 in Wuppertal statt.

 

Textilreinigung: Neue Verhandlungsrunde TATEX steht bevor

Das zwischen der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung“ (TATEX) und der DHV geschlossene Tarifwerk läuft Ende September 2017. Die DHV will das Tarifwerk weiterentwickeln.

Dabei geht es zum einen um eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen durch Wegfall des branchenspezifischen Mindestlohns. Dabei gehört auch die geringere Vergütung der Regionalgruppe 3 auf dem Prüfstand. Schließlich will die DHV eine angemessene Gehaltssteigerung für alle Beschäftigten erreichen.

Die DHV steht in der Vorbereitung der Verhandlungen im Austausch mit den Betriebsräten und wird Mitte August ihre Tarifforderungen aufstellen.

Ein Verhandlungstermin mit der Arbeitgeberseite ist für Ende August angesetzt.

Bürgerversicherung – nein danke: DHV bei Demo vor dem SPD-Parteitag dabei!

An die 1000 Teilnehmer versammelten sich trotz des anfänglich schlechten Wetters am vergangenen Sonntagmorgen in Dortmund. Die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung –  nein danke“ hatte zum Protest aufgerufen. Ziel der Demonstranten: Der Bundesparteitag der SPD in der Westfallenhalle, wo das Konzept der Einheitslösung „Bürgerversicherung“ in das Wahlkampfprogramm aufgenommen werden sollte.  
Bereits auf dem Weg dorthin machten sich die Teilnehmer, darunter auch DHV-Mitglieder, lautstark bemerkbar. Unüberhörbar für die SPD-Delegierten im Eingangsbereich der Westfalenhalle, u.a. auch durch Trommeln, machten die Betriebsräte, Mitarbeiter und Familienangehörigen auf die Konsequenzen einer Einheitsversicherung aufmerksam. Einige Delegierte nahmen immerhin die Diskussion mit den Teilnehmern auf. Das Wahlprogramm der SPD mit der Bürgerversicherung wurde am Nachmittag einstimmig angenommen.
Die DHV wird die Betriebsratsinitiative dennoch weiter unterstützen. Die Pläne der SPD zur Einführung der Bürgerversicherung bedrohen private Krankenversicherungsunternehmen in ihrer Existenz und gefährden zehntausende von Arbeitsplätzen. Darauf gilt es bis zur Bundestagswahl hinzuweisen!

DHV-Personalrätekonferenz Baden-Württemberg 2017

Am 22. Juni 2017 lud der Landesverband Baden-Württemberg zu seiner jährlich stattfindenden Personalrätekonferenz nach Fürstenberg (bei Donaueschingen) ein.
Personalräte aus Sparkassen, Kommunen, Handwerkskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung sind erschienen. Neben gesetzlichen Erneuerungen, wie das Landesreisenkostengesetz und das noch nicht verabschiedete Lohngerechtigkeitsgesetz auf Bundesebene, wurde kontrovers über die Durchführung der neuen Entgeltordnung diskutiert. Einig waren sich die Personalräte, dass man sich seitens der Arbeitgeber mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Umsetzung der Entgeltgruppen wünsche.
Aber auch über die sich bereits im Prozess findende Digitalisierung des öffentlichen Dienstes, dabei besonders bei den Kommunen und den Sparkassen wurde gesprochen. Nichts zuletzt die Verkürzung der Öffnungszeiten der Sparkassen, die Filialschließungen im ländlichen Bereich, beschäftigen die Personalräte sehr. Die Umstellung auf computerbegleitende bis geführte Arbeitsprozesse sehen die Personalräte sehr kritisch im Hinblick auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Was heute noch Beschäftigte erledigen, wird in Zukunft der Kollege Computer abschließend bearbeiten können.
Das kommunale Haushaltsrechtsrechtgesetz, das GEO-Informationssystem und die Thematiken des „Open Access“ sind aktuelle Themenbereiche, mit denen sich bereits heute die Personalräte beschäftigen müssen, um die datenschutzrechtlichen Problematiken der Beschäftigten zu berücksichtigen und zu schützen.

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Die Entgelte beim DRK steigen um weitere 2,5%!

Momentan verhandelt die Tarifkommission der DHV mit der Arbeitgeberseite eine neue und modernisierte Entgeltstruktur für die Beschäftigten beim DRK Kreisverband östliche Altmark e.V.. Im Rahmen dieser anstehenden Änderungen sollen die Entgelte in absehbarer Zeit deutlich angehoben werden. Da dieser Prozess noch einige Monate in Anspruch nehmen wird, haben sich die Tarifparteien auf eine vorgezogene weitere Entgeltanhebung für das Jahr 2017 geeinigt.

Die Entgelte steigen, zum 01. Juli 2017, für alle Beschäftigten um weitere 2,5%!
In Kombination mit der bereits zum 01. April diesen Jahres erfolgten Pauschalanhebung um 45,-€, ergibt sich damit für 2017 ein deutlich spürbarer Lohnzuwachs.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Tarifverhandlungen abgebrochen – Bärendienst zu Lasten der Beschäftigten

Die 3. Verhandlungsrunde wurde in den Abendstunden des 02.06.2017 ergebnislos abgebrochen. Ein neuer Verhandlungstermin ist nicht vereinbart worden.

DHV und Arbeitgeberverband (AGV) verhandelten konstruktiv. Unsere DHV-Verhandlungskommission verdeutlichte in einer Präsentation die Notwendigkeit, in Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung des Manteltarifvertrages zu treten. Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert einen zeitgemäßen und modernen Manteltarifvertrag, der u.a. Antworten auf folgende Herausforderungen gibt:

  • Sachgerechter Ausgleich zwischen Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitflexibilität
  • Schutz vor Überforderung der Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt
  • Qualifizierung mit dem Ziel eines selbstbestimmten und lebensphasenorientierten Arbeiten
  • Flankieren von Arbeitsschutzvorschriften
  • Regelungen zu „virtuellen Betrieben“
  • Regelungen zu Arbeitszeitbegriff und Bereitschaftsdiensten/Rufbereitschaften

Der AGV ließ sich von der Argumentation der DHV-Verhandlungskommission überzeugen. Er erklärte sich bereit, im Herbst 2017 in Tarifverhandlungen über eine Modernisierung der Tarifverträge einzutreten und unterbreitete außerdem folgendes verbessertes Gehaltsangebot:

  • 1,8 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,5 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab Februer 2019
  • Laufzeit bis 31.03.2020

Die Bewegung auf Arbeitgeberseite beim zweiten Angebot war erkennbar. Auch wenn es noch längst nicht ausreicht, geht das Angebot in eine richtige Richtung hin zu einem tragbaren Tarifabschluss.

Die Verhandlungen sind dann leider und ohne Not von verdi abgebrochen worden! Das ist aus DHV-Sicht voreilig und verantwortungslos! Es hätte heute noch zu einem akzeptablen Gehaltsabschluss und zu einer Verhandlungsverpflichtung über einen zukunftsfähigen Digitalisierungstarifvertrag kommen können.

Mit dem Abbruch der Verhandlungen hat verdi den Beschäftigten der Versicherungen einen Bärendienst erwiesen! Sowohl im Innen- als auch im Außendienst liegen die Verhandlungen jetzt auf Eis. Damit ist eine Gehaltserhöhung in weite Ferne gerückt!

Der AGV signalisierte, frühestens im Oktober 2017 die Verhandlungen fortzusetzen. Das ist unseren Kolleginnen und Kollegen nicht zuzumuten! Wir sind bereit, die Verhandlungen in den nächsten Wochen fortzusetzen und auch ohne die anderen Gewerkschaften ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Der Ball liegt nun auf Arbeitgeberseite!

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Tagung der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste

Am 22. und 23. Mai 2017 trafen sich Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrstagung.

Die Bundesfachgruppenmitglieder nutzten die beiden Tage für einen intensiven Austausch im Bereich der aktuellen gesundheits- und tarifpolitischen Themen.
Einer der Schwerpunkt dabei war die angespannte Personalsituation im sozialen Sektor. Diese stellt inzwischen in allen Tätigkeitsbereichen ein flächendeckendes Problem dar. Hier wurde treffend das Bild der zu kleinen Decke, an der alle Beteiligten ziehen, aufgeworfen. Aus Sicht der Fachgruppe ist die derzeitige Situation auch das Ergebnis nicht genügend attraktiver Arbeitsbedingungen. Hier sind besonders die Punkte zu geringe Vergütung, zu hohe Arbeitszeiten, zu große Arbeitsbelastungen und die häufig sehr knapp bemessenen Personalschlüssel zu nennen. In diesem Zusammenhang wurde der aktuelle Tarifabschluss für das DRK in Sachsen begrüßt. Dieser beinhaltet neben deutlichen Entgeltsteigerungen u.a. auch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst und einen höheren Urlaubsanspruch. Neben den genannten Problemfeldern sind die Beschäftigten im sozialen Bereich aber auch häufig mit einer mangelnden gesellschaftlichen Anerkennung ihrer Tätigkeit konfrontiert. Hier ist ein gesellschaftliches Umdenken in Bezug auf den Stellenwert dieser Tätigkeiten dringend erforderlich.

Das nächste Treffen der Bundesfachgruppe wurde für den Herbst 2017 vereinbart.

170523 BFG GuSD

DHV erreicht Ausstieg aus der 48 Stunden Woche im DRK Rettungsdienst Sachsen!

Die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. hat mit dem Deutschen Roten Kreuz Sachsen das Ende der 48 Stunden Woche im Rettungsdienst vereinbart! Bis zum 31. Mai steht die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung auf beiden Seiten.

Die DHV hat schon lange die traditionell übliche Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Dies besonders vor dem Hintergrund der mit den steigenden Einsatzzahlen zunehmenden Belastungen für die in dem Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Konkret sinkt, bei Vorliegen von täglich durchschnittlich drei Stunden Arbeitsbereitschaft, die Arbeitszeit ab 2019 auf 47 Wochenstunden und ab 2020 auf 46 Wochenstunden. Bei Vorliegen von täglich durchschnittlich zwei Stunden Arbeitsbereitschaft sinkt die Arbeitszeit ab 2019 auf 44 Wochenstunden.

Zusammen mit den Entgeltsteigerungen von 10,3%, der Steigerung des Zuschlags für Nachtarbeit, der Erhöhung des Urlaubsanspruchs und der Fortschreibung der Arbeitsmarktzulage verbessern sich damit die Bedingungen für die Beschäftigten im Rettungsdienst sehr deutlich.

 

Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V.: Erfolgreicher Tarifabschluss mit 10,3% Entgeltsteigerung!

Nach einem intensiven Verhandlungsprozess konnte die DHV Tarifkommission mit dem Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. einen neuen Mantel- und Entgelttarifvertrag vereinbaren. In diesem Tarifvertrag werden sehr deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten beim DRK festgeschrieben. Die Tarifeinigung steht noch bis zum 31. Mai unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung auf beiden Seite

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

  • Steigerung der Entgelte um 3,4% ab dem 01. Januar 2018
  • Steigerung der Entgelte um 3,4% ab dem 01. Januar 2019
  • Steigerung der Entgelte um 3,2% ab dem 01. Januar 2020
  • Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um jeweils eine Stunde ab den Jahren 2019 und 2020
  • Steigerung des Zuschlages für Nachtarbeit um rund 10% ab 2019
  • Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
  • Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 29 Tage, nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Verbesserte Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten
  • Fortschreibung der Regelungen zur Arbeitsmarktzulage
  • Einführung einer Bonuszahlung für DHV Mitglieder in Höhe von 250,-€