Sparkassen-Versicherung Sachsen: Tarifabschluss

2,0 % mehr Gehalt ab 1. April 2018
1,7 % mehr Gehalt ab 1. Mai 2019

In der Tarifverhandlungsrunde am 7. September 2017 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem doch ernüchternden Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.
Es wurden ein Zuschuss für die JAV-Kasse und die Aufstockung des Gesundheitskontos erreicht, sowie Tarifvereinbarungen zur Bargeldumwandlung und zur Beschäftigungssicherung geschlossen.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.04.2018 für die Tarifgruppen 1a bis 6
  • 1,7 % Gehaltserhöhung ab dem 01.05.2019 für die Tarifgruppen 1a bis 6
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.04.2018 und ab 01.05.2019 um je 22 EUR
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.01.2020
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Aufstockung des Gesundheitskontos mit +25 Punkten für 2017 und +50 Punkten für 2018
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens mit flexiblerer Ausgestaltung bis zum 31.12.2020
  • Tarifvereinbarungen zur Bargeldumwandlung und zur Beschäftigungssicherung

Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die Themen im Zusammenhang mit den Veränderungen der Arbeitswelten in den bereits bestehenden Arbeitsgruppen auf betrieblicher Ebene weiter behandelt werden und eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung geprüft wird.
Einigkeit besteht auch, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.  
Der Tarifabschluss ist erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

 

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Dänische Gewerkschafter besuchen die DHV in Hamburg

Am 4. September 2017 empfing die DHV eine Delegation der dänischen Partnergewerkschaft Kristelig Fagbevægelse (Krifa). Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, die stellvertretende Bundesvorsitzende Anne Kiesow, das Hauptvorstandsmitglied Michael Scholz und der CGB-Generalsekretär Christian Hertzog begrüßten in der DHV-Hauptgeschäftsstelle den Krifa-Präsidenten Sören Fibiger Olesen, den Vizepräsidenten Mikael Ahrent Laursen und den  internationalen Sekretär Rolf Weber.
Themen des Gedankenaustausches waren u.a. das Tarifeinheitsgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Gesetz. Interesse zeigten die dänischen Teilnehmer auch an den Strukturen der DHV und an ihrer erfolgreichen Gewerkschaftsarbeit.
Der Krifa-Präsident, der zugleich Präsident des internationalen Dachverbandes, der World Organisation of Workers (WOW) ist, berichtete von der internationalen Gewerkschaftsarbeit. Ein starkes Wachstum erlebt WOW derzeit in Asien, und auch in Südamerika ist ein reges Interesse von Gewerkschaften an einer WOW-Mitgliedschaft zu beobachten. Der WOW-Weltvorstand hatte in seiner Sitzung im Juni 2017 den DHV-Vorschlag aufgenommen, Gewerkschaftsmitgliedern über WOW-Mitgliedsorganisationen Arbeitsrechtsschutz im Ausland anzubieten. Sören Fibiger Olesen zeigte sich zuversichtlich, den DHV-Vorschlag innerhalb des europäischen Kontinentalverbandes umsetzen zu können.
Abgerundet wurde der Besuch mit einem Rundgang auf der Besucherterrasse der Elbphilharmonie und einem Essen in der Hamburger Hafencity. Die Vertreter der Krifa luden den DHV-Hauptvorstand zu einem Gegenbesuch in der Zentrale der Krifa in Aahus ein.

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Die Teilnehmer v.l.n.r.: Mikael Ahrent Laursen, Henning Röders, Anne Kiesow, Christian Hertzog, Sören Fibiger Olesen, Michael Scholz, Rolf Weber

Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: Ernüchterndes Verhandlungsergebnis

Nachdem verdi die Verhandlungen im Juni 2017 ohne Not abgebrochen hatte, wurden nunmehr die Verhandlungen am 30.08.2017 abgeschlossen.

Hier das ernüchternde Ergebnis:

  • 2,0 % Erhöhung der Gehälter ab 01.11.2017
  • 1,7 % Erhöhung der Gehälter ab 01.12.2018
  • Laufzeit bis 31.08.2019 (29 Monate)
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 22,00 zum 01.11.2017 und 01.12.2018

Der Tarifvertrag hätte wesentlich früher, nämlich im Juni 2017 abgeschlossen werden können. Die DHV war in der dritten Verhandlungsrunde weiter verhandlungsbereit gewesen. Dadurch wären weniger Leermonate entstanden und die Vergütungen früher erhöht worden.

Anstelle eines schnelleren Tarifabschlusses ist jetzt ein eingeschränkter Rechtsanspruch auf Bildungsteilzeit vereinbart worden. Dieser wird ausschließlich von den Beschäftigten finanziert. Damit wird der Arbeitnehmer schlechter gestellt als es beispielsweise die Bildungsurlaubsgesetze zahlreicher Bundesländer vorsehen. Des Weiteren haben wir mit dem AGV außerdem folgende Regelungen abgeschlossen:

  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den Innen- und Außendienst bis zum 31.12.2019
  • Möglichkeit der Kurzarbeit mit Teillohnausgleich durch freiwillige Betriebsvereinbarung
  • Stark eingeschränkter Anspruch auf Umwandlung von Sonderzahlungen in Freizeit.

Erfreulich ist lediglich, dass der Arbeitgeberverband und die weiteren zwei Gewerkschaften sich unserem Vorschlag über eine Verhandlungsverpflichtung angeschlossen haben. Dementsprechend besteht Einigkeit, dass ab Januar 2018 über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge der privaten Versicherungswirtschaft erneut verhandelt wird, wie wir dies bereits im Jahre 2012 angefangen hatten und seitdem regelmäßig gefordert haben

BARMER: Sozialwahl 2017 – Jetzt wählen!

Der Wahlvorstand der BARMER hat darauf hingewiesen, dass die Versicherten der BARMER zum 1. September 2017 ihre Briefwahlunterlagen für die Sozialwahl erhalten.
Bei der BARMER tritt der Dachverband, der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), mit einer gemeinsamen CGB-Vorschlagsliste unter der Listennummer 7 an. Angeführt wird die CGB-Liste von den Kollegen Joachim Brockpähler (GÖD) und Klaus-Peter Mitezki (CGPT).

Zu den wichtigen Zielen der CGB-Kandidaten gehören unter anderem kurze Wartezeiten für medizinische Versorgung, die Erweiterung des gesetzlichen Leistungskataloges und keine ständigen Kostensteigerungen zu Lasten der Versicherten

Der DHV-Hauptvorstand fordert alle bei der BARMER wahlberechtigten Mitglieder auf, die Liste des CGB zu unterstützen!
Weiterhin bittet der Hauptvorstand, bei allen Angehörigen, Freunden und Bekannten, die bei der BARMER versichert sind, um die Stimme für die CGB-Liste zu werben.

Die Wahlbriefe müssen Ende September zurückgesandt werden, damit sie pünktlich zum Stichtag 4. Oktober 2017 bei der BARMER eingetroffen sind.

Erfolgreicher Tatrifabschluss AWO Thüringen: 8,0 % Entgeltsteigerung!

Nach mehreren intensiven Verhandlungsrunden konnte die DHV Tarifkommission für die Beschäftigten der AWO Thüringen einen erfolgreichen Tarifabschluß erreichen.

Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Tarifvertrags:

  • Steigerung der Entgelte um 3,75 % ab dem 01. Januar 2018
  • Steigerung der Entgelte um 4,25 % ab dem 01. Januar 2019
  • Steigerung des Zuschlags für Sonn- und Wochenfeiertage um 20 %
  • Steigerung des Zuschlags für Nachtarbeit um 13,6 %
  • Ein zusätzlicher Urlaubstag pro Jahr für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr
  • Steigerung der Vergütungen für Auszubildende um 200,-€ / Monat
  • Steigerung der Zulage für Pflegefachkräfte in zwei Schritten, um insgesamt 60,-€, auf 200,-€ / Monat
  • Steigerung der Zulage für Erzieher, um 40,-€ auf 220,-€ / Monat

Danke an alle engagierten Mitglieder, die zum Gelingen dieses guten Tarifabschlusses beigetragen haben.

Tarifeinheitsgesetz: Stellungnahme des Bundesvorsitzenden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gesetz ist damit nicht gekippt, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2018 Vorkehrungen zur hinreichenden Berücksichtigung von Berufsgruppen vorzunehmen. So lange darf im Falle einer Kollision von mehreren Tarifverträgen in einem Betrieb der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt wird, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag verdrängt wird, ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat.

Diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts lässt mich als Tarifpraktiker sehr ratlos zurück. Das Bundesverfassungsgericht spricht in der Begründung von der Gefahr einer unverhältnismäßigen Nichtberücksichtigung von Belangen der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen. Maßgaben spricht das Bundesverfassungsgericht aber nur in Bezug auf Berücksichtigung von Berufsgruppen aus. Fällt die DHV, die sich für bestimmte Berufsgruppen und Branchen tarifzuständig ist, unter die Maßgaben für Minderheiten? Anscheinend hat das Bundesverfassungsgericht nicht bedacht, dass es Minderheitsgewerkschaften nicht nur in Bezug auf bestimmte Berufsgruppen sondern auch in Bezug auf bestimmte Branchen gibt.

Lokführer, Ärzte und Flugbegleiter dürften auch in DGB-Tarifverträgen berücksichtigt sein. Ich gehe davon aus, dass aus Sicht der Mehrheitsgewerkschaften die Belange dieser Berufsgruppen mit ihren tarifvertraglichen Regelungen ernsthaft und wirksam berücksichtigt sind. Welchen Sinn macht aber dann die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts?

Das Tarifeinheitsgesetz nimmt Bezug auf den Betrieb. Ein Branchentarifvertrag bezieht sich aber auf mehrere Unternehmen mit mehreren Betrieben. Eine Gewerkschaft kann in einem Betrieb Minderheitsgewerkschaft, in einem anderen Betrieb aber Mehrheitsgewerkschaft sein. Das bedeutet, dass alle Tarifverträge die Belange der Mitglieder der anderen Gewerkschaft ernsthaft und wirksam berücksichtigen müssen. Dann frage ich mich aber ernsthaft, welchen Regelungszweck das Tarifeinheitsgesetz dann noch hat.

Wenn die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts so zu verstehen ist, dass sich Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaft an einen Tisch setzen sollen, dann frage ich mich außerdem, welches Interesse Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaft daran haben sollen. Ich sehe für die DHV in den Betrieben, in denen sie die Mehrheitsgewerkschaft ist, keinen Vorteil, mit verdi über die ernsthafte Berücksichtigung von verdi-Mitgliederinteressen im DHV-Tarifvertrag zu sprechen. Auch in den Betrieben, in denen die DHV die Minderheitsgewerkschaft ist, dürfte sie kein Interesse haben, mit der Mehrheitsgewerkschaft über die ernsthafte Berücksichtigung der Belange der DHV-Mitglieder zu verhandeln, damit unser Tarifvertrag durch den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft verdrängt wird und wir lediglich einen Rechtsanspruch auf Nachzeichnung haben.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat damit weitere rechtliche Unklarheit geschaffen. Neben der Frage der Feststellung der konkreten Mitgliederzahlen der Gewerkschaften in den Betrieben dürfen sich die Fachgerichte im Streitfall auch noch mit der Frage beschäftigen, was denn eigentlich Minderheitenberufsgruppen sind, welche Interessen diese haben und ob die Interessen im Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft ernsthaft berücksichtigt sind. Erfreulich ist allein, dass bis zur zweifelsfreien Ermittlung dieser Frage der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft gültig bleibt. Aber brauchen wir dann ein Tarifeinheitsgesetz? Meine Meinung: Nein!

Henning Röders
DHV-Bundesvorsitzender

 

CGB teilweise zufrieden mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz

11. Juli 2017

Das Bundesverfassungsgericht sieht in seiner heutigen Entscheidung weite Teile des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes als verfassungskonform an, aber ausschließlich unter der Maßgabe, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Anwendung beachtet werden. Nach Ansicht des Senats muss die Auslegung und Handhabung des Gesetzes der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen.

Die Bundesverfassungsrichter stellten fest, dass der Verlust des Tarifvertrags das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zwar in jedem Fall beeinträchtigt, aber der Gesetzgeber grundsätzlich befugt sei, Strukturen zu schaffen, „die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebs hervorbringen“. Hier stellte der Senat gleichzeitig klar, dass über im Einzelnen noch offene Fragen bei konkreten Anlässen die Fachgerichte zu entscheiden haben.

„Damit hat das Bundesverfassungsgericht einem wesentlichen Bedenken des CGB Rechnung getragen“, erklärt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB, „denn das Tarifeinheitsgesetz kann gerade nicht die Tarifautonomie brechen, sondern muss in jedem Einzelfall zwingend unter Beachtung dieser Autonomie angewendet werden“.  „Damit ist jeder streitige betriebliche Einzelfall gerichtlich zu überprüfen und das Tarifeinheitsgesetz ist gerade keine Generalklausel, mit der Tarifverträge weggewischt werden können“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesetzgeber ausufernde Statuskämpfe und Konkurrenzen in einzelnen Betrieben provoziert ist auch nach unserer Sicht hoch“, ergänzt Hertzog.

Wie die beiden Richter, die sich dem Votum des Senats nicht angeschlossen haben, kritisiert auch der CGB, dass die Entscheidung an der Praxis vorbei geht. Die Nachzeichnung eines Tarifvertrags kann nie eine Kompensation für den Verlust des eigenen originären Tarifvertrags sein. Darüber hinaus versucht die Entscheidung des BVerfG den Gedanken der Einheitsgewerkschaft zu privilegieren, was so nicht in der Verfassung und schon gar nicht in einer pluralistischen Gesellschaft angelegt ist. Das widerspricht auch nach Ansicht der christlichen Gewerkschaften „dem Grundgedanken des Art. 9 Abs. 3 GG, der auf das selbstbestimmte tarifpolitische Engagement von Angehörigen jedweden Berufstands setzt“.

Nachbessern muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 jedoch in einem für die Koalitionsfreiheit wesentlichen Punkt. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge. Hier sahen die Richter einen groben Verstoß, da das Gesetz keine Vorkehrungen dagegen trifft, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen einseitig vernachlässigt werden.

Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar.

„Dem erklärten Ziel des BMAS der absoluten Verdrängung eines Tarifvertrags haben die Verfassungsrichter zu Recht eine klare Absage erteilt“, stellt der Generalsekretär Christian Hertzog fest. „Insofern sind wir mit der Entscheidung des BVerfG zufrieden.“

„Nicht zufrieden können wir jedoch damit sein, dass der Gesetzgeber nach Ansicht der Verfassungsrichter sehr weit regulierend in die Strukturen der Tarifautonomie eingreifen kann, solange bei verfassungskonformer Anwendung die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie gewahrt werden und die Probleme der konkreten Einzelfälle inklusive der Feststellung, welche Handlungen verfassungskonform sind und welche nicht,  ausschließlich den Fachgerichten überlässt. Dies schafft eine zusätzliche und nicht zu unterschätzende Rechtsunsicherheit bis zu einer letztinstanzlichen abschließenden gerichtlichen Entscheidung. Eine klarere Begrenzung der Eingriffsbefugnisse des Gesetzgebers wäre hier eher angezeigt gewesen“, bewertet Anne Kiesow die Entscheidung und fügt hinzu: „Wir sind gespannt, wie sich die Anwendung des Gesetzes in Zukunft gestaltet und wie der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG erfüllen wird.“

BARMER: Umfangreiche Agenda für Tarifverhandlungen 2017/2018

Am 21.06.2017 fand in Wuppertal der Verhandlungsauftakt zu den Tarifverhandlungen der nächsten Monate statt. DHV und BARMER steckten die Themen für einen anstehenden umfangreichen Verhandlungsprozess ab:

Zukunftstarifvertrag
Die Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere der rasant fortschreitende Prozess der Digitalisierung von Arbeitsabläufen, stellt die Kasse vor große Herausforderungen. Die Arbeitgeberseite traf in dem Verhandlungsauftakt die deutliche Aussage, dass sich nach ihrer Einschätzung diese Entwicklung spürbar auf die Arbeitsplätze der BARMER auswirken wird. Die BARMER will jetzt die Zeit nach der Umstrukturierung nutzen, um mit einem Zukunftstarifvertrag die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Der Zukunftstarifvertrag soll den Rationalisierungsschutztarifvertrag und den Tarifvertrag „aufbruch“, der mit dem Abschluss der Umstrukturierungen seine Bedeutung verlieren wird und den die Arbeitgeberseite daher zum 31.12.2017 beenden will, weiterentwickeln. Er soll aber auch neue Themen aufnehmen. Als Beispiele diskutierten DHV und BARMER:

  • Home Office
  • Lebensarbeitszeitkonten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Nachteilsausgleich bei vorzeitigem Ausscheiden
  • Kriterien für die Zumutbarkeit und Punktekatalog für Sozialauswahl

Eingruppierung IT-Beschäftigte
Was lange währt, wird hoffentlich gut… Die Eingruppierung der IT-Beschäftigten steht ganz oben auf der Agenda der Verhandlungen ab Herbst.

Tarifvertrag Vertriebsprämie
Der alte Tarifvertrag Vertriebsprämie wurde zum 31.12.2016 gekündigt und wirkt seitdem lediglich nach. Die Arbeitgeberseite hat angekündigt, im Herbst der DHV-Tarifkommission einen Entwurf für einen neuen Tarifvertrag vorzulegen.

Gehalt
Der Gehaltstarifvertrag läuft zum 31.01.2018 aus. Die DHV-Tarifkommission möchte den neuen Gehaltstarifvertrag unmittelbar an den alten anschließen und somit einen tariflosen Zustand ab 01.02.2018 und Leermonate vermeiden.
Die DHV-Verhandlungskommission hat die Arbeitgeberseite aufgefordert, ab Herbst 2017 in Gehaltstarifverhandlungen einzusteigen!
Die DHV-Tarifkommission wird dieser Aufforderung in den kommenden Verhandlungen Nachdruck verleihen.

Die nächste Verhandlung findet am 20.09.2017 in Wuppertal statt.

 

Textilreinigung: Neue Verhandlungsrunde TATEX steht bevor

Das zwischen der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung“ (TATEX) und der DHV geschlossene Tarifwerk läuft Ende September 2017. Die DHV will das Tarifwerk weiterentwickeln.

Dabei geht es zum einen um eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen durch Wegfall des branchenspezifischen Mindestlohns. Dabei gehört auch die geringere Vergütung der Regionalgruppe 3 auf dem Prüfstand. Schließlich will die DHV eine angemessene Gehaltssteigerung für alle Beschäftigten erreichen.

Die DHV steht in der Vorbereitung der Verhandlungen im Austausch mit den Betriebsräten und wird Mitte August ihre Tarifforderungen aufstellen.

Ein Verhandlungstermin mit der Arbeitgeberseite ist für Ende August angesetzt.

Bürgerversicherung – nein danke: DHV bei Demo vor dem SPD-Parteitag dabei!

An die 1000 Teilnehmer versammelten sich trotz des anfänglich schlechten Wetters am vergangenen Sonntagmorgen in Dortmund. Die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung –  nein danke“ hatte zum Protest aufgerufen. Ziel der Demonstranten: Der Bundesparteitag der SPD in der Westfallenhalle, wo das Konzept der Einheitslösung „Bürgerversicherung“ in das Wahlkampfprogramm aufgenommen werden sollte.  
Bereits auf dem Weg dorthin machten sich die Teilnehmer, darunter auch DHV-Mitglieder, lautstark bemerkbar. Unüberhörbar für die SPD-Delegierten im Eingangsbereich der Westfalenhalle, u.a. auch durch Trommeln, machten die Betriebsräte, Mitarbeiter und Familienangehörigen auf die Konsequenzen einer Einheitsversicherung aufmerksam. Einige Delegierte nahmen immerhin die Diskussion mit den Teilnehmern auf. Das Wahlprogramm der SPD mit der Bürgerversicherung wurde am Nachmittag einstimmig angenommen.
Die DHV wird die Betriebsratsinitiative dennoch weiter unterstützen. Die Pläne der SPD zur Einführung der Bürgerversicherung bedrohen private Krankenversicherungsunternehmen in ihrer Existenz und gefährden zehntausende von Arbeitsplätzen. Darauf gilt es bis zur Bundestagswahl hinzuweisen!