DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Die Entgelte beim DRK steigen um weitere 2,5%!

Momentan verhandelt die Tarifkommission der DHV mit der Arbeitgeberseite eine neue und modernisierte Entgeltstruktur für die Beschäftigten beim DRK Kreisverband östliche Altmark e.V.. Im Rahmen dieser anstehenden Änderungen sollen die Entgelte in absehbarer Zeit deutlich angehoben werden. Da dieser Prozess noch einige Monate in Anspruch nehmen wird, haben sich die Tarifparteien auf eine vorgezogene weitere Entgeltanhebung für das Jahr 2017 geeinigt.

Die Entgelte steigen, zum 01. Juli 2017, für alle Beschäftigten um weitere 2,5%!
In Kombination mit der bereits zum 01. April diesen Jahres erfolgten Pauschalanhebung um 45,-€, ergibt sich damit für 2017 ein deutlich spürbarer Lohnzuwachs.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Tarifverhandlungen abgebrochen – Bärendienst zu Lasten der Beschäftigten

Die 3. Verhandlungsrunde wurde in den Abendstunden des 02.06.2017 ergebnislos abgebrochen. Ein neuer Verhandlungstermin ist nicht vereinbart worden.

DHV und Arbeitgeberverband (AGV) verhandelten konstruktiv. Unsere DHV-Verhandlungskommission verdeutlichte in einer Präsentation die Notwendigkeit, in Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung des Manteltarifvertrages zu treten. Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert einen zeitgemäßen und modernen Manteltarifvertrag, der u.a. Antworten auf folgende Herausforderungen gibt:

  • Sachgerechter Ausgleich zwischen Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitflexibilität
  • Schutz vor Überforderung der Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt
  • Qualifizierung mit dem Ziel eines selbstbestimmten und lebensphasenorientierten Arbeiten
  • Flankieren von Arbeitsschutzvorschriften
  • Regelungen zu „virtuellen Betrieben“
  • Regelungen zu Arbeitszeitbegriff und Bereitschaftsdiensten/Rufbereitschaften

Der AGV ließ sich von der Argumentation der DHV-Verhandlungskommission überzeugen. Er erklärte sich bereit, im Herbst 2017 in Tarifverhandlungen über eine Modernisierung der Tarifverträge einzutreten und unterbreitete außerdem folgendes verbessertes Gehaltsangebot:

  • 1,8 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,5 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab Februer 2019
  • Laufzeit bis 31.03.2020

Die Bewegung auf Arbeitgeberseite beim zweiten Angebot war erkennbar. Auch wenn es noch längst nicht ausreicht, geht das Angebot in eine richtige Richtung hin zu einem tragbaren Tarifabschluss.

Die Verhandlungen sind dann leider und ohne Not von verdi abgebrochen worden! Das ist aus DHV-Sicht voreilig und verantwortungslos! Es hätte heute noch zu einem akzeptablen Gehaltsabschluss und zu einer Verhandlungsverpflichtung über einen zukunftsfähigen Digitalisierungstarifvertrag kommen können.

Mit dem Abbruch der Verhandlungen hat verdi den Beschäftigten der Versicherungen einen Bärendienst erwiesen! Sowohl im Innen- als auch im Außendienst liegen die Verhandlungen jetzt auf Eis. Damit ist eine Gehaltserhöhung in weite Ferne gerückt!

Der AGV signalisierte, frühestens im Oktober 2017 die Verhandlungen fortzusetzen. Das ist unseren Kolleginnen und Kollegen nicht zuzumuten! Wir sind bereit, die Verhandlungen in den nächsten Wochen fortzusetzen und auch ohne die anderen Gewerkschaften ein gutes Ergebnis zu erzielen.

Der Ball liegt nun auf Arbeitgeberseite!

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Tagung der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste

Am 22. und 23. Mai 2017 trafen sich Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu ihrer turnusmäßigen Frühjahrstagung.

Die Bundesfachgruppenmitglieder nutzten die beiden Tage für einen intensiven Austausch im Bereich der aktuellen gesundheits- und tarifpolitischen Themen.
Einer der Schwerpunkt dabei war die angespannte Personalsituation im sozialen Sektor. Diese stellt inzwischen in allen Tätigkeitsbereichen ein flächendeckendes Problem dar. Hier wurde treffend das Bild der zu kleinen Decke, an der alle Beteiligten ziehen, aufgeworfen. Aus Sicht der Fachgruppe ist die derzeitige Situation auch das Ergebnis nicht genügend attraktiver Arbeitsbedingungen. Hier sind besonders die Punkte zu geringe Vergütung, zu hohe Arbeitszeiten, zu große Arbeitsbelastungen und die häufig sehr knapp bemessenen Personalschlüssel zu nennen. In diesem Zusammenhang wurde der aktuelle Tarifabschluss für das DRK in Sachsen begrüßt. Dieser beinhaltet neben deutlichen Entgeltsteigerungen u.a. auch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Rettungsdienst und einen höheren Urlaubsanspruch. Neben den genannten Problemfeldern sind die Beschäftigten im sozialen Bereich aber auch häufig mit einer mangelnden gesellschaftlichen Anerkennung ihrer Tätigkeit konfrontiert. Hier ist ein gesellschaftliches Umdenken in Bezug auf den Stellenwert dieser Tätigkeiten dringend erforderlich.

Das nächste Treffen der Bundesfachgruppe wurde für den Herbst 2017 vereinbart.

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DHV erreicht Ausstieg aus der 48 Stunden Woche im DRK Rettungsdienst Sachsen!

Die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. hat mit dem Deutschen Roten Kreuz Sachsen das Ende der 48 Stunden Woche im Rettungsdienst vereinbart! Bis zum 31. Mai steht die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung auf beiden Seiten.

Die DHV hat schon lange die traditionell übliche Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst als nicht mehr zeitgemäß kritisiert. Dies besonders vor dem Hintergrund der mit den steigenden Einsatzzahlen zunehmenden Belastungen für die in dem Bereich tätigen Kolleginnen und Kollegen.

Konkret sinkt, bei Vorliegen von täglich durchschnittlich drei Stunden Arbeitsbereitschaft, die Arbeitszeit ab 2019 auf 47 Wochenstunden und ab 2020 auf 46 Wochenstunden. Bei Vorliegen von täglich durchschnittlich zwei Stunden Arbeitsbereitschaft sinkt die Arbeitszeit ab 2019 auf 44 Wochenstunden.

Zusammen mit den Entgeltsteigerungen von 10,3%, der Steigerung des Zuschlags für Nachtarbeit, der Erhöhung des Urlaubsanspruchs und der Fortschreibung der Arbeitsmarktzulage verbessern sich damit die Bedingungen für die Beschäftigten im Rettungsdienst sehr deutlich.

 

Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V.: Erfolgreicher Tarifabschluss mit 10,3% Entgeltsteigerung!

Nach einem intensiven Verhandlungsprozess konnte die DHV Tarifkommission mit dem Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. einen neuen Mantel- und Entgelttarifvertrag vereinbaren. In diesem Tarifvertrag werden sehr deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten beim DRK festgeschrieben. Die Tarifeinigung steht noch bis zum 31. Mai unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung auf beiden Seite

Hier die wichtigsten Eckpunkte des neuen Vertrages:

  • Steigerung der Entgelte um 3,4% ab dem 01. Januar 2018
  • Steigerung der Entgelte um 3,4% ab dem 01. Januar 2019
  • Steigerung der Entgelte um 3,2% ab dem 01. Januar 2020
  • Reduzierung der Arbeitszeitausweitung im Rettungsdienst um jeweils eine Stunde ab den Jahren 2019 und 2020
  • Steigerung des Zuschlages für Nachtarbeit um rund 10% ab 2019
  • Steigerung der Vergütungen für Auszubildende
  • Erhöhung des Urlaubsanspruches auf 29 Tage, nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Verbesserte Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten
  • Fortschreibung der Regelungen zur Arbeitsmarktzulage
  • Einführung einer Bonuszahlung für DHV Mitglieder in Höhe von 250,-€

 

Tarifgemeinschaft DRK LV Thüringen: Überleitungstarifvertrag vereinbart – 3,0% Entgeltsteigerung

Nach langwierigen Verhandlungen hat die DHV Tarifkommission für das DRK Thüringen dem Abschluss eines Überleitungstarifvertrages für 2018 zugestimmt. Damit steigen die Entgelte im DRK Thüringen zum 1. Januar 2018 um 3,0%.

Zusätzlich erhalten Pflegekräfte, die zur Zeit in der Vergütungsgruppe 2 eingruppiert sind und über mindestens vier Jahre Berufserfahrung verfügen, monatlich 100,- € mehr. Weiterhin erhalten die Beschäftigten in den Vergütungsgruppen 5 und 6 zum 1. Januar zusätzlich 40,-€ und zum 1. Juli weitere 20,- € monatlich mehr. Ebenso werden die Ausbildungsvergütungen um jeweils 30,- € angehoben. Angesichts des ursprünglichen Angebotes der Arbeitgeberseite, die Entgelte für zwei Jahre um insgesamt 1,5% anzuheben, ist das erreichte Ergebnis als Zwischenschritt akzeptabel.

Die Tarifkommission hat der Vereinbarung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ab dem Jahr 2019 ein schon lange von der DHV geforderter, modernisierter Mantel- und Entgelttarifvertrag in Kraft treten wird. Dieser befindet sich derzeit zwischen den Tarifvertragsparteien in der Neuverhandlung und sieht deutliche Verbesserungen im Hinblick auf Entgeltstrukturen und Arbeitsbedingungen vor.

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Auftakt der Tarifverhandlungen bei der AWO Thüringen

Am 25. April 2017 fand die erste Verhandlung mit der Arbeitgeberseite für den neuen Tarifvertrag statt. Dabei stand der Austausch der gegenseitigen Positionen im Vordergrund.

Die Tarifforderung der DHV Tarifkommission beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte:

  • Steigerung der Entgelte um 6,5 %
  • Ausweitung der Vergütungsstruktur durch zwei weitere Entgeltgruppen
  • Eine deutliche Steigerung der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Arbeitserleichterungen für ältere Beschäftigte
  • Anhebung der Jahressonderzahlung
  • Anhebung des Urlaubsanspruchs für Nachtarbeit

Die Verhandlungen werden am 6. Juni in Erfurt fortgesetzt.

Maiaufruf 2017: Für Gerechtigkeit und Weltoffenheit – CGB!

Europa und seine Gesellschaften verändern sich mit einer Geschwindigkeit, die wohl kaum einer für möglich gehalten hätte. Dass ein freies und weltoffenes Europa, welches sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Lebens- und Wirtschaftsraum mit Rechtstaatlichkeit und der Garantie der Menschenrechte entwickelt hat, so rasch in Protektionismus und Eigennützigkeit abdriftet, ist mehr als bedenklich. Dass Populisten die Angst und Sorgen von Menschen ausnutzen, um den europäischen Gedanken in Frage zu stellen, ist genauso gefährlich wie die offensichtliche Unfähigkeit der etablierten Politik, diesen Strömungen die freiheitliche demokratische Grundordnung als einziges Mittel gegen Unterdrückung und Diktatur entgegen zu setzen.
Persönliche Freiheit, Menschenrechte und Demokratie sind gerade bei uns in Deutschland eine Selbstverständlichkeit geworden. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, dass diese Freiheiten auch schnell in Gefahr geraten können, wenn sie nicht von allen für wichtig und wertvoll betrachtet werden. Unter Freiheit ist nicht nur die eigene Freiheit oder die des vermeintlichen Mainstreams, sondern auch immer die Freiheit der anders Denkenden zu verstehen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Gerechtigkeit und Freiheit durch das Recht des Stärkeren ersetzt werden!
Wir müssen uns daher auch in schwierigen Zeiten auf die Grundwerte unserer Demokratie besinnen und dürfen deren Vorzüge und Errungenschaften nicht durch Populisten zerstören lassen! Gerade wir christliche Gewerkschafter, die ihre gewerkschaftliche Arbeit an eben jenen Grundwerten ausrichten, werden für unsere Demokratie und unsere über Jahrzehnte erarbeitete Freiheit eintreten.
Die Angst einiger Menschen vor Überfremdung ist offenbar größer als die Erkenntnis, dass allein der europäische Gedanke des gemeinsamen Lebens und Wirtschaftens auf der Basis eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats, in dem die grundlegenden Menschenrechte geachtet werden, weite Teile Europas einen mehr als 70 Jahre andauernden Frieden gebracht hat. Eine so lange Zeit ohne Krieg hat es in Europa noch nie gegeben. Wie brüchig aber Frieden und Freiheit auch im aufgeklärten Europa sind, zeigt vor allem die Entwicklung in England und Osteuropa.
Wenn wir aber Verhältnisse, wie sie sich gerade in der Türkei entwickeln, nicht wollen, und wenn wir unseren Lebensstandard mit all seinen Möglichkeiten nicht wie England mit einem isolationistischem Brexitkurs in Gefahr bringen wollen, dann müssen wir aktiv für ein gerechtes und weltoffenes Deutschland und damit auch für ein solches Europa eintreten!
Die gesellschaftliche Entwicklung wird sich auch auf unsere deutschen Arbeitsplätze und damit auf unseren Lebensstandard auswirken. Wir als christliche Gewerkschafter müssen uns dieser Herausforderung stellen. Für uns geht es um den Erhalt der Arbeitsplätze und der Arbeitsbedingungen in einem solidarischen Europa! Wir werden unseren Teil dazu beitragen, gerechte Arbeits- und Lebensbedingungen zu schaffen und durch unser konkretes Tun einen Gegenpol zu Populismus für Freiheit und Weltoffenheit schaffen.
Wir werden uns dafür stark machen, dass es gerade keine Ausnahmen mehr vom Mindestlohn gibt! Ausnahmen vom Mindestlohn schaden nicht nur den Arbeitnehmern, die den Mindestlohn nicht erhalten, sondern auch allen anderen, da plötzlich Arbeitnehmer mit Anspruch auf Mindestlohn in Konkurrenz mit Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Mindestlohn treten. Die Einhaltung des Mindestlohns ist auch ein erster Schritt im Arbeitsleben zur Eindämmung späterer Altersarmut.
Wir werden gemeinsam mit allen Sozialpartnern an Lösungen arbeiten, die es allen Beschäftigten ermöglichen, unter den sich verändernden Bedingungen zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Und dabei werden wir den Menschen und seine Bedürfnisse nicht aus den Augen verlieren. Das ist unsere Arbeit als christliche Gewerkschafter und wir werden unsere Arbeit auch in Zukunft gut erledigen.

Tarifabschluss KKH: 2,0 % ab 01.04.2017 und 2,4 % ab 01.01.2018

DHV und KKH haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Inhalten geeinigt:

  • Gehaltserhöhung 2,0 % ab 01.04.2017
  • Gehaltserhöhung 2,4 % ab 01.01.2018
  • Die Gehaltserhöhungen gelten auch für die Beschäftigten im Vertrieb!
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:
    80 € ab 01.04.2017 sowie
    Erhöhungen 2,0 % zum 01.04.2017 und
    2,4 % zum 01.01.2018
  • Laufzeit bis zum 31.12.2018

Der Gehaltstarifvertrag kam nach langen, schwierigen Verhandlungen zustande. Erinnern wir uns: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate! Schritt für Schritt schafften wir es, das Angebot der Arbeitgeber auf ein Niveau zu schrauben, das im Rahmen des Abschlusses öffentlicher Dienst und anderer gesetzlicher Krankenkassen liegt.

Für die DHV-Tarifkommission ist wichtig: Der Tarifabschluss bedeutet einen kräftigen Gehaltszuwachs  für die Beschäftigten! Er liegt deutlich über den Abschlüssen der vergangenen Jahre!

Erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen, die die Attraktivität Ausbildung bei der KKH deutlich steigern.

Die Gehaltstarifverhandlungen sind abgeschlossen, die Verhandlungen gehen aber weiter!

Am 05.05.2017 nehmen DHV und KKH Arbeitsgruppengespräche zur von der Arbeitgeberseite gewünschten Überarbeitung der betrieblichen Altersversorgung (Anlage 7) auf. Die DHV geht mit der Maßgabe in die Gespräche, hart für die Errungenschaften der Anlage 7 zu kämpfen.