Tagung der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste

Am 05. und 06. Februar 2018 trafen sich Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu einer ihrer regelmäßigen Tagungen.
Im Vordergrund stand dabei die zunehmende Belastung vieler Beschäftigten im sozialen Bereich. Verdeutlicht wird dies über die deutlich gestiegene Anzahl an Überlastungsanzeigen. Die Betriebsräte registrieren diese Anzeigen sehr genau und reagieren mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Ursachen für diese angespannte Situation sind vielschichtig und es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller beteiligten Akteure, um hier langfristig Abhilfe leisten zu können. Dir Fachgruppe verfasste dazu auch eine Stellungnahme mit ihrem Standpunkt. 
Ein weiterer Schwerpunkt war die Auswertung der tarifpolitischen Entwicklung im letzten Jahr, hier konnten doch deutlich positive Tendenzen in Richtung höherer Entgelte und verbesserter tariflicher Leistungen, wie z.B. gestiegene Urlaubsansprüche, konstatiert werden. Diese Entwicklung muss in den im Jahr 2018 anstehenden Tarifverhandlungen fortgeführt und ausgebaut werden. Damit kann zumindest in diesem Bereich die den Beschäftigten zustehende Wertschätzung verbessert werden. 
Das nächste Treffen der Bundesfachgruppe wurde auf den Herbst 2018 terminiert.

Michael Scholz
07.02.2018

AR Wahl REWE Gruppenfoto Neue Aufsichtsrte bei REWE

REWE Aufsichtsratswahl und Betriebsrätekonferenz: Großer Erfolg für die DHV-Kandidaten!

Die Aufsichtsratswahlen für die REWE Deutscher Supermarkt AG und Co. KGaA und die REWE Zentralfinanz AG am 01.02.2018 in Willingen bestätigten eindrucksvoll die Strategie der DHV, nur Mitarbeiter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Unter Führung der beiden Spitzenkandidaten Josef Czok und Michael Adlhoch erreichten die DHV-Listen, in der Wahl bei der Zentralfinanz AG 63 % der Delegiertenstimmen, in der Wahl bei Supermarkt AG sogar 71 % der Delegiertenstimmen. Somit kann die DHV zwei von drei Gewerkschaftsmandaten in den jeweiligen Aufsichtsräten besetzen. 
Die Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Angelika Winter konnte mit ihrer Arbeitnehmerliste unter dem Listenkennwort „Frauen in den Aufsichtsrat“ ebenfalls einen Platz in den beiden Aufsichtsräten sichern. 
Allen gewählten Kandidaten herzlichen Glückwunsch! Und allen Mitstreitern einen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement!
Unterstützt wurden unsere Kandidaten im Vorfeld während der zuvor stattfindenden Betriebsrätekonferenz von DHV-Landesvorsitzenden Nordrhein-Westfalen Peter Schütt sowie Geschäftsführer Alexander Henf, die am Stand der DHV für die Kandidaten warben und wie gewohnt Betriebsräten und Delegierten für Fragen und Hilfe zur Verfügung standen.

AR Wahl REWE Gruppenfoto Neue Aufsichtsrte bei REWE

Die neu gewählten Aufsichtsräte der REWE, sechster von links Aufsichtsrat Michael Adlhoch, vierte von rechts Aufsichtsrätin Angelika Winter und erster von rechts Aufsichtsrat Josef Czok. 

AR Wahl REWE Neue Aufsichtsrte Winter und CzokDie neuen Aufsichtsräte Angelika Winter (links) und Josef Czok (rechts).

AR Wahl REWE Stand der DHVDer Informationsstand der DHV mit NRW-Landesvorsitzendem Peter Schütt (links) und Geschäftsführer Alexander Henf (rechts).

 

Aufsichtsratswahl Commerzbank: Mandat äußerst knapp verpasst

Die DHV hat bei der Aufsichtsratswahl der Commerzbank AG einen Achtungserfolg errungen. Gemeinsam mit dem DBV hatte sie eine Gewerkschaftsliste aufgestellt. Bei der Delegiertenwahl scheiterte diese Liste nur denkbar knapp: Sie konnte von den gültigen 421 Stimmen 102 auf sich vereinigen. Letztendlich fehlten nur 4 Stimmen oder eine Delegiertenstimme mit 6-fachem Stimmrecht aus der Zentrale. Ein Aufsichtsratsmandat erzielte bei den Arbeitnehmervertretern die unabhängige Liste UNO, die mit DHV und DBV eine Allianz gebildet hatte.
DHV-Kandidat Harald Leifer: „So nah waren wir noch nie dran. Ich finde es ein tolles Ergebnis. Die Richtung passt, und ich denke, auch die Belegschaft will einen Wechsel der vorhandenen Strukturen haben. Daran sollten wir weiterarbeiten.“
Die DHV bedankt sich bei den Mitliedern in der Commerzbank für ihren engagierten Wahlkampf. Auf das Ergebnis lässt sich für die nächsten Aufsichtsratswahlen in 5 Jahren bauen!

DHV-Hauptvorstand

DHV-Betriebsrätekonferenz Volks- und Raiffeisenbanken

Aus dem gesamten Bundesgebiet kamen am 22.01.2018 DHV-Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken nach Neu Isenburg bei Frankfurt, um an einer Betriebsrätekonferenz zu Zukunftsfragen der Tarifverträge im genossenschaftlichen Bankensektor teilzunehmen. Die Veranstaltung zählte rund 40 Teilnehmer.

DHV und der Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR) hatten im Tarifabschluss 2016 vereinbart, in 2018 Tarifgespräche zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge aufzunehmen. Der rasante Wandel der Arbeitswelt, insbesondere der demographische Wandel und die Digitalisierung von Arbeitsprozessen, stellen die Banken, die Betriebsräte und die Tarifpartner vor große Herausforderungen. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken müssen diese mit der nötigen Entschlossenheit angegangen werden. Die Betriebsrätekonferenz diente der Vorbereitung der Tarifgespräche. Den Betriebsräten sollte ein Forum geboten werden, um DHV und AVR ihre Meinungen und Positionen für die kommenden Tarifgespräche mitzugeben.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders umriss in seinem Vortrag die tarifpolitischen Herausforderungen und möglichen Handlungsfelder:

  • Förderung Familie und Beruf
  • Gesunderhaltung der Beschäftigten
  • Gewinnen und Halten von Fachkräften
  • Herausforderungen der Digitalisierung meistern
  • Regelungen zum Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand
  • Für die Betriebsräte handhabbare Eingruppierungsregelungen

Die Förderung von Homeofficearbeitsplätzen, ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in die Vollzeittätigkeit, die Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten und der Ausbau der Teilzeitregelung für rentennahe Jahrgänge waren einige der konkreten Beispiele, die Henning Röders als mögliche Themen für die Tarifgespräche nannte.

Die Vertreter des AVR betonten in ihren Vorträgen die Herausforderung, die hohe Tarifbindung des genossenschaftlichen Bankensektors in Zeiten des rasanten Wandels der Arbeits- und Bankenwelt zu halten. Ein zukunftsfähiger Tarifvertrag müsse sowohl der Attraktivität der Arbeitsbedingungen als auch der Wirtschaftlichkeit der Banken in Zeiten des zunehmenden Margendrucks und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung tragen. Ein Tarifvertrag dürfe die Banken nicht überfordern und damit einer Aushöhlung des Flächentarifvertrages Vorschub leisten. Insbesondere gelte es, den hohen Grad der Beschäftigung weiter zu sichern.
Einen Schwerpunkt sieht der AVR laut Aussage seiner Geschäftsführerin Annette Kaiser in der Neufassung der Eingruppierungsregelungen. Diese bilden die Arbeitswelt der 1970er und 1980er Jahre ab und sind damit längst veraltet.

In der anschließenden Diskussion nahmen die Betriebsräte reichlich von der angebotenen Möglichkeit zur Äußerung ihrer Meinungen und Ideen Gebrauch und gaben DHV und AVR wichtige Anregungen für die in 2018 anstehenden Gespräche zur Zukunftsfähigkeit auf den Weg.

Auftakt Gehaltstarifverhandlungen Barmer

Am 16.01.2018 fand der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen zwischen DHV und BARMER statt.

Unsere Forderung: 5,0 % mehr Gehalt

Unsere Begründung

Entgegnung Arbeitgeber

ü  Die Inflation zieht wieder an: die offizielle Inflationsrate liegt bei 1,7 %, die gefühlte deutlich drüber.

ü  Unser Ziel ist ein spürbarer Reallohnzuwachs.

ü  Nach den Belastungen des Projekts „aufbruch“ haben die Beschäftigten eine deutliche Gehaltserhöhung verdient. Mit der erfolgten Umstrukturierung ist auch Verteilmasse vorhanden.

  • Ja, infolge des Projekts „aufbruch“ sind den Beschäftigten höhere Kostenentstanden. Aber diese werden durch den Tarifvertrag für einen Übergangszeitraum abgefedert.
  • Ja, die Beschäftigten müssen am Erfolg beteiligt werden. Der Erfolg ist aber endlich.
  • Die Herausforderungen für die BARMER in 2018 – ein stabiler Beitragssatz unter den Bedingungen eines zu erwartenden leicht negativen Abschlusses – lassen nur einen Abschluss in einem angemessenen Rahmen zu.

Unsere Forderung: 5,0 % mehr Auszubildendenvergütung

Unsere Begründung

Entgegnung Arbeitgeber

ü  Die Auszubildenden sind die Zukunft der Kasse. Nur mit einem attraktiven Ausbildungsniveau kann die BARMER neue Auszubildende gewinnen und diese dauerhaft an sich binden. Eine deutliche Steigerung der Auszubildendenvergütung ist daher ein unbedingtes Muss!

  • Die BARMER spürt den zunehmenden Mangel an qualifizierten jungen Menschen.
  • Die Arbeitgeberseite ist deshalb bereit, die Auszubildendenvergütungen überproportional anzuheben.

Arbeitgeberangebot:

  • Gehaltserhöhungen: Ab 01.02.2018 um 2,0 %  und ab 01.03.2019 um 1,5 %
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.02.2018 um mtl. 50,00
  • Laufzeit bis 31.03.2020 (26 Monate)

Dieses Angebot haben wir als unzureichend abgelehnt! 

DHV-Tarifkommissionssitzung Privates Versicherungsgewerbe

 

Die DHV Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe trifft sich in regelmäßigen Abständen zum gemeinsamen Austausch zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen aus dem privaten Versicherungsgewerbe sowie zur Vorbereitung anstehender Tarifverhandlungen. Auch diesmal war es wieder soweit. Am 14.12.2017 traf sich in Pulheim die Tarifkommission auf Einladung des Bundesfachgruppen-Vorsitzenden und Betriebsrats der Gothaer Krankenversicherung AG Herrn Peter Abend, der auch als Moderator und Referent durch die Veranstaltung führte. Anlass des Treffens war die Vorbereitung der in 2018 anstehenden Tarifverhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeitswelt. Die Tarifkommissionsmitglieder diskutierten intensiv über die Zukunft der Arbeitswelt innerhalb der privaten Versicherungswirtschaft. Kernpunkt hierbei war die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge für das private Versicherungsgewerbe im  Zeitalter der Digitalisierung. Dabei veranschaulichte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Talanx AG, Herr Matthias Rickel, welche Veränderungsprozesse nach jetzigem Ermessen tatsächlich zu erwarten sind und welche tarifpolitischen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Der Bundesvorsitzende der DHV, Herr Henning Röders, referierte in diesem Zusammenhang über die bereits erzielten Erfolge der DHV in der Tarifpolitik der Zukunft. Am Ende waren sich alle einig, Veränderungen müssen gestaltet werden. Die DHV stellt sich den Zukunftsfragen.

 

 

Aufsichtsratswahlen Allianz: DHV mit starken Ergebnissen

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Bei den Aufsichtsratswahlen des Allianz-Konzerns konnte die DHV mit starken Ergebnissen ihre Position in den Aufsichtsräten weiter ausbauen:

Allianz Beratungs- und Vertriebs AG: DHV ist stärkste gewerkschaftliche Kraft!
Mit einem Ergebnis von rund 44,80 % der abgegebenen gültigen Stimmen hat die DHV bei der Urwahl zum Aufsichtsrat der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG das beste Ergebnis aller dort angetretenen Gewerkschaften geholt. Die DHV hielt den erstmals antretenden DBV (32,75 %), und ver.di (22,45 %) klar auf Abstand. In den Aufsichtsrat wurde Rose-Maria Sommer als Mitglied und als Ersatzmitglied Dirk Balzer gewählt.

Allianz Deutschland AG: DHV verteidigt Sitz im Aufsichtsrat
Bei der Aufsichtsratswahl der Allianz Deutschland AG konnte die DHV mit einem Ergebnis von rund 25,15 % ihr Ergebnis aus der letzten Wahl 2013 halten und damit ihren Sitz im Aufsichtsrat verteidigen. Das Ergebnis ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen erzielte die DHV dieses bei einer Delegiertenwahl, das in der Regel für die DGB-Gewerkschaften vorteilhafter ist. Zum anderen trat erstmals die Gewerkschaft DBV bei der Allianz Deutschland AG an. Die DHV musste sich damit gegen zwei gewerkschaftliche Konkurrenten und nicht wie 2013 nur gegen ver.di behaupten. Das Wahlergebnis ist deshalb nicht bloß eine Bestätigung des Wahlergebnisses von 2013, sondern die DHV ist eindeutig gestärkt aus der Aufsichtsratswahl hervorgegangen! In den Aufsichtsrat wurde Heiko Schulz als Mitglied und als Ersatzmitglied Roand Maria Weigt gewählt.

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Die Aufsichtsratswahlergebnisse im Allianz-Konzern zeigen, dass die DHV-Strategie richtig ist und bei den Beschäftigten ankommt.

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Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 €
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

 

Ist Nachteilsausgleich ein Zukunftsthema der BARMER?

Diese Frage, stellte sich unsere Verhandlungskommission in der Tarifverhandlung
am 23.11.2017 zum Themenkomplex „Zukunftstarifvertrag“. Die BARMER legte in der Verhandlung erste Vorstellung zu den Themen Langzeitarbeitskonten und Nachteilsausgleich vor. Neben dem Nachteilsausgleich kündigte die Arbeitgeberseite an, im Rahmen der Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag auch über die Zumutbarkeitskriterien für Versetzungen und über Regelungen zu betriebsbedingten Kündigungen zu verhandeln. Zu diesen beiden Themen hat die Arbeitgeberseite noch keine Vorstellungen auf den Tisch gelegt. Aber es fiel das Stichwort „betriebsbedingte Kündigungen nach Alterskohorten“,
d.h. Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch älterer Beschäftigter.

Nein, Befürchtungen brauchen die Beschäftigten der BARMER nicht zu haben. Die Arbeitgeberseite hat versichert, dass keine neuen Umstrukturierungen und keine betriebsbedingten Kündigungen geplant sind. Dieser Versicherung wollen wir auch Glauben schenken, denn erst einmal muss nach dem Projekt „aufbruch“ Ruhe in die BARMEReinkehren, und die neuen Strukturen müssen greifen. Aber die Anliegen der Arbeitgeberseite zeigen, dass womöglich in einigen Jahren Veränderungen auf die Kasse zukommen werden, für die sie gewappnet sein will, eben weil die Veränderungen nicht mehr mit den bewährten Instrumenten des TV Rationalisierungsschutz oder mit der Wiederauflage des TV „aufbruch“ aufgefangen werden können.

TV „Strukturveränderung“ statt TV „Zukunft“! Diesen Namensvorschlag hat die DHV-Verhandlungskommission der BARMER unterbreitet. Maßnahmen zur Begleitung von Versetzungen und zum Personalabbau als „Zukunft“ zu bezeichnen ist das falsche Signal an die Mitarbeiterschaft!

Die DHV-Verhandlungskommission ist selbstverständlich bereit, auch über schwierige Themen zu verhandeln. Es ist auch gut, mit der gebotenen Sorgfalt und ohne Zeitdruck zu verhandeln. Arbeitgeberseite und DHV-Verhandlungskommission kamen in der Verhandlung zur Einschätzung, dass sich der Verhandlungsprozess mindestens bis in den Herbst nächsten Jahres ziehen wird. Zumal gestern einige dicke Brocken
sichtbar wurden:

  • Betriebsbedingte Kündigung nach Alterskohorten: Wie passt diese Idee mit der tariflichen Unkündbarkeitsregelung zusammen? Da fehlt uns momentan die Phantasie dazu.
  • Lebensarbeitszeitkonten und Urlaub: Die Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten zum Zwecke von beruflichen Auszeiten oder eines früheren Renteneintritts ist grundsätzlich überlegenswert. Es
    darf aber nicht sein, dass Beschäftigte, die z.B. Lebensarbeitszeitkonten für einen früheren Renteneintritt nutzen wollen, auch für die ihnen während der Freistellung eigentlich zustehenden Urlaubtage
    ansparen müssen. Auf diese Problematik wies die DHV-Verhandlungskommission hin.
  • Altersteilzeit: Die Arbeitgeberseite hat zwar Bereitschaft signalisiert, dass sie sich vorstellen könnte, der langjährigen DHV-Forderung nach Wegfall der Jahrgangsbegrenzungen Rechnung zu tragen. Sie will aber keinen Anspruch auf Altersteilzeit mehr vereinbaren.

Diese drei großen Brocken wurden gestern allein beim ersten richtigen Einstieg in das Thema deutlich. Es werden noch einige weitere Klippen zu meistern sein, bis DHV und BARMER einen akzeptablen Kompromiss zu den Themen Strukturveränderung und Zukunft vereinbart haben werden.

 

CGB gegen Einkaufsmöglichkeiten am diesjährigen Heiligabend!

Seit Jahren setzt sich der CGB für eine restriktivere Handhabung der Sonntagsöffnungen für den Handel und eine deutliche Reduzierung der sonntäglichen Einkaufsmöglichkeiten ein. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht mehr gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, die weder Rücksicht auf die Beschäftigten, noch auf die christliche Bedeutung des Sonntags nimmt. Inzwischen sind auch mehrere gerichtliche Entscheidungen zur Begrenzung der Sonntagsöffnungszeiten und Arbeitsleistung an Sonn- und Feiertagen ergangen, die den Sonntag als arbeitsfreien Ruhetag stärken. Die aktuelle Diskussion um die Öffnung der Geschäfte am Sonntag, 24. Dezember, zeigt, wie wenig Rücksicht der Handel auf die Beschäftigten und ihre Familien gerade an Weihnachten selbst nimmt. „Als ob ausgerechnet an diesem Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt, in rund drei Stunden Verkaufszeit das Weihnachtsgeschäft entschieden werden würde“, bemerkt der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Christian Hertzog. „Insofern gibt es noch nicht einmal einen wirtschaftlichen Grund, den Beschäftigten und ihren Familien das Weihnachtsfest zu verderben“, so Hertzog weiter. „Gerade der Heilige Abend, vor allem wenn er auf einen Sonntag fällt, muss für so viele Menschen wie möglich arbeitsfrei sein, um ein friedvolles und unbelastetes Weihnachtsfest zu ermöglichen“, ergänzt CGB Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow.
Deswegen erinnert der CGB alle daran, dass in der Vorweihnachtszeit genug Zeit ist, alle Einkäufe zu erledigen, so dass der Heilige Abend als Einkaufsmöglichkeit nicht gebraucht wird und ruft den Handel dazu auf, auf Ladenöffnungszeiten am 24. Dezember zu verzichten.