Vion Crailsheim Einigung in 3. Runde – Manteltarifvertrag abgeschlossen

Am 13.03.2018 fand die 3. Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen in Crailsheim statt. In diesem 3. Termin konnte eine Einigung zum Abschluss des Manteltarifvertrags nach hartem Ringen erzielt werden. Der Manteltarifvertrag (MTV) regelt grundsätzliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Folgendes wurde vereinbart:

01. Juni 2018 in Krafttreten des neuen Manteltarifvertrages

– Zuschläge für Nachtarbeitet von 22 bis 6h in Höhe von +25%
– Zuschläge für Arbeiten an Sonntagen von 0h bis 20h und gesetzlichen Feiertagen in Höhe von +75%
– Sonderurlaube bei z.B. Umzug, Geburt, Hochzeit, Tod
– Entgeltzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung von bis zu 10 Wochen
– Sterbegeld in Falle des Todes von bis zu 3 Monatsentgelten
– Urlaubsgeld pauschal 450,00€
– Jahressonderzahlung in Höhe von bis zu 110% (ab 2019) und für 2018 garantiert in Höhe von 80%
– Rationalisierungsschutz

Weiter setzte die DHV-Verhandlungskommission durch:
01. April 2018 noch vor Einführung des neuen Entgelttarifvertrages die Steigerung der Entgelte um 1,8%.
Weiter erhält jeder Mitarbeiter mit dem Mai-Gehalt eine steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 100,00€.
DHV Mitglieder erhalten bei Nachweis ihrer Mitgliedschaft bis zum 14. Mai die steuerfreie Erholungsbeihilfe in Höhe von 150,00€ (Mitglieder erhalten eine Bescheinigung per Post).
Sobald die redaktionellen Arbeiten abgeschlossen sind erhalten DHV-Mitglieder eine gedruckte Version des Manteltarifvertrags per Post zugesandt.
Mit Abschluss des Manteltarifvertrages ist ein großer Schritt getan. Als nächstes erfolgen die Verhandlungen zu einem Entgeltrahmentarifvertrag.
Die 1. Runde der Verhandlungen für den Entgeltrahmentarifvertrag wird am 07. Mai 2018 stattfinden.
Auch in dieser 3. Runde engagierten sich für Sie Ihre Kollegen Holzmann, Kugler, Offenhäußer und Lorenz als Mitglieder der Verhandlungskommission.

BARMER Tarifabschluss unter Erklärungsvorbehalt

DHV und BARMER haben sich am 02.03.2018 auf einen Abschluss mit folgenden Inhalten verständigt:

• Erhöhung der Gehälter einschließlich der Aufrückungszulagen:
  2,5 % zum 01.02.2018
  2,0 % zum 01.04.2019
• Erhöhung der Rufbereitschaftsvergütung entsprechend der Gehaltserhöhungen
• Erhöhung der Auszubildendenvergütung um 60 € ab dem 01.02.2018
• Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.12.2019 (23 Monate)

Der Abschluss steht unter dem Vorbehalt einer Erklärungsfrist bis zum 23.03.2018.

Die DHV-Verhandlungskommission hat diesem Kompromiss mit Bauchschmerzen zugestimmt. Das Ziel einer Gehaltserhöhung mit einer 3 vor dem Komma konnte nicht erreicht werden. Auch war die Arbeitgeberseite nicht bereit, der DHV-Forderung nach einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder zu entsprechen.

Dennoch ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verhandlungskommission akzeptabel. Die Gehaltserhöhung für 2018 liegt über der für Deutschland prognostizierten Inflationsrate von 1,5 %. Der Abschluss beschert den Beschäftigten der BARMER damit einen deutlichen Reallohnzuwachs. Auch die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 2,0 % ist durchaus im Bereich des Akzeptablen. Die Chancen auf einen Reallohnzuwachs auch in 2019 sind durchaus gegeben.

Erfreulich ist die deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in Höhe von 60 €.bedeuten in Prozente umgerechnet Erhöhungen von:
    1. Ausbildungsjahr etwa 6,3 %
    2. Ausbildungsjahr etwa 5,8 %
    3. Ausbildungsjahr etwa 5,4 %

Mit diesem Abschluss steigert die BARMER ihre Attraktivität für Auszubildende, das ist eine wichtige Voraussetzung im Kampf um die immer weniger werdende Anzahl von jungen Fachkräften.

DAK-Gesundheit – DHV-Eingruppierungsforderungen Anlage 5

die DHV-Tarifkommission DAK-Gesundheit erörterte am 01.03.2018 mit dem Arbeitgeber die berechtigten Forderungen der DHV zur Anlage 5 DAK-TV (Eingruppierungen).

Seit ProDAK wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen. Aufgaben und Tätigkeiten vorhandener Stellen haben sich verändert. Seit Jahren forderte die DHV den Arbeitgeber zu Verhandlungen auf. Wir berichteten darüber in diversen DHV Informationen.

Im Gesprächstermin am 01.03.2018 konnte in vielen Fällen Einigkeit erzielt werden. In anderen Fällen bedarf es weiterer Gespräche.

Exemplarisch hier ein Auszug der Stellen wo noch keine Einigung erzielt werden konnte:

Kundenberater DHV fordert VG 7

KB Pflegeberatung und Pflegeberater DHV fordert mindestens VG 7

Sb VTR und Sb Firmenkundenvertrieb DHV fordert VG 6

DigiZ Mitarbeiter Postausgang DHV fordert VG 3

DigiZ Mitarbeiter Arbeitsvorbereitung und Scan DHV fordert VG 2

Sachbearbeiter/in im Team 10 DHV fordert mindestens VG 7

Die DHV Tarifkommission begrüßt es, das der Arbeitgeber die seit langem bestehende DHV-Forderung auf-
gegriffen hat und bereits interne Ermittlungen veranlasst hat. Wir erwarten gespannt das Ergebnis.

Bezirksleiter Partnervertrieb und Referent Partnervertrieb
DHV schließt sich der Forderung des HPR an und fordert eine höhere Vergütungsgruppe.

Auch in der Zentrale warten ca. 200 Stellen auf eine tarifvertragliche Regelung.
Die DHV fordert den AG auf, über die Anlage 5 „C Hauptgeschäftsstelle, C1 Hauptgeschäftsstelle ohne da-
tenverarbeitungsspezifische Tätigkeitsbeispiele“ zu verhandeln.

Die Gespräche werden fortgesetzt.

NÜRNBERGER: DHV stärkste Kraft bei Aufsichtsratswahlen

Die DHV ist aus den Aufsichtsratswahlen der NÜRNBERGER Versicherung als stärkste gewerkschaftliche Kraft hervorgegangen. Sie konnte damit ihre seit Jahrzehnten starke Stellung in einem der traditionsreichsten und wichtigsten deutschen Versicherungsunternehmen noch weiter ausbauen und die gewerkschaftliche Konkurrenz klar auf die Plätze verweisen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

• NÜRNBERGER Beteiligungs AG
DHV: 41,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 22,2 %
• NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
DHV: 39,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 24,2%
• NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
DHV: 41,9 %; verdi: 35,4 %; DBV: 22,7 %

Als Mitglieder wurden gewählt: Peter Forster (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Thomas Völk (Allgemeine Versicherungs-AG) Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: Ina Pabst (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Ute Koser (Allgemeine Versicherungs-AG).

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der NÜRNBERGER Versicherung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten v.l.n.r.: Ute Koser, Peter Daniel Forster, Ina Pabst, Thomas Völk

Aufsichtsratswahl HDI Kundenservice AG: DHV auf Augenhöhe mit verdi

Bei der HDI Kundenservice AG konnte die DHV ihren Wahlerfolg von 2013 bestätigen. Damals trat die DHV das erste Mal in dem Unternehmen und erreichte auf Anhieb ein Gewerkschaftsmandat. Mit einem Ergebnis von 47,6 % landete die DHV-Liste bei der am 27.02.2018 stattgefundenen Aufsichtsratswahl nur knapp hinter verdi. Als Mitglied wiedergewählt wurde Matthias Rickel.

  

          Matthias Rickel                   

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der HDI Kundenservice AG.

Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Thüringen.

Noch keine Einigung bei den Tarifverhandlungen erreicht.

am gestrigen Montag wurden die derzeit laufende Tarifverhandlungen für das Deutsche Rote Kreuz in Thüringen fortgeführt.

Im Bereich des Manteltarifvertrages wurden bis auf einige noch offene Punkte schon ein gutes Zwischenergebnis erreicht. Dieses beinhaltet zahlreiche spürbare Verbesserungen für die Arbeitnehmerseite. An dieser Stelle konnte die DHV Tarifkommission einen wichtigen Teil ihrer Forderungen durchsetzen.

Im Bereich der Entgelte für die nächsten beiden Jahre liegen die Vorstellungen der beiden Verhandlungspartner aber noch deutlich auseinander. Angesichts des aktuellen Nachholbedarfes sind die am Montag diskutierten Zahlen nach einhelliger Meinung der Tarifkommission noch nicht ausreichend und bedürfen einer Nachbesserung. Die Tarifverhandlungen werden am 01. März in Erfurt fortgesetzt.

Für die weiteren Verhandlungen brauchen wir die Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen, werden Sie Mitglied der DHV!

Die DHV-Tarifkommission

 

BARMER -Tarifverhandlungen zum Gehalt und zum Zukunftstarifvertrag fortgesetzt

DHV und BARMER setzten am 14.02.2018 in Wuppertal die Gehaltstarifverhandlungen und die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite unterbreitete ein zweites Gehaltsangebot:

• Einmalzahlung für Februar 2018: Beschäftigte 100 € / Auszubildende 50 €
• Lineare Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.03.2018 und 1,8 % ab 01.03.2019
• Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 50 € zum 01.03.2018
• Laufzeit: 24 Monate

Die DHV-Verhandlungskommission lehnt das verbesserte Gehaltsangebot ab! Es ist noch weit von einem konsensfähigen Angebot entfernt. Eine Annäherung der Positionen von DHV und BARMER konnte nicht erreicht werden. Die Gehaltstarifverhandlungen werden am 02.03.2018 fortgesetzt.

Zukunftstarifvertrag:
! Die BARMER strebt die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigungen auch für Beschäftigte mit besonderem Kündigungsschutz an!
Die Arbeitgeberseite legte der DHV-Verhandlungskommission ein Arbeitspaket mit der Überschrift „betriebsbedingte Kündigungen“ vor. Im Zukunftstarifvertrag will sie Verfahrensregelungen für den Fall von betriebsbedingten Kündigungen festgelegen:
• Die Kündigung soll ausdrücklich die ultima ratio sein, die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses soll Vorrang vor dessen Beendigung haben.
• Die Arbeitgeberseite will die Möglichkeit vereinbaren, auch Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz nach Nr. 6.2 Abs. 1 MTV kündigen zu können!
• Die Auswahl der zu Kündigenden soll nach den arbeitgeberseitigen Vorstellungen innerhalb bestimmter Altersgruppen und nach sozialen Gesichtspunkten vorgenommen werden. Herausgenommen werden sollen bestimmte Beschäftigte aus betrieblichen Gründen. Für die Auswahl sollen nach arbeitgeberseitigen Vorstellungen Altersgruppen (unter 20 Jahre, 20 bis unter 30 Jahre usw.) gebildet werden. Innerhalb der Alterskohorte soll die Auswahl nach einem bestimmten Punkteschema erfolgen.

Dieses Arbeitspaket ist eines der heikelsten Themen der Zukunftstarifverhandlungen. DHV und BARMER stehen erst am Beginn der Verhandlungen, die DHV-Verhandlungskommission nahm das Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis in die interne Beratung. Die DHV-Verhandlungskommission brachte aber bereits eines auf den Punkt: Was für einen Wert hat der besondere Kündigungsschutz überhaupt noch, wenn im Fall der ultima ratio die unter diesen besonderen Schutz fallenden Beschäftigten mit der Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen?

! Arbeitspaket „Zumutbarkeit“
Die Arbeitgeberseite legte ein Arbeitspaket zur Zumutbarkeit von Versetzungen vor. Nach ihren Vorstellungen soll bei Versetzungen in eine andere Dienststelle an einem anderen Ort der Radius der Erreichbarkeit maximal 50 km entfernt von der Wohnung des/der Beschäftigten oder maximal 25 km von der bisherigen Dienststelle betragen. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll als Kriterium wegfallen.
Die DHV-Verhandlungskommission nahm dieses Arbeitspaket erst einmal zur Kenntnis. Sie äußerte sich in einer ersten Stellungnahme kritisch zum Wegfall des Kriteriums „Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln“. Den Vorschlag der DHV-Verhandlungskommission, vor einem zumutbaren Umzug die Prüfung der Möglichkeit eines Homeoffices zu verankern, nahm die Arbeitgeberseite in die internen Beratungen mit.

METRO Aufsichtsratswahlen: Mehr Sitze für die DHV-Kandidaten!

Bei den Aufsichtsratswahlen der METRO konnten unsere Kandidaten am 06.02.2018 in Neuss erneut Erfolge erzielen. 

Bei den Aufsichtsratswahlen METRO AG gelang es trotz starkem Gegenwind, unseren Sitz im Aufsichtsrat zu verteidigen. Als Vertreterin der Gewerkschaftsliste der DHV wurde die Kollegin Angelika Will (ehemalige Betriebsratsvorsitzende METRO Düsseldorf) gewählt. Darüber hinaus konnten die Kollegen bei der Aufsichtsratswahl der METRO Großhandelsgesellschaft mbH zwei von drei Gewerkschaftsmandaten besetzen. Gewählt wurden die Kollegen Paul Loyo (Betriebsratsvorsitzender METRO C+C Koblenz) und Uta Fischer (Betriebsratsvorsitzende METRO C+C Gundelfingen). Ein toller Erfolg für die Überzeugung der DHV, nur Mitarbeiter des Unternehmens als Kandidaten für den Aufsichtsrat zu nominieren! 
Allen gewählten Kandidaten herzlichen Glückwunsch! Und allen Mitstreitern einen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft und Ihr Engagement!

Koalitionsvertrag: Positive Akzente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Berufsgewerkschaft DHV begrüßt die Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Es ist gut, dass vorausgesetzt, die SPD-Mitglieder stimmen dem Koalitionsvertrag zu Deutschland in weltpolitisch schwierigen Zeiten von einer stabilen Koalition regiert werden wird. Ein Scheitern der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD hätte nach dem Scheitern der Jamaikakoalitionsverhandlungen einen Offenbarungseid für die Konsensfähigkeit der demokratischen Parteien und damit für die Stabilität der Demokratie in Deutschland bedeutet. Neuwahlen oder eine Minderheitsregierung würden der Demokratieverdrossenheit und einer Radikalisierung des politischen Spektrums Vorschub leisten. Ein politisch schwaches Deutschland würde aber Europa und die Welt in noch größere Unruhen stürzen als das ohnehin heute bereits der Fall ist.

Der Koalitionsvertrag ist aber nicht bloß ein Ausdruck der politischen Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern er setzt positive Akzente für Arbeitnehmerin-nen und Arbeitnehmer:

•Die DHV begrüßt das Vorhaben, sachgrundlose Befristungen einzuschränken und Kettenverträge zu erschweren.
Die Einführung einer Obergrenze für sachgrundlose Befristungen von 2,5 % in Un-ternehmen mit über 75 Mitarbeitern, die Begrenzung auf eineinhalb Jahre und die nur noch einmalige Verlängerungsmöglichkeit sind Schritte in die richtige Richtung zur Eindämmung von Missbrauch. Allenfalls ist die Grenze bei der Unternehmensgröße zu hoch.

•Die DHV begrüßt den geplanten Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit.
Damit setzen CDU/CSU und SPD ein richtiges Zeichen gegen die Teilzeitfalle und erleichtert insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Kindern die Entscheidung, mehr Zeit für ihre Familie in den wichtigen ersten Lebensjahren der Kinder zu nehmen. Allerdings sieht die DHV auch bei diesem Vorhaben die Grenze von Unternehmen ab 45 Mitarbeitern als zu hoch gesetzt für den Rechtsanspruch an.

•Mit der geplanten Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte würde eine Forderung der DHV nach Senkung der Sozialversicherungsbeiträge umgesetzt!
Die DHV begrüßt daher uneingeschränkt diesen Punkt der Koalitionsvereinbarung.

•Die DHV begrüßt die Wiederherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit werden die Kosten für den medizinischen Fortschritt und für die demographische Entwicklung nicht mehr allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebürdet.

•Die DHV begrüßt das Vorhaben von CDU/CSU und SPD zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenbeitrags.
Allerdings hat eine Festschreibung des gegenwärtigen Niveaus und des Rentenbeitragssatzes von 20 Prozent bis 2025 wenig Substanz. Denn die Wucht des demographischen Wandels wird sich erst nach 2025 voll entfalten, wenn die geburtenstarken Jahrgänge komplett in den Ruhestand getreten sein werden. Ohne eine solide Finanzierung wird das Festschreiben des gegenwärtigen Rentenniveaus und des Beitragssatzes auf maximal 20 Prozent nach 2025 nicht mehr zu halten sein.

Die genannten positiven Akzente sind nicht abschließend. Zu begrüßen sind u.a. auch die Anhebung des Kinderzuschlags für Geringverdiener, die Steigerung des Kindergeldes, das Bekenntnis, die Gründung und Wahl von Betriebsräten weiter zu erleichtern und die geplante Stärkung des Initiativrechts der Betriebsräte für Weiterbildung. Der Koalitionsvertrag weist in die richtige Richtung. Die DHV hofft, dass sich die SPD-Mitglieder ihrer besonderen Verantwortung für ein stabiles Deutschland mit einer hohen sozialen Sicherheit bewusst sind und sich für den Koalitionsvertrag entscheiden.

Tagung der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste

Am 05. und 06. Februar 2018 trafen sich Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu einer ihrer regelmäßigen Tagungen.
Im Vordergrund stand dabei die zunehmende Belastung vieler Beschäftigten im sozialen Bereich. Verdeutlicht wird dies über die deutlich gestiegene Anzahl an Überlastungsanzeigen. Die Betriebsräte registrieren diese Anzeigen sehr genau und reagieren mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Die Ursachen für diese angespannte Situation sind vielschichtig und es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller beteiligten Akteure, um hier langfristig Abhilfe leisten zu können. Dir Fachgruppe verfasste dazu auch eine Stellungnahme mit ihrem Standpunkt. 
Ein weiterer Schwerpunkt war die Auswertung der tarifpolitischen Entwicklung im letzten Jahr, hier konnten doch deutlich positive Tendenzen in Richtung höherer Entgelte und verbesserter tariflicher Leistungen, wie z.B. gestiegene Urlaubsansprüche, konstatiert werden. Diese Entwicklung muss in den im Jahr 2018 anstehenden Tarifverhandlungen fortgeführt und ausgebaut werden. Damit kann zumindest in diesem Bereich die den Beschäftigten zustehende Wertschätzung verbessert werden. 
Das nächste Treffen der Bundesfachgruppe wurde auf den Herbst 2018 terminiert.

Michael Scholz
07.02.2018