Streik EDEKA Berbersdorf Juni 2023

Streik Berbersdorf EDEKA

Im großen Zentrallager des Einzelhändlers Edeka in Berbersdorf bei Chemnitz wurde am Donnerstag, 8. Juni, zum geplanten 3 tägigen Streik ausgerufen . Die DHV unterstützte den Streikaufruf der verhandelnden Gewerkschaft und rief ihre Mitglieder zur Streikteilnahme auf.

Die steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie und Fahrtkosten sowie Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen andererseits veranlassen die Beschäftigten zur Teilnahme an Streikaktionen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel ist zunehmend von Geldsorgen und Altersarmut betroffen. Konkret gefordert wird eine Erhöhung aller Löhne um 13 Prozent sowie eine Vorschusserhöhung von 27 Cent pro Stunde für bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Das Angebot der Arbeitgeberseite war bisher mehr als ungenügend.

Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifkonflikt im Handel mit einem guten Abschluss zu Ende geht, der den Beschäftigten in ihrer schwierigen Situation hilft.

CGB gegen weitere Anhebung des Rundfunkbeitrags

Der CGB hat die Forderung des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgewiesen. Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und Mitglied des CGB-Hauptausschuss: Ein Rundfunk-Zwangsbeitrag von 220 Euro im Jahr, wie ihn das Bundesverfassungsge­richt für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 angeordnet hat, ist auch für die kommenden Jahre mehr als aus­reichend, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Informations- und Bildungsauftrag erfüllen können. Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst nicht in der Lage sind, ihre Strukturen und Pro­gramme den vorhandenen Haushaltsmitteln anzupassen, müssen die Länder tätig werden, die es in der Hand haben, den öffentlich-rechtlichen Auftrag festzulegen und damit indirekt auch den Gebührenbedarf be­stimmen.

Der CGB verweist darauf, dass nach Berechnungen des Kölner Instituts für Medienpolitik – IfM die Einnah­men von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Jahr erstmalig die 10-Milliarden-Marke überschreiten. Kein anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkverbund der Welt verfügt über annähernd so viel Geld.

Rudolph: Angesichts dieser Einnahmen zu lamentieren, man benötige Beitragserhöhungen zur Finanzie­rung neuer Technologien, um mit Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime konkurrieren zu kön­nen, ist nur ein weiterer Beleg für die Selbstherrlichkeit und Selbstbedienungsmentalität, die sich in den Führungs- etagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten breitgemacht hat. ARD und ZDF haben sich nicht an Netflix oder Amazon Prime zu messen, sondern an ihrem Programmauftrag. Und der Programmauf­trag lautet Information und Bildung. Tatsächlich entfallen jedoch nur ca. 7 Prozent der Sendungen auf diesen Bereich.

Das gesamte Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört nach Auffassung des CGB auf den Prüfstand gestellt. Angefangen von den überzogenen Vergütungen für Intendantinnen und Intendan­ten und anderes Führungspersonal, über die Millionenausgaben für die Sportberichterstattung bis hin zu überteuerten einzelnen Programmformaten.

Ist es angemessen, dass ein ARD-Intendant wie Tom Buhrow (WDR) mit rund 36.000 Euro im Monat mehr verdient als der Bundeskanzler oder der Bundespräsident? Waren Ausgaben von 214 Millionen Euro für die Berichterstattung über die umstrittene Fußball-Weltmeisterschaft in Katar angemessen und im Sinne der Ge­bührenzahler? Bedarf allein die ARD angesichts der vorhandenen Sport-Spartenkanäle für die Jahre 2021 bis 2024 eines jährlichen Sportrechte-Etats von 237,5 Millionen Euro? Und ist den Fernsehzuschauern ein reanimiertes Format wie Wetten, dass …? wirklich 2,5 Millionen Euro pro Folge wert?

Dass es nicht unbe­dingt des großen Geldes bedarf, um erfolgreiche Fernsehsendungen zu produzieren, haben in der Vergan­genheit gerade kleine Sender wie Radio Bremen bewiesen.

DHV begrüsst Rettung von Karstadt Bremen in letzter Minute

Mit Ablauf Mai endete das Insolvenzverfahren des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Essen ausgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig wurde.

Der Insolvenzplan sieht die Schließung von 41 der zuletzt noch 129 Filialen des Konzerns vor. Bremen ist nicht mehr der dabei. In letzter Minute einigte sich das Unternehmen mit dem Eigentümer der Immobilie in bester Bremer Innenstadtlage, der Kurt-Zech-Stiftung. 240 Beschäftigte können aufatmen. Ihre bereits ausgesprochenen Kündigungen wurden zurückgenommen. Die DHV freut sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für die Stadt Bremen. Das bereits im Jahre 1932 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Galeria-Karstadt-Haus ist die letzte in Bremen befindliche Warenhausfiliale. Die Bremer Kaufhof-Filiale von Galeria wurde bereits 2020 geschlossen.

Die DHV ist für die Zukunft des Bremer Karstadt-Hauses optimistisch. Das Haus schreibt „schwarze Zahlen“. Die mit der Kurt-Zech-Stiftung vereinbarte Flächenreduzierung dürfte daran nichts ändern. Sie stand bereits vor dem Insolvenzverfahren zur Diskussion und im Zusammenhang mit Plänen zur Aufwertung der Innenstadt. Entfallen wird eine Fläche außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes, die früher das Defaka-Warenhaus beherbergte und bei Aufgabe des Unternehmens von Karstadt übernommen wurde.

 

Wir gratulieren der SPD zu ihrem 160. Geburtstag!

Am 23. Mai 1863 gründete sich der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein als Vorläufer der SPD.

Die SPD hat in ihrer langen Geschichte das Deutsche Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich geprägt, viele soziale Errungenschaften durchgesetzt und Deutschland zu einem Land gemacht, in dem die Menschen in Frieden, Wohlstand und Chancengerechtigkeit leben können. In ihrer Verantwortung – derzeit als Regierungspartei – trägt sie maßgeblich mit dazu bei, dass Deutschland ein verlässlicher Partner in Europa und in der Welt ist.

Diese erstaunliche lange Erfolgsgeschichte war und ist nur möglich mit Persönlichkeiten, die sich mit Leidenschaft für die Demokratie einsetzten, die die Richtung der Partei mitgestalkteten und auch den Mut hatten, gegen Widerstände Ideen und notwendige politische Projekte durchzusetzen. Und die Erfolgsgeschichte ist nur weiterhin möglich mit Mitgliedern, die sich für ihre SPD engagieren.

160 Jahre SPD – diesem Jubiläum sollten auch politische Gegner und Menschen, die keine Anhänger dieser Partei sind, Respekt zollen. Dies tun auch wir – auch wenn wir uns von der SPD weniger Verbandelung mit dem DGB und etwas mehr Offenheit gegenüber der christlichen Gewerkschaftsbewegung wünschen würden.

Streik Metro Mülheim

Warnstreik im Handel NRW am 17.05.2023: DHV-Mitglieder Metro Mülheim sind dabei!

Die große Einheitsgewerkschaft hatte am 17.05.2023 zum 24-stündigen Warnstreik im Bereich Handel in NRW aufgerufen.

Bereits am Dienstag um 0 UHR hatten die Beschäftigten bei Rewe für 48 Std. die Arbeit niedergelegt.

Die DHV-Mitglieder bei der Metro Mülheim an der Ruhr hatten sich per gewerkschaftlichen und basis-demokratischen Beschluss entschieden, sich dem Warnstreikaufruf anzuschließen und so ihre Solidarität mit den Arbeitnehmern zu bekunden.

Es war also nicht verwunderlich, dass mehr DHV-Mitglieder am Streikposten standen und dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt waren als bei der großen Konkurrenz. Symbolträchtig war diese Streikaktion, weil der Metromarkt in Mülheim der erste Metromarkt war, welcher unter dem blau-gelben Logo „Metro“ eröffnet worden war. Zudem stellte man bei diesem Warnstreik den ersten richtigen Streikposten seit Öffnung des Metro Marktes in Mülheim auf.

Unterstützt wurden die streikenden DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen von dem DHV-Geschäftsführer aus NRW. 

Neben den klassischen Lohnforderungen und der momentanen hohen Inflation waren aber auch die Themen Personalnotstand und Übernahme der Auszubildenden die Themen, welche die DHV-Mitglieder beschäftigten und ansprachen.

Man darf gespannt die Verhandlungen abwarten und sehen, welche Resultate den vollmundigen Versprechungen der großen Einheitsgewerkschaft folgen. Wir hoffen, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich Handel, dass Ihre Erwartungen hier nicht enttäuscht werden und das den Versprechen auch Taten folgen.

In diesem Sinne „Glück auf DHV!“

Hände

DHV-Information zum Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz und zur Diskussion um die Einführung einer 4 Tage-Woche

Arbeitszeit: Tariflicher/Betrieblicher Handlungsspielraum statt gesetzlicher Vorgaben!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt die politische Diskussion um die Änderung des Arbeitszeitgesetzes und um die Einführung einer 4 Tage-Woche mit einem kritischen, das Augenmerk auf die Branchen-/betriebliche Situation gerichteten Blick.

Unbestritten besteht die Notwendigkeit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Maßgaben der BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung. Die DHV begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Diese setzt Verstößen gegen die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit wirksam Grenzen. Die Bundesregierung muss die Maßgaben der BAG-Entscheidung in Gesetzesrecht umsetzen und dementsprechend das Arbeitszeitgesetz anpassen. Dabei darf sie allerdings nicht über das Ziel hinausschießen und mögliche Spielräume zu einer flexibleren Handhabung betrieblicher Arbeitszeitregelungen noch weiter einengen.

  • So sollte die Bundesregierung Ausnahmen von der elektronischen Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit nicht in die Hände der Tarifparteien legen, sondern den Betriebsparteien in Form von Betriebs-/Dienstvereinbarungen unabhängig von einer tarifvertraglichen Erlaubnis an die Hand geben. Über sinnvolle Ausnahmen können am besten Arbeitgeber und Betriebsparteien vor Ort und nicht die Tarifparteien am Verhandlungstisch entscheiden.
  • Gerade unter dem Aspekt auch des Wunsches vieler Arbeitnehmer*innen nach mobiler Arbeit und Arbeiten im Homeoffice sollten zu strikte Vorgaben in Form einer elektronischen Arbeitszeiterfassungspflicht vermieden werden. Es sollte in der Entscheidung der im Homeoffice tätigen oder mobil arbeitenden Arbeitnehmer*innen liegen, ob sie die Arbeitszeit mittels eines elektronischen Kontrollsystems oder händisch aufzeichnen wollen.
  • Es müssen alle Spielräume ausgeschöpft werden, Vertrauensarbeitszeit dann zuzulassen, wenn dies von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in gewollt ist und es eine Grundlage in Form einer Betriebs-/Dienstvereinbarung gibt.

Auch die Diskussion um die 4 Tage-Woche muss weg von der Politik hin zu den Tarif-/Betriebsparteien verlagert werden. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass die Arbeit, die heute in einer 5 Tage-Woche geschafft wird, zukünftig auch generell in einer 4 Tage-Woche geschafft werden kann, ohne dass die betroffenen Arbeitnehmer*innen in die Gefahr einer Überlastung geraten. Das gilt vor allem unter dem Aspekt des dramatisch wachsenden Fachkräfte-/Arbeitskräftemangels. Insbesondere darf die im Arbeitszeitgesetz geregelte tägliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit nicht von 8 Stunden auf 10 Stunden hochgesetzt werden. Eine solche Gesetzesänderung stünde nicht im Einklang mit dem Ziel der Gesundheitsförderung der Beschäftigten.

Die Politik sollte die Frage, ob eine 4 Tage-Woche unter den Aspekten der Arbeitsanforderung, der Work-Life-Balance und dem zur Verfügung stehenden Potential an Arbeitskräften bzw. möglichen Bewerber*innen ermöglicht werden kann, den Tarif-/Betriebsparteien überlassen. Sie sollte tunlichst vermeiden, in Sonntagsreden den Druck auf Arbeitgeber, Gewerkschaften, Betriebs-/Personalräte und Beschäftigte zu erhöhen. Vielmehr sollte die Politik ihre eigenen Hausaufgaben machen und z.B. mit einem zeitgemäßen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, besseren Bildungsrahmenbedingungen, besseren finanziellen Bedingungen und Förderbedingungen und vor allem mit einer vorausschauenden Wirtschafts-, Steuer-, Finanz- und Energiepolitik dafür sorgen, dass der Standort Deutschland wieder attraktiver wird und das Potential an Arbeitskräften erhöht wird. Nur unter solch verbesserten Rahmenbedingungen kann eine 4 Tage-Woche ernsthaft ins Auge gefasst werden und von Betriebs-/Tarifparteien unter Beachtung der jeweiligen Branchen-/Unternehmenssituation vereinbart werden.

 

 

 

CGB-Logo

Engagiert für die Rente – Sozialwahlen 2023

Parlamente der Versicherten werden mit der Sozialwahl neu gewählt

Ehrenamtlich kann man sich vielfältig engagieren – in Sport und Kultur, aber auch bei der Rentenversicherung. Denn das Gesetz sieht vor, dass diejenigen, die Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, selbst Einfluss darauf nehmen können, wer ihre Interessen in den Selbstverwaltungsgremien vertritt.

Bis zum 31. Mai 2023 wird bestimmt, wer diese Möglichkeit in den kommenden 6 Jahren wahrnehmen wird. Dafür gibt es die Sozialwahl.

Zur Wahl stellt sich auch Hans-Rudolf Folz aus dem Saarland. Er tritt mit der Liste „Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB – in der Deutschen Rentenversicherung Bund“ an.

Bei der Sozialwahl stehen keine politischen Parteien zur Wahl, sondern Listen mit Kandidierenden. Sie sind selbst Versicherte, Rentnerinnen oder Rentner und kennen daher die Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze sichert sie sich im jeweiligen Sozialparlament.

Das Sozialparlament entscheidet über Leistungen der Rentenversicherung, insbesondere im Bereich der Rehabilitation. Oder wenn Versicherte Widerspruch einlegen gegen eine Entscheidung, prüfen die gewählten Vertreterinnen und Vertreter diesen Einwand noch einmal. Außerdem kontrollieren sie die Verwaltung und stellen sicher, dass diese die eingezahlten Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet.

„Uns ist für die Rentenversicherung besonders wichtig, die Gleichstellung aller Erziehungszeiten, bessere berufliche und medizinische Reha-Maßnahmen sowie keine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters“, sagt Hans-Rudolf Folz für seine Liste. Unsere Liste setzt sich für eine Rente ein, die einen guten Lebensstandard ermöglicht. Dazu gehört, dass die Rente steuer- und sozialabgabenfrei gestellt wird. Denn Steuern und Sozialabgaben sind verdeckte Rentenkürzungen.

Zu seiner Motivation sagt Hans-Rudolf Folz: „Ich bin seit vielen Jahren ehrenamtlicher Versichertenberater und habe vielen Menschen bei der Beantragung ihrer Rente geholfen. Für mich steht und stand immer der Mensch im Mittelpunkt. In der Selbstverwaltung der DRV Bund möchte ich mich daher dafür einsetzen, dass die Entscheidungen im Sinne des Menschen und nicht im Sinne von Kosten und Nutzen getroffen werden.“ Alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen automatisch per Post, ebenso den vorfrankierten

Rückumschlag. Die Stimmabgabe erfolgt bei der DRV Bund ausschließlich per Briefwahl. Wahlstichtag ist der 31. Mai. 2023 Bis dahin müssen die Wahlunterlagen wieder bei der Rentenversicherung zurück sein.

Hans-Rudolf Folz appelliert an alle Wahlberechtigten, sich zu beteiligen. „Wer wählt, bestimmt mit, wer die Interessen der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner vertritt.“

DHV-Landesverband begrüsst Umsetzung der Schulgeldfreiheit für weitere medizinisch-therapeutische Berufe in Niedersachsen

Wie die Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute in einer Landtagssitzung verkündet hat, soll zum Schuljahr 2023/2024 die Schulgeldfreiheit in den pädagogischen und medizinisch-therapeuti­schen Berufen in Niedersachsen vollständig umgesetzt sein. Durch die Änderung des niedersäch­sischen Schulgesetzes sowie des Gesundheitsfachberufegesetz wird damit für alle Azubis bzw. Schülerinnen und Schüler der Berufe Diätassistentin/Diätassistent, medizinische Bademeiste­rin/medizinischer Bademeister, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin/ Heilpädagoge, Masseurin/Masseur, Orthopistin/Orthopist sowie Pharmazeutisch-techni­sche Assis­tentin/Pharmazeutisch-Technischer Assistent die Schulgeldfreiheit realisiert.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die überfällige Umsetzung der Schul­geldfreiheit, wie sie im letzten Jahr auch der DHV-Bundesgewerkschaftstag für alle Gesundheits­berufe angemahnt hat.

Die DHV erinnert daran, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits Mitte 2019 für die Ab­schaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in Gesundheitsberufen ausgesprochen hat, ohne dass dem Beschluss bis heute vollständig Rechnung getragen wurde.  Thüringen hat sogar im Frühjahr 2022 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe wieder abgeschafft und erst auf politi­schen Druck wenige Monate später wieder eingeführt.  Und in Baden-Württemberg hat im selben Jahr ein Verbändebündnis seine Besorgnis ausgedrückt, dass die für die Schulgeldfreiheit einge­planten Haushaltsmittel unzureichend seien, so dass die Schulträger keine Planungssicherheit hät­ten und mit einem Insolvenzrisiko belastet würden.

Die DHV verweist darauf, dass die Ausbildung in medizinisch-therapeutischen Berufen zu einem erheblichen Teil von Schulen in privater Trägerschaft erbracht wird, die nur zum Teil mit öffentli­chen Geldern gefördert wurden und werden und daher zur Kostendeckung auf Schulgeld angewie­sen sind. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler, die das Schulgeld aus eigener Tasche bezah­len müssen, bedeutet dies ein große Belastung, die sich für die Ausbildungsdauer auf bis zu 25.000 Euro summieren kann. Die Befreiung von der Schulgeld­zahlung ist daher nicht nur eine richtige und wichtige sozialpolitische Maßnahme Sie wird auch dazu beitragen wird, dass sich ver­mehrt junge Menschen für eine Berufsaufnahme in den medizi­nisch-therapeutischen Berufen ent­scheiden werden und damit den Fachkräftemangel verringern helfen.