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GDL-Streik darf nicht Anlass für Einschränkungen im Streikrecht sein

Die Berufsgewerkschaft DHV appelliert an die Politik, den Streik der GDL nicht zum Anlass für Forderungen nach Einschränkungen im Streikrecht zu nehmen. Gleichwohl appelliert die DHV auch an Bahn und GDL, in Verhandlungen einen tragfähigen Kompromiss zu suchen.

Die GDL führt mit dem bis zum 29.01.2024 dauernden Streik den längsten Bahnarbeitskampf seit Jahren durch. Der Streik ist unangenehm und trifft Millionen von Pendlerinnen und Pendlern und die Wirtschaft. Er ist leider auch Wasser auf die Mühlen von Gegnern und Skeptikern der Mobilitätswende, die am liebsten den Autos weiter Vorrang einräumen wollen. Dennoch muss Deutschland diesen Streik aushalten! Bei dem Streikrecht geht es um ein wesentliches Instrument zur Ausübung eines Grundrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz – der Koalitionsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür und Ausbeutung. Es ist Grundlage für materielle Sicherheit der Beschäftigten und gute Arbeitsbedingungen.

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit darf nicht ausgehöhlt werden, nur, weil ein Streik eine besondere Tragweite hat, viele Menschen und die Wirtschaft trifft. Deshalb lehnt die DHV Forderungen aus der Politik nach einer verpflichtenden Schlichtung vor Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen ab. Die geforderte Anwendung einer solchen „Zwangsschlichtung“ auf Unternehmen in sogenannten „Bereichen der kritischen Infrastruktur“ und auf Streiks, die „vor allem unbeteiligte Dritte treffen“ lässt unverhältnismäßig Spielraum für Interpretationen und rechtliche Unsicherheiten. Denn unter kritische Infrastruktur lassen sich viel mehr Bereiche als Bahn, Schiffs- oder Flugverkehr fassen. Als „kritische Infrastruktur, die vor allem unbeteiligte Dritte trifft“ interpretiert werden können auch Logistik, Transport, Energieunternehmen, Banken, Versicherungen, Handel, Gesundheit und Pflege, Krankenhäuser, Öffentlicher Dienst, Schulen, IT-Unternehmen etc.. Am Ende würden nur wenige Bereiche übrigbleiben, in denen noch das Streikrecht als wesentliches Mittel zur Ausübung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit uneingeschränkt zum Tragen kommen würde.

Eine Schlichtung, die gegen den Willen einer oder beider Tarifparteien vorgeschaltet zur Anwendung kommen würde, wäre im vornherein zum Scheitern verurteilt. Eine Partei, die gegen ihren Willen zu einem solchen Verfahren verpflichtet wird, empfindet dies als Zwang und wird kaum bereit sein, sich ernsthaft am Schlichtungsverfahren zu beteiligen und das Ergebnis den Mitgliedern gegenüber zu vertreten. Am Ende werden die Verfechter eines solchen Zwangsmittels feststellen, dass dieses keinen Erfolg zeigt. Dann wird sich die Spirale der Aushöhlung eines Grundrechts nur weiterdrehen!

Die Rechtsordnung sieht eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Betroffenen vor, die im Wege eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden muss. Ist ein Streik unverhältnismäßig, kann die Durchführung vom Gericht – erforderlichenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung – untersagt werden. Dafür bedarf es keiner Einschränkung des Streikrechts. Die Bahn war beim letzten GDL-Streik erfolglos diesen Weg vor Gericht gegangen. Diese Gerichtsentscheidung müssen alle Beteiligten und die Politik akzeptieren. Sie dürfen das Handeln des Frankfurter Arbeitsgerichts nicht mit Spekulationen über ein angeblich zu arbeitnehmerfreundliches Entscheiden torpedieren.

Gleichwohl fordert die DHV die Tarifparteien und insbesondere die GDL dazu auf, die Auseinandersetzung am Verhandlungstisch zu führen und möglichst wenig auf dem Rücken der Bahnkunden und der auf das Funktionieren der Bahn angewiesenen Wirtschaft. Immerhin hat sich die Bahn mit dem Angebot, ab 2026 wahlweise die Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren oder eine höhere Gehaltserhöhung zu erhalten, etwas bewegt. Die GDL wäre gut beraten, am Verhandlungstisch einen möglichen tragfähigen Kompromiss weiter auszuloten als den längsten Streik seit Jahren zu führen, der nicht nur das Unternehmen Bahn, sondern auch Millionen von Arbeitspendlern, Bahnkunden und die Wirtschaft aufs Massivste trifft.

Veränderungen im Landesvorstand Bayern

Im Jahr 2023 haben den Landesvorstand aus privaten Gründen verlassen, Silvia Steinberg als stellv.Landesvorsitzende und Klementine Rehm als Schatzmeisterin. Beiden gilt unser Dank für engagierte Arbeit für unsere DHV und wir wünschen Beiden alles Gute für ihre Zukunft. Von der Postion der Schriftführerin wechselt Sarah Vogl in die Position der stellv.Landesvorsitzenden und Michael Voß wechselt als Beisitzer in die Position des Schatzmeisters. Beide sind meine Wunschkandidaten als Landesvorsitzender und Sie haben zu 100 % mein Vertrauen, ich wünsche Euch Beiden einen guten Start in der neuen Funktion. Die beiden offenen Positionen im Landesvorstand als Schriftführer und Beisitzer werden wir im ersten Halbjahr 2024 gemäß Gliederungsordung nachbesetzen.

Johann Lindmeier
Landesvorsitzender

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Gelungener Jahresauftakt der Schulungsarbeit des DHV-Bildungswerk e.V.

Vom 09.-11.01.2024 fand die erste Schulung des DHV-Bildungswerks e.V. in Hamburg statt zum Thema “Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – Beseitigung von Kommunikationsstörungen”

Die überwiegend im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Betriebsräte erlebten drei intensive Schulungstage zu den Themen:

– Rechtliche Grundlagen der vertrauensvollen Zusammenarbeit

– Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber und Konfliktlösungsbeispiele

– Kommunikation richtig gestalten

– Best practice-Beispiele für die Betriebsratsarbeit, insbesondere in Bezug auf die richtige Vorbereitung und zielführende Gestaltung von Monatsgesprächen.

Die Referentin Nerissa Rothhardt und die Referenten Henning Röders und Matthias Rickel trugen mit ihren lebendigen Vorträgen und Diskussionen zum inhaltlichen Erfolg des Seminars bei. Die Abendgestaltung mit den Abendessen auf dem Hamburger Feuerschiff und in der Brauerei Gröninger setzten das i-Tüpfelchen auf den gelungenen Schulungsauftakt des DHV-Bildungswerks in 2024 mit einem tollen Spirit der Teilnehmer/innen.

Das DHV-Bildungswerk bietet in 2024 ein umfangreiches Schulungsprogramm für Betriebs- und Personalräte. Interessenten können sich gerne auf der Internetseite www.dhv-bildungswerk.de über das Seminarangebot informieren!

DHV-Bildungswerk startet mit Vorbereitungslehrgängen in das neue Jahr

Das DHV-Bildungswerk ist auch in 2024 erfolgreich mit Vorbereitungslehrgängen unterwegs. Derzeit läuft u.a. ein Vorbereitungslehrgang auf die kaufm. Abschlussprüfung für die Sparten Groß – und Außenhandel. Der Kurs findet an 7 Abenden a‘ 3 Stunden in der St. Georg-Gemeinde in Bremen-Huchting statt. Es nehmen 14 Auszubildende aus den Bereichen Groß- und Außenhandel teil. Geleitet wird der Kurs von unserem langjährigem Fachlehrer Helmut Saitzek.

Pressemitteilung Lavo Bayern

Der Landesverband Bayern der Berufsgewerkschaft DHV erklärt sich solidarisch mit allen Menschen in unseren Land, die sich Sorgen um ihre wirtschaftliche und soziale Zukunft machen.

Mit Unverständnis nehmen wir die aktuellen Maßnahmen der Regierung zur Kenntnis die in Zeiten von Inflation, Rezession und Energiekrise die Menschen noch mehr belasten, anstatt sie zu entlasten.

Wir stehen am 8.1.24 an der Seite derer die friedlich Ihren Protest ausdrücken und fordern alle politisch Verantwortlichen zu einer Korrektur der Maßnahmen auf.

Johann Lindmeier

für den DHV Landesvorstand Bayern

CGB LV Bremen- Tarifeinheitsgesetz abschaffen und Tarifbindung stärken

Anlässlich des Senatsempfangs für Betriebs- und Personalräte am 12.Dezember im Bremer Rathaus hat der CGB Christliche Gewerkschaftsbund an alle Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft appelliert, sich mit ihren Fraktionen und Parteien für die Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung einzu­setzen.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: „Es reicht nicht aus, die Arbeit der Betriebs- und Personalräte in Sonn­tagsreden und mit einem jährlichen Empfang zu würdigen. Es muss vielmehr endlich etwas getan werden, dass nicht in immer mehr Betrieben die Arbeitgeber nach Gutsherrenart schalten und walten können, weil es keinen Betriebsrat gibt oder auch kein Tarifvertrag Anwendung findet.“

Der CGB setzt sich für den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes ein, dass die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richter­recht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet. Weiterhin tritt der CGB dafür ein, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen dadurch zu erleichtern, dass in den Tarif­ausschüssen den antragstellenden Sozialpartnern ein Stimmrecht eingeräumt wird, um Veto-Möglichkeiten einzel­ner Ausschussgruppen auszuschließen. Schließlich erwartet der CGB, dass unter Beteiligung aller gewerkschaft­lichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Er­höhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichten ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt

Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in West­deutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen wie dem öffentlichen Dienst oder der Metallindustrie, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Arbeitsstätten über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen.

Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Deutschland ist von dieser Quote mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt. Legislative und Judikative haben vielmehr mit dem Tarifein-heitsgesetz und der Mächtigkeitsrechtsprechung mit dazu beigetragen, die grundgesetzlich verankerte Tarifauto­nomie auszuhöhlen und den Abschluss von Tarifverträgen zu erschweren.

Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in ei-nem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner und neuer Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde. Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Recht-sprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können.

Compassionate Conservatism

Compassionate Conservatism (Mitfühlender Konservatismus) war lange Zeit in der angelsächsischen Welt ein Thema um die Auswüchse des Kapitalismus sozial abzufedern.

In Deutschland kennen wir diesen sozialen Konservatismus schon seit über 200 hundert Jahren.

Namen wie Friedrich Gentz, Freiherr vom Stein, Lorenz von Stein, Aime Huber, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, Friedrich Brunstädt, Jakob Kaiser,
stehen für die Entwicklung eines sozialen Konservatismus, der nicht nur die Sozialversicherung und das Genossenschaftswesen hervorbrachte, sondern auch die Idee vom freiheitlichen und subsidären Sozialstaat.

Viele Sozialkonservative waren wie ich auch vom lutherischen Pietismus geprägt, im Kern der sozialkonservativen Idee steht immer der Mensch der durch die soziale Gemeinschaft zur Selbsthilfe befähigt werden soll und dem ein Aufstieg durch Leistung und Bildung ermöglicht werden soll.

Unsere sozialkonservative Traditionsgewerkschaft wurde in diesen Geiste als Teil der christlich-sozialen Bewegung gegründet.

Seit 10 Monaten bin ich Landesvorsitzender in Bayern und mir ist es ein großes Anliegen unsere sozialkonservativen Wurzeln in einer zeitgemäßen und moderen Form zu bewahren und wieder aktiv voran zu bringen.

Sozialkonservative waren immer auch Reformenkonservative, insofern wird es niemand überraschen wenn wir im nächsten Jahr uns strukturell im Landesvorstand weiterentwickeln, am Aufbau eines Social Media Teams arbeiten und eine Agenda 2030 für den Landesverband entwickeln wollen.

2023 geht zu Ende, durch regelmäßige Sitzungen im Landesvorstand haben wir die strukturelle Basis für den Landesverband geordnet.

Mit den Stammtischen haben wir das Gemeinschaftsleben im Landesverband neu belebt, neue Mitglieder gewonnen und mit unserer 130 Jahr-Feier auch das Netzwerk in den CGB weiter ausgebaut.

Im Namen des ganzen Landesvorstandes wünsche ich all unseren Mitgliedern jetzt gesegnete Weihnachten und einen guten und gesunden Rutsch nach 2024.

Ihr/Euer Johann Lindmeier

Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft für AfD-Verbot

Auf ihrer Bundestagung am 02.12.2023 in Berlin hat sich die ordentliche Bundestagung der CDA/CGBArbeitsgemeinschaft nach kontroverser Diskussion für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. Die Arbeitsgemeinschaft sieht in der AfD eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Ungeachtet ihrer aktuellen Umfragewerte von 32 oder mehr Prozent in allen mitteldeutschen Bundesländern gehöre die Partei daher verboten. Es dürfe nicht abgewartet werden, bis die Partei in einem Bundesland die Mehrheit erringe und als Regierungspartei selbst die Hoheit über den Verfassungsschutz erlange, wie z.B. in Thüringen, wo das Landesamt für Verfassungsschutz eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist.

Auch die NSDAP habe nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte.

Die Geschichte dürfe sich nicht wiederholen. Thüringen dürfe nicht mit einem Björn Höcke erneut für Nazis zum Sprungbrett an die Macht werden. Deshalb gehört die AfD verboten.

Die Bundestagung beschloss weiterhin einen Antrag, in dem der CDA-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass in Deutschland unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichtend ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, einer Quote, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt ist.

Bei den Vorstandswahlen wurden sowohl der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) Ulrich Bösl (NRW) als auch sein Stellvertreter, der Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Niedersachse Reiner Jahns gewählt, der bis Ende Oktober an der Spitze der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) gestanden hatte, der größten Einzelgewerkschaft des CGB. Als Beisitzer wiedergewählt wurde der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders. Neu im Vorstand ist als Beisitzer auch das DHV-Hauptvorstandsmitglied und der Konzernbetriebsratsvorsitzende der HDI-Group, der Hannoveraner Matthias Rickel.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders begrüßt den Beschluss der Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft zum AfD-Verbotsverfahren: Die DHV toleriert kein extremistisches Gedankengut, keine extremistischen Positionen und kein extremistisches Handeln – gleich welcher Richtung, ob links- oder rechtsextremistisch. Die in Bezug auf weite Teile der AfD offensichtlich werdende Entfernung von den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen deshalb im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der DHV. Die DHV erwartet von ihren Mitgliedern, dass sie ebenfalls aktiv und konsequent für diesen Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Extremismus einstehen. Auf dieser Grundlage sind die Mitglieder unabhängig von ihren politischen Überzeugungen in der DHV als willkommen.

Reiner Jahns neuer CGB-Bundesvorsitzender

Auf dem 17. ordentliche Bundeskongress des CGB – Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), der am 1. Und 2.Dezember in Berlin stattgefunden hat, gab es einen Führungswechsel. In Nachfolge des aus Altersgründen nicht wieder kandidierenden Saarländers Adalbert Ewen, wurde der Niedersachse Reiner Jahns zum Bundesvorsitzenden der mit 300.00 Mitglieder drittgrößten gewerkschaftlichen Spitzenorganisation Deutsch­lands gewählt. Jahns war zuvor Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der größten Einzelgewerkschaft des CGB.

Veränderungen gab es auch bei der Wahl der stellvertretenden CGB-Vorsitzenden. Neben dem Vorsitzenden der Berufsgewerkschaft DHV, dem Schweriner Henning Röders, der wiedergewählt wurde, wurden auch der neue CGM-Vorsitzende, der Bayer Sebastian Scheder, sowie der Vorsitzende des Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter ADM), der Schleswig-Holsteiner Sönke Clasen, zu stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt.

Bei der Wahl der 9 Beisitzer, war auch der Konzernbetriebsratsvorsitzende der HDI-Group, der Hannoveraner Matthias Rickel erfolgreich, der auch dem DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen vorsteht.

Die 80 Kongress-Delegierten beschlossen einstimmig einen Initiativantrag, in dem die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, zu respektieren und nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie eine erneute Aussetzung oder Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, oder haushaltspolitische Maßnahmen, wie die Bildung neuer oder Umnutzung vorhandener Sondervermögen, zu unterlaufen, wie dies von einigen Politikern und Wirtschaftsweisen bereits gefordert wurde.

Mit nur geringfügigen Änderungen und bei lediglich 2 Gegenstimmen wurde weiterhin der vom Bremer CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph mitverfasste Leitantrag „Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten“ beschlossen, in dem u.a. gefordert wird, den Reformstau in Deutschland zu beenden und die Wirtschaft zu modernisieren.

Auch die vom CGB-Landesverband Bremen eingebrachten Anträge, wurden mehrheitlich beschlossen. So machte sich der Kongress u.a. die Bremer Forderung, durch Typengenehmigungen und serielles Bauen Woh­nungsbau zu beschleunigen und Baukosten zu senken, zu eigen. Ebenso wurden von den Delegierten die Forderungen nach einer Reform der Deutschen Bahn AG, nach dem Erlass verbindlicher Standards für das Duale Studiensystem sowie die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen übernommen.

Am CGB-Kongress nahmen zahlreiche nationaler und internationale politische und gewerkschaftliche Ehrengäste teil, darunter der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und langjährige Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Weitere führende PolitikerInnen sowie Verbandsvertreter haben dem CGB-Kongress Grußbotschaften geschickt, darunter Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sowie mehrere Ministerpräsidenten, darunter der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) und der Bremer Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD).