Weiteres Kostendämpfungsgesetz statt Gesundheitsreform: Insbesondere Versicherte sollen bluten

Bundesgesundheitsministerin Nina Warnken (CDU) hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der am 30.03.25 veröffentlichten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2027 vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde zuvor nicht mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt und soll nunmehr am 29. April von der Bundesregierung beschlossen werden.

Wie Ministerin Warnken ankündigte, will sie mindestens 55 der 66 Vorschläge der Finanzkommission gesetz­lich umsetzen und damit die GKV um 20 Mrd. Euro entlasten. Vorgesehen sind unter anderem

  • der weitgehende Wegfall der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern,
  • eine Erhöhung der Medikamentenzuzahlung um 50%,
  • das Aus für Homöopathie und Hautkrebsscreening als Kassenleistung,
  • die Verpflichtung zur Einholung von Zweitmeinungen bei planbaren Operationen.
  • Erwogen werden außerdem Kürzungen bei der Lohnfortzahlung sowie die Einführung von Karenztagen.

Der Anteil der Verwaltungskosten an den Gesamtausgaben der GKV beträgt lediglich rund 5%.

Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und Vize-Chef der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph, hat für den CGB zu den Kostendämpfungsplänen wie folgt Stellung genommen:

„Mit ihrem unabgestimmten Gesetzentwurf ist Frau Warnken vorgeprescht, um Bundesregierung und Koali­tionsfraktionen unter Zugzwang zu setzen. Ihre Ankündigung, mindestens 55 der 66 Empfehlungen der Fi­nanzkommission umzusetzen, soll darüber hinaus den Eindruck erwecken, es handele sich um ein ausge­wogenes Sparpaket, das gleichermaßen Versicherte wie Leistungserbringer belaste. Tatsächlich sollen aber wieder einmal hauptsächlich die Versicherten zur Kasse gebeten werden. Ich erinnere daran, dass die Ver­sicherten bereits durch die Erhöhung des Zusatzbeitrags von 1,7 auf 2,9,% zum 1.1.24 einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der GKV geleistet haben Mittlerweile liegt der durchschnittlich Zusatzbei­trag bereits bei 3,13%. Dabei hat die GKV kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Umso erstaun­licher, dass in den Sparplänen von Frau Warnken die Pharmaindustrie bislang kaum Erwähnung findet. Statt der Pharmaindustrie sollen lieber Millionen von Haushalten durch die weitgehende Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung in unverantwortlicher Weise zusätzlich belastet werden, und dies in einer Zeit, in der die Familien aufgrund des Iran-Konflikts bereits mit rasant steigenden Energie- und Lebensmittelprei­sen belastet sind. Bleibt nur zu hoffen, dass der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder standhaft bei seiner Ankündigung bleibt, dass für die CSU eine Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner nicht infrage kommt.

Besonders befremdlich ist aus Sicht christlicher Gewerkschafter auch die Ausklammerung der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen bei den Planungen der Gesundheitsministerin. 2024 betrug das Defizit der GKV rund 10 Mrd. Euro. Dies war genau die Summe, die die Versicherten der GKV für die Gesundheitsver­sorgung von Empfängern von Bürgergeld aufwenden mussten. Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD) weigert sich jedoch bis heute, den Krankenkassen diese nicht durch Beiträge gedeckten versicherungs­fremden Aufwendungen vollumfänglich zu erstatten, wie dies im Übrigen auch die Finanzkommission in ihren Empfehlungen vorgeschlagen hat. Dieser Empfehlung wollen jedoch weder Warnken noch Klingbeil folgen. >>Es bringe nichts, Lücken von A nach B zu schieben,<< so Klingbeil – wohlwissend, dass gesamtstaatliche Aufgaben aus Steuergeldern zu finanzieren sind und nicht aus Beitragsgeldern der Versicherten.“

 

KOALITIONSKLAUSUR GREIFT CGB-FORDERUNGEN NACH ENERGIEPREISBREMSEN UND INFLATIONSAUSGLEICHPRÄMIEN AUF

CDU/CSU und SPD haben sich in ihrer zweitägigen Koalitionsklausur in Berlin für eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin sowie auf die Ermöglichung der Zahlung von steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämien von bis zu 1000 Euro an Arbeitnehmer geeinigt. Sie haben damit Forderungen aufgegriffen, die die der Bremer CGB am 13. März in einer Pressemitteilung veröffentlicht hatte.

Die jetzt von den Koalitionspartnern vereinbarten finanziellen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sind nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften allerdings nicht ausreichend und zeitlich zu eng befristet. Der CGB hatte für eine auf maximal zwei Jahre begrenzte Energiepreisbremse für Gas, Heizöl und Strom sowie für die zeitlich begrenzte Wiedereinführung der Möglichkeit zur Vereinbarung steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleichprämien von bis zu 3.000 Euro auf betrieblicher und tarifvertraglicher Ebene plädiert. Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung sowie für bafögberechtigte Studierende hatte der CGB darüber hinaus Inflationskompensationszahlungen vorgeschlagen.

Der CGB verweist darauf, dass trotz der im Iran-Krieg vereinbarten befristeten Waffenruhe kein Kriegsende absehbar ist und nach der von den USA angekündigten Sperrung der Straße von Hormus vielmehr eine neue Eskalationsstufe droht. Mit einer schnellen Senkung der Rohölpreise ist damit nicht zu rechnen. Den Bundesbürgern droht daher nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften weiterhin die Gefahr eines Preisschocks bei Heizen, Tanken und Lebensmitteln, der höher ausfallen und länger dauern dürfte als der zu Beginn des Ukrainekriegs.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleichprämie für eine schnelle finanzielle Entlastung der Bürger gesorgt. Der CGB erwartet von der unionsgeführten Bundesre-gierung nunmehr endlich ein ebenso schnelles und entschlossenes Handeln und ein Ende des wochenlangen öffentlichen Koalitionsstreits um Entlastungsmöglichketen der Verbraucher ange-sichts der hohen Energie- und Lebensmittelpreise. CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Der Bundeskanzler hat eine Richtlinienkompetenz. Er sollte davon auch Gebrauch machen !“

25.03.26_BuvO CGB-AG in Berlin

Meinungsaustausch mit Dr. Stefan Nacke

Am 25. März tagte in Berlin der Bundesvorstand der CDA/CGB-AG. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Stefan Nacke, bei dem sich Vorstandskollege Henning Röders als neuer CGB-Bundesvorsitzender vorstellte. Röders machte dabei deutlich, dass CGB und CDA/CGB-AG die eingeleiteten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft unterstützen, mahnte jedoch zugleich an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen dürfe.

Der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), Sebastian Scheder, der als Gast und CSA-Kollege an dem Gespräch mit Stefan Nacke teilnahm, berichtete über erste Ergebnisse der Betriebsratswahlen in der Automobil- und Stahlindustrie, bei denen das AFD-nahe „Zentrum“ erstmalig Sitze in einigen Großunternehmen erringen konnte.

Der Bundesvorstand der AG beschloss sieben Anträge zu der am 25. und 26. April anstehenden CDA-Bundestagung, in denen u.a. die befristete Wiedereinführung der Preisbremsen bei Gas, Heizöl und Strom sowie ein Spritpreisdeckel, die Erstellung eines Tarifbindungsregisters und die Beibehaltung des Ehegattensplittings gefordert werden. Er begrüßte die Bereitschaft von CDA-Bundesvorstandsmitglied Michael Wolter /CGM), erneut für ein Vorstandsmandat zu kandidieren.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.



CGB gratuliert Wahlsieger in Rheinland-Pfalz Gordon Schnieder und mahnt gleichzeitig soziale Ausgewogenheit an

Nach dem deutlichen Sieg der CDU bei der gestrigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gratuliert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) dem Spitzenkandidaten Gordon Schnieder zum historischen Erfolg. Der CGB verbindet seine Glückwünsche aber auch mit dem dringenden Appell, bei der anstehenden Regierungsbildung die soziale Ausgewogenheit und die Interessen der Arbeitnehmerschaft stärker ins Zentrum der politischen Agenda zu rücken.

Nach 35 Jahren unter sozialdemokratischer Führung steht Rheinland-Pfalz vor einer politischen Zäsur. Das vorläufige Endergebnis, das die CDU mit rund 31 % als stärkste Kraft sieht, verdeutlicht den Wunsch der Wähler nach einem neuen Kurs. Gleichzeitig warnt der CGB vor der sozialen Spaltung, die sich im starken Abschneiden populistischer Kräfte widerspiegelt.

Henning Röders, der Bundesvorsitzende des CGB erklärt dazu: „Wir gratulieren Gordon Schnieder und der rheinland-pfälzischen CDU zu diesem klaren Wählerauftrag. Ein politischer Neuanfang bietet immer die Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Doch ein echter Aufbruch gelingt nur, wenn er sozial flankiert wird. Die Menschen in Rheinland-Pfalz – insbesondere jene mit mittleren und geringen Einkommen – brauchen die Gewissheit, dass die künftige Landesregierung ihre Sorgen vor Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ernst nimmt.“

Der CGB sieht in dem Wahlergebnis eine klare Aufforderung an die künftige Koalition, die christlich-sozialen Wurzeln der Politik zu stärken. Henning Röders betont: „Soziale Ausgewogenheit ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern das Fundament für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir fordern die künftigen Regierungspartner auf, den Schutz der Tarifautonomie, die Stärkung des Ehrenamtes und eine gerechte Lastenverteilung bei den Energiekosten ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen.“

Darüber hinaus erwartet der CGB mehr Investitionen in Bildung und Pflege. “Eine zukunftsfeste Politik muss die Arbeitsbedingungen in den sozialen Kernbereichen massiv verbessern.“, erklärt Henning Röders weiter.

Rheinland-Pfalz braucht aus Sicht des CGB jetzt eine stabile Regierung, die nicht nur wirtschaftliche Impulse setzt, sondern den sozialen Kompass fest im Blick behält.

CGB zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Merz: Wirtschaftliche Dynamik braucht soziale Bodenhaftung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) nimmt die Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz zum anstehenden Europäischen Rat zum Anlass einer kritischen Stellungnahme. Der CGB begrüßt den Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit und Entbürokratisierung, mahnt jedoch an, dass der angekündigte Umbau der Sozialsysteme nicht zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen darf.

Der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders kommentiert die Rede des Kanzlers mit einer gemischten Bilanz. Es ist richtig und notwendig, dass Deutschland und Europa in einer veränderten Weltordnung ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen wollen. Die Betonung von Freiheit, Eigenverantwortung und der Stärkung des Mittelstandes findet ebenso unsere Unterstützung, da sichere Arbeitsplätze eine starke wirtschaftliche Basis voraussetzen.

Besonders positiv bewertet Henning Röders das Ziel, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen und das sogenannte „28. Regime“ für Start-ups und innovative Unternehmen einzuführen. Die Reduzierung von bürokratischen Wachstumshürden sei längst überfällig, um insbesondere das Handwerk und mittelständische Industriebetriebe zu entlasten. „Wenn unsere Unternehmen weniger Zeit mit Formularen und mehr Zeit mit Innovationen verbringen, sichert das langfristig den Wohlstand in unserem Land“, erklärt Henning Röders hierzu.

Kritisch sieht der CGB hingegen die Ankündigung einer „grundlegenden Reform“ der sozialen Sicherungssysteme, insbesondere bei der Rente und Krankenversicherung. Der Kanzler sprach von einer Überprüfung der Systeme, die bis Juli konkrete Formen annehmen soll.

„Wir als CGB werden die Bundesregierung an ihrem Versprechen messen, die Potenziale des Landes zu heben. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass das soziale Netz einseitig löchrig wird. Für uns als CGB ist klar: Eine Reform der Rente und Pflege muss den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität folgen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Absicherung verlassen können. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht mit sozialer Unsicherheit erkauft werden“, stellt der Bundesvorsitzende Henning Röders klar.

Der CGB fordert die Bundesregierung daher dringend auf, bei den anstehenden Reformen den Dialog mit den Sozialpartnern zu suchen. Der „Mut zum Experiment“, den der Kanzler einfordere, darf nicht zu einem Risiko für die soziale Stabilität in Deutschland werden.

„Wir sind bereit, den Weg der Modernisierung mitzugehen, solange der Mensch im Mittelpunkt der Politik bleibt und nicht zum reinen Kostenfaktor einer wettbewerbsorientierten Agenda degradiert wird“, so Henning Röders abschließend.

Berlin, im März 2026

Landesverbandstag 2026

Liebe Kollegen und Kolleginnen, 

hinter uns liegt ein sehr bayerischer und spannender Landesverbandstag. 

Wir haben gemeinsam über die Arbeit und die Entwicklungen der letzten vier Jahre reflektiert:

  • die Klausuren/Sitzungen des Landesvorstandes,
  • den Transformationsprozess unser Landesgeschäftsstelle,
  • die 130 Jahrfeier der DHV in 2023,
  • der aktuelle Stand im DHV-Tariffähigkeitsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR),
  • die Entwicklungen im CGB Bayern,
  • die Zukunft unserer DHV.

Geehrt für ihr jahrzehntelanges Engagement für den Landesverband wurde Ingrid Prager, die aus dem DHV-Aufsichtsrat ausgeschieden ist. Sie wird als Ehrenvorsitzende des Landesverbands ihre Erfahrungen weiter in die DHV-Arbeit einbringen. 

Willy Kaiser, der 1966 in die DHV eintrat, wurde für sein 60-jähriges Jubiläum geehrt.

Alle Wahlergebnisse vielen einstimmig aus:

  • Landesvorsitzender: Johann Lindmeier
  • Stellvertretende.Landesvorsitzende: Sarah Vogl
  • Mitglied im Aufsichtsrat: Michael Staab
  • Ehrenvorsitzende: Ingrid Prager 
  • 1.Beisitzer und Mitgliederbeauftragter für Südbayern: Thomas Kadner 
  • 2.Beisitzer und Mitgliederbeauftragter für Nordbayern Michael Staab. 

Auf dem im November stattfindenden Bundesgewerkschaftstag werden Ingrid Prager, Sarah Vogl, Johann Lindmeier und Michael Staab den Landesverband vertreten. 

Im Landesvorstand arbeiten Berufstätige und Senioren, kaufmännische Angestellte, freigestellte Betriebs- und Aufsichtsräte. Vertreten sind die bayerischen Regionen Oberbayern, Niederbayern, Franken und Schwaben; von den Branchen sind es Versicherungen, Industrieangestellte, Einzelhandel und kaufmännische Angestellte. 

In Summe ist der neue Landesvorstand sehr ausgewogen vertreten – auch, was die Verteilung der Geschlechter betrifft. 

Unsere nächsten Stationen werden eine Klausur im Allgäu vor dem Bundesgewerkschaftstag und eine Sitzung des Landesvorstandes nach dem Bundesgewerkschaftstag sein.

Persönlich bin ich sehr dankbar für das Vertrauen, das man meinen Landesvorstand und mir entgegengebracht hat. 

Herzliche Grüße 

Johann Lindmeier 

Minusstunden und Überstunden – rechtliche Grundlagen und Mitbestimmung

Minusstunden und Überstunden sind arbeitsrechtlich klar geregelt und unterliegen engen Vorausset-zungen. Während Minusstunden ohne ausdrückliche Vereinbarung in der Regel unzulässig sind, müssen Überstunden angeordnet und ausgeglichen werden. In beiden Fällen kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats eine zentrale Rolle zu. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bieten dabei den besten Schutz für Beschäftigte und sorgen für klare, faire und rechtssichere Regelungen.

Die Handreichung gibt einen Überblick über den rechtlichen Umgang mit Minusstunden und Überstunden im deutschen Arbeitsrecht. Sie berücksichtigt insbesondere die Rolle der Mitbestimmung sowie die gewerkschaftliche Perspektive.

Zum Herunterladen der Handreichung 

 

Irankrieg: CGB fordert die Vorbereitung zur Wiederinkraftsetzung von Gas- Heizöl- und Strompreisbremse sowie der Inflationsausgleichsprämie

Der von den USA und Israel geführte Krieg gegen den Iran hat die Welt in Aufruhr gesetzt. Das Gespenst der Inflation und von explodierenden Gas- und Heizölpreisen ist zurückgekehrt und realer denn je.

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders:  Mit der Sperrung der Straße von Hormus ist die Versorgung der Welt mit Öl und Flüssiggas empfindlich getroffen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Iran nach ein paar Tagen Bombardierungen klein beigeben wird. Für Deutschland bedeutet das, dass nach Russland der zweite wichtige Stützpfeiler für die Versorgung mit Öl und Gas weggebrochen ist. Den Bundesbürgern droht ein Preisschock bei Lebensmitteln, Heizen und Tanken, der sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen und länger als zu Beginn des Ukrainekriegs dauern wird. Denn Alternativen zur Behebung dieses Versorgungsengpasses gibt es kaum mehr.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie die richtigen Maßnahmen ergriffen, um die Lage zu stabilisieren. Der CGB fordert von der schwarz-roten Koalition ein ähnlich entschlossenes Handeln und als Signal an die Bundesbürger zumindest die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen zur Wiedereinführung dieser Instrumente. Bundesregierung und Bundestag sollten in der Lage sein, schnell die entsprechenden Gesetze zu verabschieden, sollte der Irankrieg länger als die von US-Präsident Trump veranschlagten vier Wochen dauern.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes:

Mit dem Bundestariftreuegesetz in seiner verabschiedeten Form hat die schwarz-rote Bundesregierung eine große Chance verpasst, die Tarifbindung in Deutschland wesentlich zu steigern. 

Mit der Nichtgeltung des Gesetzes für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Konzessionen und Bedarfsdeckungen sowie mit dem hohen Auftragsschwellenwert von 50.000 Euro hat die Bundesregierung einen weitgefassten Vergabebereich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Zudem kann die Anwendung eines Tarifvertrages blockiert werden, wenn ausnahmsweise das öffentliche Interesse fehlt. Das Bundestariftreuegesetz weist damit gewichtige Regelungslücken auf. 

Noch schwerer wiegt die Maßgabe, dass die Arbeitsbedingungen des repräsentativen Tarifvertrags Grundlage der bindenden Rechtsverordnung sein sollen. Diese Maßgabe missachtet die Tatsache, dass die Tariflandschaft in Deutschland in vielen Bereichen nicht von einem maßgebenden Tarifvertrag, sondern von einer Vielfalt von Branchen-, Regional- und Haustarifverträgen geprägt ist. Insbesondere Haustarifverträge werden nicht als maßgebend für die bindende Rechtsverordnung in Betracht kommen können.

Ein weiterer schwerer Webfehler des Bundestariftreuegesetzes ist, dass sich die für die Rechtsverordnung maßgebenden Inhalte nur auf wenige Punkte beziehen:

  • die Entlohnung
  • der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie
  • die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten

Ein Tarifwerk regelt aber eine Vielzahl weiterer Arbeitsbedingungen! Zudem gilt für Einmalaufträge und für kurzlaufende Aufträge mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten nur die Entlohnung als maßgebende Arbeitsbedingung.  

Der CGB beurteilt das Bundestariftreuegesetz als einen Angriff auf die vielfältige Tariflandschaft in Deutschland. Es droht das Szenario, dass Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bemühen, bestehende, nicht repräsentative Tarifverträge, die in den maßgebenden Arbeitsbedingungen differieren, aufkündigen und sich allein an den in § 5 des Gesetzes aufgeführten wenigen Maßgaben orientieren. Zumindest besteht für bislang tariflose Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, keine Veranlassung, sich einer Tarifbindung zu unterziehen. Die Tarifbindung wird damit sehr wahrscheinlich mit dem Bundestariftreuegesetz eher abnehmen als zunehmen!

Der CGB hatte im Herbst 2025 in einem offenen Brief an die Bundesregierung und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dass Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, nachweisen, dass sie:

  • entweder einen bestehenden Haustarifvertrag anwenden,
  • oder den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband erbringen
  • oder eidesstattlich erklären, welchen Tarifvertrag sie anwenden.

Es ist eine vertane Chance, dass die Bundesregierung und der Bundestag diesen Vorschlag nicht aufgenommen, sondern ein Gesetz verabschiedet haben, das einerseits vor Bürokratie nur so strotzt, und das andererseits dem Ziel, mehr Tarifbindung in Deutschland durchzusetzen, einen Bärendienst erweist.