Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft für AfD-Verbot

Auf ihrer Bundestagung am 02.12.2023 in Berlin hat sich die ordentliche Bundestagung der CDA/CGBArbeitsgemeinschaft nach kontroverser Diskussion für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. Die Arbeitsgemeinschaft sieht in der AfD eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Ungeachtet ihrer aktuellen Umfragewerte von 32 oder mehr Prozent in allen mitteldeutschen Bundesländern gehöre die Partei daher verboten. Es dürfe nicht abgewartet werden, bis die Partei in einem Bundesland die Mehrheit erringe und als Regierungspartei selbst die Hoheit über den Verfassungsschutz erlange, wie z.B. in Thüringen, wo das Landesamt für Verfassungsschutz eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist.

Auch die NSDAP habe nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte.

Die Geschichte dürfe sich nicht wiederholen. Thüringen dürfe nicht mit einem Björn Höcke erneut für Nazis zum Sprungbrett an die Macht werden. Deshalb gehört die AfD verboten.

Die Bundestagung beschloss weiterhin einen Antrag, in dem der CDA-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass in Deutschland unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichtend ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, einer Quote, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt ist.

Bei den Vorstandswahlen wurden sowohl der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) Ulrich Bösl (NRW) als auch sein Stellvertreter, der Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Niedersachse Reiner Jahns gewählt, der bis Ende Oktober an der Spitze der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) gestanden hatte, der größten Einzelgewerkschaft des CGB. Als Beisitzer wiedergewählt wurde der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders. Neu im Vorstand ist als Beisitzer auch das DHV-Hauptvorstandsmitglied und der Konzernbetriebsratsvorsitzende der HDI-Group, der Hannoveraner Matthias Rickel.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders begrüßt den Beschluss der Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft zum AfD-Verbotsverfahren: Die DHV toleriert kein extremistisches Gedankengut, keine extremistischen Positionen und kein extremistisches Handeln – gleich welcher Richtung, ob links- oder rechtsextremistisch. Die in Bezug auf weite Teile der AfD offensichtlich werdende Entfernung von den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen deshalb im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der DHV. Die DHV erwartet von ihren Mitgliedern, dass sie ebenfalls aktiv und konsequent für diesen Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Extremismus einstehen. Auf dieser Grundlage sind die Mitglieder unabhängig von ihren politischen Überzeugungen in der DHV als willkommen.

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