Irankrieg: CGB fordert die Vorbereitung zur Wiederinkraftsetzung von Gas- Heizöl- und Strompreisbremse sowie der Inflationsausgleichsprämie

Der von den USA und Israel geführte Krieg gegen den Iran hat die Welt in Aufruhr gesetzt. Das Gespenst der Inflation und von explodierenden Gas- und Heizölpreisen ist zurückgekehrt und realer denn je.

CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders:  Mit der Sperrung der Straße von Hormus ist die Versorgung der Welt mit Öl und Flüssiggas empfindlich getroffen. Es ist unwahrscheinlich, dass der Iran nach ein paar Tagen Bombardierungen klein beigeben wird. Für Deutschland bedeutet das, dass nach Russland der zweite wichtige Stützpfeiler für die Versorgung mit Öl und Gas weggebrochen ist. Den Bundesbürgern droht ein Preisschock bei Lebensmitteln, Heizen und Tanken, der sehr wahrscheinlich noch höher ausfallen und länger als zu Beginn des Ukrainekriegs dauern wird. Denn Alternativen zur Behebung dieses Versorgungsengpasses gibt es kaum mehr.

Die Ampelregierung hatte zu Beginn des Ukrainekrieges mit den Preisbremsen bei Heizung und Strom sowie mit der steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie die richtigen Maßnahmen ergriffen, um die Lage zu stabilisieren. Der CGB fordert von der schwarz-roten Koalition ein ähnlich entschlossenes Handeln und als Signal an die Bundesbürger zumindest die Vorbereitung der gesetzlichen Grundlagen zur Wiedereinführung dieser Instrumente. Bundesregierung und Bundestag sollten in der Lage sein, schnell die entsprechenden Gesetze zu verabschieden, sollte der Irankrieg länger als die von US-Präsident Trump veranschlagten vier Wochen dauern.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Verabschiedung des Bundestariftreuegesetzes:

Mit dem Bundestariftreuegesetz in seiner verabschiedeten Form hat die schwarz-rote Bundesregierung eine große Chance verpasst, die Tarifbindung in Deutschland wesentlich zu steigern. 

Mit der Nichtgeltung des Gesetzes für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, Konzessionen und Bedarfsdeckungen sowie mit dem hohen Auftragsschwellenwert von 50.000 Euro hat die Bundesregierung einen weitgefassten Vergabebereich aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Zudem kann die Anwendung eines Tarifvertrages blockiert werden, wenn ausnahmsweise das öffentliche Interesse fehlt. Das Bundestariftreuegesetz weist damit gewichtige Regelungslücken auf. 

Noch schwerer wiegt die Maßgabe, dass die Arbeitsbedingungen des repräsentativen Tarifvertrags Grundlage der bindenden Rechtsverordnung sein sollen. Diese Maßgabe missachtet die Tatsache, dass die Tariflandschaft in Deutschland in vielen Bereichen nicht von einem maßgebenden Tarifvertrag, sondern von einer Vielfalt von Branchen-, Regional- und Haustarifverträgen geprägt ist. Insbesondere Haustarifverträge werden nicht als maßgebend für die bindende Rechtsverordnung in Betracht kommen können.

Ein weiterer schwerer Webfehler des Bundestariftreuegesetzes ist, dass sich die für die Rechtsverordnung maßgebenden Inhalte nur auf wenige Punkte beziehen:

  • die Entlohnung
  • der bezahlte Mindestjahresurlaub sowie
  • die Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten

Ein Tarifwerk regelt aber eine Vielzahl weiterer Arbeitsbedingungen! Zudem gilt für Einmalaufträge und für kurzlaufende Aufträge mit einer Dauer von bis zu zwei Monaten nur die Entlohnung als maßgebende Arbeitsbedingung.  

Der CGB beurteilt das Bundestariftreuegesetz als einen Angriff auf die vielfältige Tariflandschaft in Deutschland. Es droht das Szenario, dass Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bemühen, bestehende, nicht repräsentative Tarifverträge, die in den maßgebenden Arbeitsbedingungen differieren, aufkündigen und sich allein an den in § 5 des Gesetzes aufgeführten wenigen Maßgaben orientieren. Zumindest besteht für bislang tariflose Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, keine Veranlassung, sich einer Tarifbindung zu unterziehen. Die Tarifbindung wird damit sehr wahrscheinlich mit dem Bundestariftreuegesetz eher abnehmen als zunehmen!

Der CGB hatte im Herbst 2025 in einem offenen Brief an die Bundesregierung und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, dass Unternehmen, die sich um einen Bundesauftrag bewerben, nachweisen, dass sie:

  • entweder einen bestehenden Haustarifvertrag anwenden,
  • oder den Nachweis einer Mitgliedschaft in einem tarifgebundenen Arbeitgeberverband erbringen
  • oder eidesstattlich erklären, welchen Tarifvertrag sie anwenden.

Es ist eine vertane Chance, dass die Bundesregierung und der Bundestag diesen Vorschlag nicht aufgenommen, sondern ein Gesetz verabschiedet haben, das einerseits vor Bürokratie nur so strotzt, und das andererseits dem Ziel, mehr Tarifbindung in Deutschland durchzusetzen, einen Bärendienst erweist. 

 

Bericht zum 15. Ordentlichen Landesverbandstag des Landesverbands Baden-Württemberg

Der 15. Ordentliche Landesverbandstag des Landesverbands Baden-Württemberg fand am 28. Februar 2026 im Landgasthof Rössle in Elzach-Oberprechtal statt.

Der Landesvorsitzende Marc Endlich begrüßte die anwesenden Mitglieder und Gäste und eröffnete die Veranstaltung.

Im Anschluss richtete der Bundesvorsitzende Henning Röders ein Grußwort an die Versammlung. In seinem Vortrag ging er insbesondere auf die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Aberkennung der Tariffähigkeit ein. Er erläuterte, dass derzeit weiterhin das Abwarten der gerichtlichen Entscheidungen geboten sei und verwies auf die bereits versandte Rundmail zu diesem Thema. Gleichzeitig hob er hervor, dass die Gewerkschaft unabhängig von der Tariffähigkeit weiterhin engagierte und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Rechtsschutz, Beratung und Schulungen leiste. Außerdem informierte er darüber, dass er seit Oktober 2025 das Amt des Bundesvorsitzenden des CGB innehat.

Ein weiterer Programmpunkt war die Ehrung langjähriger Mitglieder aus den Jahren 2024/2025/2026. Insgesamt wurden 69 Jubilare, von denen viele die Ehrung persönlich entgegennehmen konnten, für ihre langjährige Mitgliedschaft für 25, 50, 60 sowie 70 Jahre ausgezeichnet. Anschließend richtete der ehemalige Landesvorsitzende Hans Hebeisen als einer der Geehrten ein Grußwort an die Versammlung.

Im Mittelpunkt der Antragsberatung stand der Antrag des Landesverbands an den Bundesgewerkschaftstag, für ausgelernte Auszubildende eine gestaffelte Beitragsregelung einzuführen. Der Antrag wurde mit zwei Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen. In der anschließenden Diskussion wurde zudem über die bestehende Beitragsobergrenze beraten. Der stellvertretende Landesvorsitzende Martin Reck sprach sich angesichts der gestiegenen Preis- und Lohnentwicklung für eine Überprüfung der Obergrenze aus. Henning Röders verwies darauf, dass eine mögliche Anpassung zunächst in den zuständigen Bundesgremien beraten werden müsse. Hans Hebeisen regte an, künftig ein dynamisches Beitragssystem nach dem Vorbild anderer Gewerkschaften zu prüfen. Marc Endlich ergänzte hierzu Hinweise auf die Beitragsstruktur der DHV.

Ein weiterer Antrag betraf die Wahl von Hans Hebeisen zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbands Baden-Württemberg. Die Versammlung stimmte dem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung des zu Wählenden zu.

Im Bericht des Landesvorsitzenden informierte Marc Endlich über die zurückliegenden Landesverbandstage, das letzte Wahlergebnis sowie über die seit 2021 durchgeführten Schulungsmaßnahmen. Im Anschluss erfolgte die Aussprache. Der Landesvorstand wurde anschließend einstimmig ohne Enthaltungen entlastet.

Bei den anschließenden Wahlen beschloss die Versammlung zunächst einstimmig, den Landesvorstand en bloc zu wählen. Der vorgeschlagene Landesvorstand mit Marc Endlich, Martin Reck, Sabrina Mazurek, Rolf Huber-Frey, Roderich Vogelmann, Matthias Baur, Reiner Wiggenhauser wurde einstimmig gewählt. Zu den Rechnungsprüfern des Landesverbandes wurden Hans Hebeisen und Fritz Lehmann gewählt. Als Mitglied für den DHV Aufsichtsrat wurde Christoph Seeger anschließend ebenfalls einstimmig ohne Enthaltungen gewählt. Ebenso wurden die Delegierten für den Bundesgewerkschaftstag einstimmig bestätigt.

Mit einem Schlusswort des alten wie neuen Landesvorsitzenden Marc Endlich endete der 15. Ordentliche Landesverbandstag. Die Veranstaltung war geprägt von einer konstruktiven Atmosphäre, wichtigen inhaltlichen Diskussionen sowie einstimmigen Entscheidungen bei den Wahlen und den wesentlichen Beschlüssen.

Stellungnahme zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes: Der lange Tag – und das kurze Gedächtnis der Politik

Acht Stunden Arbeit – Acht Stunden Leben – Acht Stunden Schlaf

Das 8-8-8-Prinzip ist keine sentimentale Erinnerung aus der Frühzeit der Gewerkschaften. Es ist eine der zentralen Errungenschaften moderner Arbeitsgesellschaften – erkämpft, verteidigt und immer wieder bestätigt durch Arbeitsmedizin, Unfallstatistiken und soziale Erfahrung.

Und doch steht es erneut zur Disposition.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll fallen, ersetzt durch eine wöchentliche Arbeitszeitgrenze. Was nach technischer Modernisierung klingt, ist in Wahrheit ein Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz.

Künftig sollen Arbeitstage von bis zu 13 Stunden möglich sein – ausgeglichen an anderen Tagen, theoretisch freiwillig, praktisch hoch problematisch. 

Für Flexibilität mit Verantwortung – und gegen die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere die Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit zugunsten einer rein wöchentlichen Betrachtung, stellt einen tiefgreifenden Eingriff in bewährte arbeitsrechtliche Schutzmechanismen dar. Als Gewerkschaft stehen wir Neuerungen grundsätzlich offen gegenüber. Flexibilität kann sinnvoll sein – wenn sie verantwortungsvoll ausgestaltet ist und den Schutz der Beschäftigten nicht schwächt.

Genau hier sehen wir erheblichen Klärungsbedarf.

Der Acht-Stunden-Tag ist ein Schutzinstrument – kein Anachronismus

Der Acht-Stunden-Tag ist keine ideologische Setzung, sondern ein über Jahrzehnte bewährter arbeits- und gesundheitspolitischer Mindeststandard. Er schützt nicht abstrakte Wochenarbeitszeiten, sondern den einzelnen Arbeitstag – und damit die unmittelbare körperliche und mentale Belastbarkeit der Beschäftigten.

Die Möglichkeit, Arbeitstage von bis zu 12 oder 13 Stunden zuzulassen, auch bei späterem Ausgleich, bedeutet faktisch eine Entgrenzung des Arbeitstags. Dies erhöht nachweislich das Risiko von Erschöpfung, Fehlern und Arbeitsunfällen und widerspricht dem Grundgedanken des präventiven Arbeitsschutzes.

Flexibilität braucht klare Grenzen

Wir erkennen an, dass moderne Arbeitsformen, Saisonarbeit und projektbezogene Tätigkeiten flexible Lösungen erfordern. Doch Flexibilität darf nicht einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen.

In der betrieblichen Realität entscheidet selten der Arbeitnehmer über die Länge seines Arbeitstags. Wo Machtungleichgewichte bestehen, wird „freiwillige Flexibilität“ schnell zur faktischen Erwartung. Der Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit verschiebt Verantwortung vom Gesetzgeber auf den Einzelnen – und schwächt damit kollektive Schutzrechte.

Längere Arbeitstage lösen keine strukturellen Probleme

Die Reform wird unter anderem mit Fachkräftemangel und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie begründet. Diese Argumentation überzeugt nicht.

Arbeitsplätze werden nicht attraktiver, wenn Arbeitstage länger werden. Im Gegenteil: Viele Beschäftigte verlassen Branchen, weil Arbeitszeiten unplanbar, belastend und schwer mit privaten Verpflichtungen vereinbar sind. Mehr Stunden pro Tag verschärfen diese Probleme, statt sie zu lösen.

Unser Standpunkt

Wir sprechen uns nicht gegen Reformen aus.
Wir sprechen uns gegen den Abbau bewährter Schutzstandards aus.

Eine Modernisierung des Arbeitszeitrechts muss:

  • den Acht-Stunden-Tag als Regelschutz erhalten,
  • Ausnahmen klar begrenzen und tariflich absichern,
  • und die Gesundheit der Beschäftigten ausdrücklich in den Mittelpunkt stellen.

Alles andere wäre ein Rückschritt im Arbeitsschutz – und ein falsches Signal an diejenigen, die dieses Land täglich am Laufen halten.

Fazit

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und sozialer Ausgleich sind keine Gegensätze. Sie bedingen einander. Ein Arbeitszeitrecht, das Belastungsgrenzen aufweicht, gefährdet beides.

Der Acht-Stunden-Tag ist kein Hindernis für Fortschritt.
Er ist eine Voraussetzung für nachhaltige Arbeit die alte Forderung der Gewerkschaften 8-8-8 bleibt so unsere Leitlinie!

Warum die DHV auch heute eine Gewerkschaft ist – und warum die fehlende Tariffähigkeit ungerecht ist

Viele fragen sich: Kann eine Organisation überhaupt noch Gewerkschaft sein, wenn sie in Deutschland keine Tarifverträge mehr abschließen darf?
Die klare Antwort lautet: Ja. Die DHV ist weiterhin eine Gewerkschaft. Und gerade die fehlende Tariffähigkeit zeigt, wie ungerecht das System geworden ist.

Eine Gewerkschaft definiert sich nicht allein durch einen formalen Status, den Gerichte vergeben oder entziehen. Eine Gewerkschaft ist eine Solidargemeinschaft von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich zusammenschließen, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Genau das tut die DHV – seit über 125 Jahren.

Die DHV organisiert Beschäftigte, berät sie, vertritt sie arbeitsrechtlich, begleitet betriebliche Auseinandersetzungen und kämpft politisch für faire Arbeitsbedingungen. All das sind klassische, unverzichtbare Gewerkschaftsaufgaben. Diese Aufgaben verschwinden nicht, nur weil ein Gericht das Tarifrecht entzieht.

Die heutige fehlende Tariffähigkeit der DHV ist deshalb kein Beweis für einen fehlenden Status als Gewerkschaft – sie ist das Ergebnis einer rechtlichen Entscheidung, die auf einer besonderen deutschen Doktrin beruht: der Mächtigkeitsrechtsprechung. Diese knüpft Gewerkschaftsrechte nicht an tatsächliche Arbeit oder Geschichte, sondern an Größe und Macht.
Das ist ungerecht!

Denn die DHV hat jahrzehntelang bewiesen, dass sie tariffähig war. Über 25.000 Tarifverträge seit den 1950er Jahren sind kein Zufall, sondern Ausdruck realer Durchsetzungsfähigkeit. Diese Geschichte wurde nicht widerlegt, sondern ignoriert. Eine funktionierende Gewerkschaft wurde nicht wegen Versagens ausgeschlossen, sondern wegen eines Systems, das Vielfalt nicht zulässt.

Besonders problematisch ist: Die Tariflosigkeit trifft nicht „die Organisation“, sondern die Mitglieder. Menschen, die sich bewusst für die DHV entschieden haben, wird ihr Grundrecht auf kollektive Interessenvertretung eingeschränkt – nicht, weil sie etwas falsch gemacht hätten, sondern weil ihre Gewerkschaft nicht zum dominierenden Modell passt.

In einer demokratischen Gesellschaft darf so etwas nicht normal sein. Koalitionsfreiheit bedeutet nicht nur das Recht, eine Gewerkschaft zu gründen, sondern auch das Recht, wirksam tätig zu sein. Eine Gewerkschaft künstlich tariflos zu halten, heißt, sie politisch zu neutralisieren. Das widerspricht dem Geist der Grundrechte.
Deshalb ist es richtig und notwendig, dass die DHV diesen Zustand nicht akzeptiert. Der Gang nach Straßburg ist kein Trotzakt, sondern der Versuch, ein einfaches Prinzip durchzusetzen:
Gewerkschaftsrechte dürfen nicht von Macht, Größe oder politischer Nähe abhängen!

Die DHV ist eine Gewerkschaft, weil sie Mitglieder hat, Verantwortung übernimmt und Solidarität lebt.

Die Tariflosigkeit ist kein Makel der DHV – sie ist ein Problem des Systems, das genau deshalb jetzt überprüft wird.

 

Landesverbandstag am 14.03.2026 in München

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Mai 2022 fand unser letzter Landesverbandstag statt. Wenn wir uns am 14.03.26 zum Landesverbandstag in München treffen liegen vier bewegte Jahre hinter uns. Wir haben in der zu Ende gehenden Amtsperiode den Fokus verstärkt auf die ehrenamtliche Gestaltung der Landesverbandsarbeit gelegt gehabt. Mit dieser Ausrichtung wird auch der neue Landesvorstand die Arbeit in der neuen Amtsperiode angehen. Darüber hinaus betrachtet bin ich aber zuversichtlich, dass wir den Landesverband Bayern mit einer guten Perspektive weiterentwickeln werden.

Für uns überraschend war der Wechsel in der Führung des CGB Bayern, dem langjährigen Vorsitzenden Josef Nikl von der GöD sagen wir herzlich Danke für die vielen guten Jahre in der Position. Dem Kollegen Gerhard Kastner von der CGM wünschen wir alles Gute als neuer CGB Landesvorsitzender und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in der Zukunft. 

Nicht überraschend war die Wahl unseres DHV Mitgliedes Ingrid Prager zur stellvertretenden CGB Landesvorsitzenden in Bayern. Zu Ihrer Wahl möchte wir Ingrid Prager herzlich beglückwünschen.

Im Bundesverband stellen wir ja mit Henning Röders den Bundesvorsitzenden des CGB. 

Über die Entwicklung des CGB in Bayern und unsere Rolle darin werde ich auf Landesverbandtag mehr sagen. 

Wie gewohnt werden wir auf dem Landesverbandstag den Landesvorstand und die Delegierten für den Bundesgewerkschaftstag wählen. 

Welche Rolle der bayerische Landesverband im aktuellen Transformationsprozess der DHV von der Kaufmannsgewerkschaft hin zur christlichen Gewerkschaft Dienstleistungen spielt werde ich auf dem Landesverbandstag auch näher erläutern. 

Ich freue mich auf den kommenden Landesverbandstag, und ich hoffe auf eine rege Teilnahme.

Mit kollegialen Grüßen 

Johann Lindmeier 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Betriebsratswahlempfehlung des SPD-Parteivorstands:

„Betriebsratswahlen sind keine DGB-Veranstaltungen!“

Die Wahlempfehlung des SPD-Parteivorstands, der zur Unterstützung der DGB-Gewerkschaften bei den anstehenden Betriebsratswahlen aufruft, ist demokratieverachtend und damit ein Tiefpunkt in der Historie dieser traditionsreichen Partei.

Die Betriebsratswahlen sind eine demokratische Errungenschaft, die allen Beschäftigten zusteht – egal, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt allen Gewerkschaften, aber auch Arbeitnehmerlisten und den einzelnen Arbeitnehmer/innen das Recht, sich als Kandidaten/innen für die Betriebsratswahl aufzustellen. Es gibt keine „guten DGB´ler“ einerseits und andererseits die „anderen nicht empfehlenswerten Vorschläge“. Es gibt in Deutschland nicht nur die DGB-Gewerkschaften, sondern viele andere Gewerkschaften, die sich im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), im Deutschen Beamtenbund (DBB) oder überhaupt nicht in einem gewerkschaftlichen Dachverband organisieren. Und darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Arbeitnehmern/innen, die nicht auf einer Gewerkschaftsliste kandidieren wollen.

Es fällt immer schwerer, Arbeitnehmer/innen für eine Kandidatur zum Betriebsrat zu gewinnen. Ein Engagement im Betriebsrat ist mit viel Zeit, schweren Entscheidungen und oftmals auch mit Nachteilen in der betrieblichen Karriere verbunden. Die Tatsache, dass nur noch etwa ein Drittel der Beschäftigten von einem Betriebsrat vertreten werden und dass in über 90 Prozent der Kleinbetriebe überhaupt kein Betriebsrat existiert, spricht eine deutliche Sprache. 

Als Partei, die immer noch den Anspruch erhebt, eine Arbeiterpartei zu sein, stünde es der SPD gut, in ihrem Betriebsratswahlaufruf Neutralität walten zu lassen und keine Partei zugunsten eines bestimmten Gewerkschaftsdachverbands zu nehmen. Angesichts eines solchen Verhaltens darf sich die SPD nicht wundern, wenn sie weiter im niedrigen Umfrageniveau verharrt.

Die Parteien und insbesondere die SPD als Regierungspartei haben sich aus den Betriebsratswahlen herauszuhalten. Sie sind in ihrer Funktion als Regierungspartei bzw. Opposition zu Neutralität verpflichtet! Zu Wahlaufrufen berechtigt sind allein die Akteure der Betriebsratswahlen! Als Bundesvorsitzender des Dachverbands der zu den Betriebsratswahlen antretenden christlichen Gewerkschaften und ihrer Mitglieder rufe ich die im CGB organisierten Arbeitnehmer/innen mit  SPD-Parteimitgliedschaft auf, den Wahlaufruf ihrer Partei zu ignorieren und ihre Stimme den Kandidaten/innen ihrer CGB-Gewerkschaft zu geben!

 

 

CGB im Dialog mit Senatorin Ute Bonde: Standort Berlin braucht bessere Rahmenbedingungen im Stadtverkehr

Zu einem konstruktiven Meinungsaustausch traf sich Vertreter des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) mit der Berliner Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde.

Im Zentrum des Gesprächs standen die drängenden Probleme des Straßen- und Güterkraftverkehrs in der Metropolregion Berlin, die insbesondere den fairen Wettbewerb und damit auch die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer betreffen.

Ein zentrales Anliegen des CGB ist die prekäre Parkplatzsituation für Privatleute und Gewerbetreibende. Bezogen auf den Güterkraftverkehr fehlen etwa auf der AVUS nicht nur Stellflächen, sondern auch essenzielle sanitäre Anlagen. Dies erschwert es den LKW-Fahrer/innen massiv, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten menschenwürdig einzuhalten. Verschärft wird die Lage durch zunehmende Halte- und Parkverbote. Der CGB kritisierte gegenüber der Senatorin, dass diese restriktive Praxis alle Gewerbetreibende in eine Sackgasse führt und ohne Not Arbeitsplätze gefährdet. Während der Bedarf an Warenströmen innerstädtisch steigt, wird der Platz für die Güterentladung aber auch für die notwendigen Pausen der Beschäftigten immer weiter wegrationalisiert.

Obwohl kein berlinspezifisches Problem, war ein weiteres Schwerpunktthema die unzureichende Kontrolle ausländischer LKW, verbunden mit der Bitte, dieses Thema Ressort- und Länderübergreifend auf die Agenda zu setzen. Der CGB beobachtet mit Sorge eine Praxis, bei der nach Auftragsabschluss keine Heimreise der Kraftfahrer/innen erfolgt, sondern lediglich die Fahrer/innen getauscht werden, um unter Umgehung der Kabotage-Regeln weitere Aufträge in Deutschland abzuwickeln. „Dieser systematische Missbrauch führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung, der in Deutschland ansässige Speditionen und faire Arbeitgeber unter enormen Druck setzt“, erklärt Henning Röders, Bundesvorsitzender des CGB. Der CGB forderte daher eine Intensivierung der Kontrollen, um faire Wettbewerbsbedingungen auch auf Berliner Straßen sicherzustellen.

Trotz der schwierigen Themen war die Atmosphäre des Treffens von gegenseitigem Respekt und lösungsorientiertem Denken geprägt. Der CGB bedankt sich herzlich bei Senatorin Ute Bonde für die Zeit und die Offenheit, die sie den Vertretern des CGB entgegengebracht hat.

Zum Abschluss des Termins entstand ein gemeinsames Erinnerungsfoto (v. l. n. r.): CGB Bundesvorsitzender Henning Röders, Senatorin Ute Bonde und CGB-Generalsekretär Christian Hertzog. Wir blicken zuversichtlich auf die weitere Zusammenarbeit, um die Arbeitsbedingungen im Logistiksektor nachhaltig zu verbessern.

 

 

 

 

STATEMENT DES CGB-BUNDESVORSITZENDEN HENNING RÖDERS ZUR FORDERUNG DES BAYERISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN MARKUS SÖDER ZUR ERHÖHUNG DER WOCHENARBEITSZEIT UM EINE STUNDE

Ich halte nichts von dem Vorschlag des Ministerpräsidenten Söder. Die Festlegung der Wochenarbeitszeit ist Angelegenheit der Tarifparteien im Rahmen der im Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 garantierten Tarifautonomie. Die Politik ist gut beraten, sich aus der Kompetenz der Tarifparteien herauszuhalten und sich auf die Regelung des gesetzgeberischen Rahmens zu beschränken. Über das Arbeitszeitgesetz hinaus soll die Politik nicht weiteren Einfluss auf tarifpolitische Inhalte in Form von plakativen, populistischen Forderungen nehmen.

Wenn es Ministerpräsident Söder tatsächlich ernst mit seiner Forderung ist, kann er im Kompetenzbereich seines Bundeslandes mit gutem Beispiel vorangehen und die Zahl der Feiertage reduzieren. Die Streichung von drei Feiertagen, die es in Bayern im Vergleich zu den protestantischen Bundesländern mehr gibt – Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Mariä Himmelfahrt – würde über 20 Stunden mehr Arbeitszeit bringen und umgerechnet auf die Wochen im Jahr fast die halbe Miete von Ministerpräsident Söders Forderung sein. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er einen solchen Schritt unternehmen wird – deshalb sollte er sich auch mit einer Forderung an andere zur Erhöhung der Arbeitszeit zurückhalten.