Insolvenzdruck trifft vor allem den Handel

Die Insolvenzwelle in Deutschland trifft derzeit vor allem den stationären Einzelhandel. Zwischen Mitte Mai und Mitte August 2026 gerieten mehrere bekannte Filialisten in existenzielle Schwierigkeiten.

Besonders groß ist die Unsicherheit bei Hellweg und den BayWa Bau- und Gartenmärkten. Mehr als 4.000 Beschäftigte und über 100 Standorte sind von den Eigenverwaltungsverfahren betroffen. Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, doch belastbare Zusagen zum dauerhaften Erhalt aller Märkte fehlen. Beim Haushaltswarendiscounter Kodi stehen etwa 50 von 150 Filialen vor der Schließung. Das Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Menschen. Die Entgelte sind bis September über Insolvenzgeld abgesichert. Bereits im Mai war die Schwestergesellschaft Mäc Geiz mit 1.175 Beschäftigten in die Eigenverwaltung gegangen. Bei Depot verlieren nach der zweiten Insolvenz innerhalb von zwei Jahren rund 330 Beschäftigte ihre Arbeit; 66 Geschäfte werden geschlossen. Es gibt zugleich Beispiele für eine geordnete Fortführung. Bei ROFU Kinderland übernimmt ein Investor 77 Filialen mit 1.035 Beschäftigten. Dennoch entfallen rund 330 Stellen. Die Parfümeriekette Pieper konnte ihre Insolvenz ebenfalls beenden und 115 Geschäfte sowie den überwiegenden Teil ihrer Arbeitsplätze erhalten.

Das Muster bleibt ernüchternd: Sanierungen gelingen häufig nur durch Filialabbau und Personalreduzierungen. Insolvenzgeld verschafft Zeit, bietet aber keine dauerhafte Sicherheit. Notwendig sind frühzeitige Beteiligung der Betriebsräte, faire Sozialpläne und verbindliche Standortzusagen. Beschäftigte dürfen nicht zur wiederkehrenden Sanierungsreserve werden.

Gerade in wirtschaftlich ruhigen Zeiten entscheidet sich, wie gut Beschäftigte in einer späteren Krise geschützt sind. Mitbestimmung, gewerkschaftliche Sicherheit und eine fachkundige Begleitung entstehen nicht erst mit dem Insolvenzantrag, sondern durch frühzeitige Organisation und gemeinsames Handeln. Eine Mitgliedschaft in der DHV – Die Berufsgewerkschaft kann deshalb mehr sein als Hilfe im Konfliktfall: Sie ist ein Beitrag dazu, Arbeitnehmerinteressen dauerhaft hörbar und durchsetzungsfähig zu machen.

IHR DHV NRW TEAM

Minijobs: Chance oder Sackgasse? – Die Sicht der DHV

Minijobs sind nicht grundsätzlich gut oder schlecht. Aus gewerkschaftlicher Sicht gilt ein einfacher Grundsatz:

Ein Minijob kann eine sinnvolle Ergänzung sein – er darf jedoch niemals reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen.

Minijobs erfüllen für viele Menschen eine wichtige Funktion. Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder Eltern, die sich etwas hinzuverdienen möchten, profitieren von der Flexibilität dieser Beschäftigungsform. In diesen Fällen kann ein Minijob eine sinnvolle und unbürokratische Ergänzung sein.

Problematisch wird es jedoch, wenn Minijobs zum Dauerzustand werden, reguläre Arbeitsplätze verdrängen oder Menschen dauerhaft außerhalb der sozialen Sicherungssysteme halten.

Wann Minijobs sinnvoll sind

Die DHV hält Minijobs insbesondere dann für sinnvoll, wenn sie

  • als Zuverdienst neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden,
  • Studierenden während des Studiums finanzielle Freiräume ermöglichen,
  • Rentnerinnen und Rentnern einen freiwilligen Hinzuverdienst erlauben,
  • Eltern während der Familienphase einen flexiblen Wiedereinstieg erleichtern,
  • kurzfristige Personalengpässe überbrücken,
  • den Einstieg in das Berufsleben erleichtern oder
  • den Übergang in eine reguläre Beschäftigung unterstützen.

In all diesen Fällen steht nicht die Existenzsicherung durch den Minijob im Vordergrund, sondern seine Flexibilität.

Wann Minijobs problematisch werden

Kritisch wird es immer dann, wenn Minijobs reguläre Beschäftigung ersetzen oder auf Dauer an die Stelle sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse treten.

Das betrifft insbesondere Fälle, in denen Beschäftigte über viele Jahre ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und dadurch nur geringe oder gar keine Ansprüche in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung erwerben.

Besonders häufig ist diese Entwicklung in Branchen wie

  • dem Einzelhandel,
  • der Gastronomie,
  • der Gebäudereinigung,
  • der Logistik sowie
  • verschiedenen Dienstleistungsbereichen

zu beobachten.

Hier besteht die Gefahr, dass aus ehemals regulären Arbeitsplätzen mehrere Minijobs entstehen. Die Folgen sind geringere soziale Absicherung, niedrigere Rentenansprüche, weniger berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und ein wachsendes Risiko von Altersarmut.

Gerade Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig ausschließlich in Minijobs. Deshalb müssen bessere Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich der Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt.

Die geplante Reform der Bundesregierung

Die Bundesregierung plant im Rahmen ihrer Renten- und Arbeitsmarktreformen eine grundlegende Neuausrichtung der geringfügigen Beschäftigung. Ziel ist es, mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen und die Altersvorsorge langfristig zu stärken.

Diskutiert wird unter anderem, den bisherigen Sonderstatus der Minijobs deutlich einzuschränken und geringfügige Beschäftigungen künftig stärker in die Sozialversicherung einzubeziehen. Nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen könnten beitragsfreie Minijobs künftig im Wesentlichen auf Schülerinnen und Schüler beschränkt werden.

Noch befinden sich diese Pläne im politischen Verfahren. Ob und in welcher Form sie tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Die Bewertung der DHV

Die DHV begrüßt grundsätzlich das Ziel, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen und Altersarmut vorzubeugen.

Eine pauschale Abschaffung der Minijobs halten wir jedoch für den falschen Weg.

Viele Menschen entscheiden sich bewusst für einen Minijob,

  • weil sie bereits einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen,
  • weil sie studieren,
  • weil sie im Ruhestand sind,
  • weil sie familiäre Verpflichtungen haben oder
  • weil sie ihre Arbeitszeit bewusst begrenzen möchten.

Für diese Menschen müssen flexible Beschäftigungsmöglichkeiten erhalten bleiben.

Gleichzeitig darf der Minijob weder zum Geschäftsmodell für Unternehmen werden noch dauerhaft reguläre Beschäftigung ersetzen.

Ebenso gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte, dass der Sozialstaat diejenigen verlässlich unterstützen muss, die aufgrund von Krankheit, Behinderung, Pflegeverantwortung oder anderen unverschuldeten Umständen nur eingeschränkt arbeiten können. Sie verdienen unsere volle Solidarität.

Kritisch bewerten wir hingegen strukturelle Fehlanreize im System: Wenn voll erwerbsfähige Menschen dauerhaft im Minijob verbleiben, liegt dies oft nicht an mangelndem Arbeitswillen, sondern an fehlenden Brücken in reguläre Beschäftigung, unzureichenden Betreuungsangeboten oder daran, dass der Übergang in sozialversicherungspflichtige Teilzeit durch unzureichende finanzielle Anreize wirtschaftlich zu wenig belohnt wird.

Umso wichtiger ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass sich zusätzliche Arbeitsstunden, Qualifizierung und der Wechsel in reguläre Beschäftigung für die Beschäftigten finanziell spürbar lohnen und Betriebe ihrer Verantwortung für ordentliche Arbeitsverhältnisse nachkommen.

Ebenso entschieden lehnt die DHV den Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber ab. Dort, wo reguläre Arbeitsplätze bewusst in geringfügige Beschäftigung aufgespalten, Arbeitszeiten verschleiert oder Sozialabgaben umgangen werden, entsteht ein erheblicher Schaden für Beschäftigte, die Sozialversicherung und den fairen Wettbewerb.

Was die DHV fordert

Statt einer pauschalen Abschaffung oder eines unveränderten „Weiter so“ braucht Deutschland eine moderne und gerechte Reform.

Die DHV fordert daher:

  • den Erhalt von Minijobs als freiwilligen Zuverdienst,
  • eine schrittweise Überführung dauerhafter ausschließlicher Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
  • eine deutliche Stärkung der Midijob-Regelungen,
  • spürbare finanzielle Anreize für die Ausweitung der Arbeitszeit,
  • den Abbau bürokratischer Hürden beim Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
  • konsequentes Vorgehen gegen den Missbrauch von Minijobs durch Arbeitgeber sowie gegen den vorsätzlichen Missbrauch sozialstaatlicher Leistungen,
  • eine Arbeitsmarktpolitik, die gute Arbeit attraktiver macht als dauerhafte Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen.

Fazit

Minijobs haben ihren festen Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Sie sind sinnvoll, wenn sie eine Ergänzung zur regulären Erwerbstätigkeit darstellen oder Menschen in besonderen Lebenssituationen die notwendige Flexibilität bieten.

Sie werden jedoch problematisch, wenn sie reguläre Beschäftigung verdrängen, soziale Sicherung verhindern oder dauerhaft zu einer Finanzierung des Lebensunterhalts durch die Solidargemeinschaft führen, obwohl eine reguläre Beschäftigung möglich wäre.

Als christliche Berufsgewerkschaft setzt sich die DHV deshalb für einen ausgewogenen Weg ein: Flexibilität dort, wo sie sinnvoll ist – soziale Sicherheit dort, wo sie notwendig ist – und klare Anreize für reguläre, existenzsichernde und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur ein Einkommen für heute, sondern auch Sicherheit für morgen.

 

 

Commerzbank mit Rekordgewinn: Stellenabbau bleibt der politische Preis

Die Commerzbank legt mitten im Übernahmekampf mit UniCredit Rekordzahlen vor. Im ersten Halbjahr 2026 stieg das operative Ergebnis um 14 Prozent auf 2,73 Milliarden Euro. Der Nettogewinn erreichte 1,81 Milliarden Euro, rund 40 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Für 2026 erwartet die Bank mindestens 3,4 Milliarden Euro Gewinn.

Die starke Bilanz soll die Eigenständigkeit untermauern. Doch UniCredit hat sich nach Ablauf ihres Übernahmeangebots rechnerisch mehr als 44 Prozent der Commerzbank-Anteile gesichert. Die Übertragung eines Teils der Aktien und Stimmrechte steht noch unter behördlichen Vorbehalten. Neue Gespräche zwischen beiden Instituten gelten als wahrscheinlich. Eine vollständige Integration könnte vor allem durch Doppelstrukturen bei Zentralfunktionen, IT und Verwaltung zusätzliche Arbeitsplätze gefährden.

Auch die eigenständige Strategie ist für die Belegschaft teuer. Bis 2030 will die Commerzbank konzernweit weitere rund 3.000 Stellen brutto abbauen. Hinzu kommen die bereits bis 2028 vorgesehenen 3.900 wegfallenden Vollzeitstellen, überwiegend in Deutschland. KI, Automatisierung und natürliche Fluktuation sollen den Umbau erleichtern. Mit den Arbeitnehmervertretungen wurden Altersprogramme und weitere Eckpunkte vereinbart.

Der Widerspruch bleibt: Während Stellen verschwinden, plant die Bank einen Aktienrückkauf von bis zu 1,2 Milliarden Euro und will praktisch den gesamten bereinigten Jahresgewinn an Anteilseigner zurückgeben. Eine erfolgreiche Abwehrstrategie darf jedoch nicht auf Beschäftigtenabbau beruhen. Vorstand, Betriebsrat und Gewerkschaften müssen verbindlich sichern, dass Digitalisierung zu Qualifizierung und neuen Aufgaben führt. Die Zukunft einer für Mittelstand und Außenhandel wichtigen Bank verlangt soziale Partnerschaft, nicht bloß höhere Renditeziele.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Zweite Insolvenz bei Kodi: Beschäftigte zahlen erneut den Preis

Der Haushaltsdiscounter Kodi steht erneut vor einem tiefen Einschnitt. Rund 50 der noch 150 Filialen könnten geschlossen werden. Damit droht nach dem bereits 2024 vollzogenen Abbau von mehr als 500 Stellen ein weiterer erheblicher Arbeitsplatzverlust.

Die Kodi Handels GmbH beschäftigt derzeit rund 1.200 Menschen, darunter 72 in der Oberhausener Zentrale und 36 in der Logistik. Das Amtsgericht Halle hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Alle Filialen bleiben zunächst geöffnet; Löhne und Gehälter sind für Juli bis September über das Insolvenzgeld abgesichert. Welche Standorte und wie viele Stellen konkret betroffen sein werden, ist noch nicht entschieden. Die Geschäftsführung nennt schwachen Konsum, Online-Konkurrenz sowie hohe Energie-, Miet- und Lohnnebenkosten als Ursachen.

Kodi ist kein Einzelfall. Depot schließt nach seiner zweiten Insolvenz 66 Filialen; mindestens 330 Beschäftigte verlieren ihre Arbeit, weitere Stellen entfallen in der Zentrale. Das EHI Retail Institute registriert zugleich Insolvenzen, Rückzüge und vollständige Marktaustritte zahlreicher Handelsketten. Dass neue Anbieter einzelne attraktive Großstadtlagen besetzen, ersetzt die verlorenen Arbeitsplätze in den Regionen nicht.

Eine Eigenverwaltung darf deshalb nicht allein an der Zahl fortgeführter Filialen gemessen werden. Erforderlich sind frühzeitige Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen, transparente Standortkriterien sowie belastbare Sozialpläne und Transferangebote. Kapitalgeber und Eigentümer müssen einen angemessenen Sanierungsbeitrag leisten. Wer bereits eine Restrukturierung mitgetragen hat, darf bei der nächsten Krise nicht wieder zuerst die Rechnung bezahlen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

Information des Landesverbandsvorsitzenden, 26.07.26

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

am 26.07.26 tagte der Landesvorstand Bayern in ordentlicher Sitzung in der Deutschen Eiche in München-Lochhausen. 

Der erste Teil der Sitzung war geprägt von einen intensiven Gedankenaustausch zur aktuellen Situation der DHV und der Positionierung unseres Landesverbandes als Reformkraft innerhalb der DHV. 

Im zweiten Teil unserer Sitzung stand unsere Positionierung im Aufsichtsrat der DHV, die Michael Staab und Ingrid Prager in die AR Sitzung am 25.09.26 einbringen werden. 

Für den Bundesgewerkschaftstag haben wir dann einen umfassenden Transformationsantrag beschlossen, der die DHV in die CGD [ christliche Gewerkschaft Dienstleistungen] umwandeln soll. 

In den nächsten Wochen werden wir innerhalb der DHV für diesen Antrag werben. 

Abgerundet wurde der zweite Block mit meinen Vorschlag Ingrid Prager für den Bundesvorstand vorzuschlagen, leider hat Ingrid aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. 

Der Dritte Block war geprägt vom CGB Bayern, hier werden wir uns in Zukunft intensiver einbringen. 

Vertreten sind wir im CGB Landesvorstand durch Ingrid Prager als stellv.Landesvorsitzende und durch Sarah Vogl und mich im Landesausschuss des CGB Bayern.

Im vierten und letzten Block haben wir uns dann mit Mitgliederangelegenheiten und unseren DHV Anwalt in Nürnberg beschäftigt.

Ich wünsche jetzt allen im Namen des ganzen Landesvorstandes eine schöne und erholsame Uraubszeit. 

Johann Lindmeier 

DHH Landesvorsitzender Bayern 

Tarifrunde im Handel 2026: Beschäftigte verdienen mehr als das übliche Verhandlungsritual

Die Tarifrunde im Handel hat erneut begonnen. Die DHV – Die Berufsgewerkschaft verfolgt die laufenden Verhandlungen aufmerksam.

Unsere Position ist klar: Die Beschäftigten im Handel verdienen einen Tarifabschluss, der ihnen angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten ein spürbares Reallohnplus bringt! Die Arbeitgeber sind aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und ein Angebot vorzulegen, das der Leistung von Millionen Beschäftigten in Verkauf, Logistik und Verwaltung entspricht.

Gleichzeitig erleben die Beschäftigten erneut einen Tarifkonflikt, der nach einem inzwischen vertrauten Muster abzulaufen scheint. Große und laute Forderungen werden präsentiert, Warnstreiks angekündigt, Verhandlungen unterbrochen und der „öffentliche Druck“ erhöht. Man fühlt sich fast an den berühmten Satz aus dem Silvesterklassiker Dinner for One erinnert: „The same procedure as every year.“

Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht, wie laut die Tarifauseinandersetzung geführt wird, sondern welches Ergebnis am Ende für die Beschäftigten erreicht wird! Aus Sicht der DHV muss sich jede Gewerkschaft an ihrer tatsächlichen Durchsetzungskraft messen lassen. Maßstab sind nicht Pressemitteilungen oder Warnstreiks allein, sondern die Frage, ob es gelingt, für die Beschäftigten nachhaltig bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen zu erreichen.

Ein Blick auf die vergangenen Tarifrunden zeigt jedoch, dass zwischen den ursprünglichen Forderungen und den letztlich erzielten Abschlüssen teilweise erhebliche Unterschiede bestanden. Die Beschäftigten dürfen deshalb nicht unbedingt erwarten, dass die verhandelnde Gewerkschaft ihre Ankündigungen am Ende auch mit entsprechenden Ergebnissen untermauert.

Wir hoffen dennoch, dass die diesjährige Tarifrunde zu einem Ergebnis führt, das den Erwartungen der Beschäftigten gerecht wird. Gerade diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die täglich unter hoher Arbeitsbelastung den Handel am Laufen halten, haben einen Tarifabschluss verdient, der ihren Einsatz angemessen honoriert.

Eines bleibt jedoch ebenfalls festzustellen, dass der Organisationsgrad im Handel seit Jahren rückläufig ist, sowie die Tarifbindung: Es ist davon auszugehen, dass circa 90 Prozent der Beschäftigten im Handel nicht Mitglied der verhandelnden Gewerkschaft sind. Auch dies sollte Anlass sein, über die Ursachen nachzudenken und darüber, wie gewerkschaftliche Interessenvertretung wieder mehr Beschäftigte erreichen kann.

Eine starke Arbeitnehmervertretung lebt letztlich vom Vertrauen der Beschäftigten – und dieses Vertrauen muss immer wieder neu verdient werden. In diesem Sinne wird sich die DHV auch künftig für faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine glaubwürdige, ergebnisorientierte Interessenvertretung der Beschäftigten einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

 

Geplante Verschärfung der Krankschreibung: Vertrauen statt mehr Bürokratie und Verunsicherung!

Die von der Bundesregierung angekündigten Pläne, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag grundsätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, sehen wir aus Sicht einer christlichen Gewerkschaft kritisch. 

Kranke Arbeitnehmer sind keine potentiellen Risikofaktoren für den Standort Deutschland!

Das Arbeitsverhältnis lebt von gegenseitigem Vertrauen, Pflichtbewusstsein und Ehrlichkeit. Wer wie Bundeskanzler Merz die geplante Gesetzesverschärfung mit exorbitant gestiegenen Krankenständen begründet und diese Entwicklung als Wettbewerbsnachteil für Deutschland darstellt, stellt den Generalverdacht auf, dass viele Arbeitnehmer Simulanten sind, mit ihrem pflichtwidrigen Verhalten Vertrauensmissbrauch betreiben und dem Standort Deutschland schaden! Das ist politischer Populismus und entbehrt jeglicher seriöser Faktengrundlage! Die überwältigende Mehrheit der Beschäftigten meldet sich nicht leichtfertig krank, sondern erscheint häufig sogar trotz gesundheitlicher Beschwerden am Arbeitsplatz. Dieses Verantwortungsbewusstsein verdient Anerkennung und nicht zusätzliches Misstrauen.

Mehr Bürokratie statt weniger

Die geplanten Regelungen führen nicht zu einer Entlastung, sondern zu mehr Bürokratie. Millionen zusätzlicher Arztbesuche werden notwendig, obwohl sich viele Erkrankungen – etwa Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte – innerhalb weniger Tage von selbst auskurieren. Wertvolle Arzttermine werden dadurch blockiert und fehlen anschließend für schwerer erkrankte Patientinnen und Patienten. Gerade in ländlichen Regionen oder bei ohnehin überlasteten Hausarztpraxen werden längere Wartezeiten die Folge sein.

Gesundheitsschutz bedeutet auch Infektionsschutz

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde eingeführt, um unnötige Infektionsrisiken zu vermeiden. Wer mit Fieber oder einer ansteckenden Virusinfektion gezwungen wird, eine Arztpraxis aufzusuchen, gefährdet andere Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal. Eine moderne Gesundheitsversorgung sollte digitale Möglichkeiten sinnvoll nutzen, statt bewährte Verfahren wieder abzuschaffen.

Zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer

Die Pflicht, bereits am ersten Krankheitstag persönlich eine Arztpraxis aufsuchen zu müssen, bedeutet insbesondere für Beschäftigte im Schichtdienst, Alleinerziehende, ältere Arbeitnehmer oder Menschen ohne wohnortnahe medizinische Versorgung eine erhebliche zusätzliche Belastung. Wer krank ist, sollte sich erholen können – und nicht zunächst stundenlang im Wartezimmer sitzen müssen.

Missbrauch darf nicht zum Maßstab werden

Selbstverständlich müssen missbräuchliche Krankschreibungen verhindert werden. Dafür bestehen jedoch bereits heute ausreichende rechtliche Möglichkeiten. Arbeitgeber können nach geltendem Recht schon jetzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen und bei begründeten Zweifeln den Medizinischen Dienst einschalten. Ein pauschaler Generalverdacht gegenüber allen Beschäftigten ist deshalb weder erforderlich noch verhältnismäßig. 

Christlich-soziale Verantwortung statt Misstrauenskultur

Die christliche Soziallehre stellt die Würde des Menschen und das Prinzip der Solidarität in den Mittelpunkt. Eine Arbeitswelt, die von Misstrauen geprägt ist, widerspricht diesem Leitbild. Arbeitnehmer sind keine Kostenfaktoren, sondern Menschen mit Verantwortung für ihre Familien, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Betriebe. Eine Politik, die Gesundheitsschutz erschwert und Bürokratie erhöht, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

Die DHV fordert daher:

  • Erhalt der telefonischen Krankschreibung für medizinisch geeignete Fälle.
  • Keine generelle Pflicht zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag.
  • Vertrauen statt Generalverdacht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Stärkung digitaler Gesundheitsangebote anstelle ihrer Abschaffung.
  • Entlastung der Arztpraxen statt zusätzlicher Bürokratie.
  • Maßnahmen gegen tatsächlichen Missbrauch nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte bestehen.
  • Gesundheits- und Infektionsschutz müssen weiterhin Vorrang vor pauschalen Kontrollmaßnahmen haben.

Harm Marten Wellmann

 

 

EINZELHANDELSVERBAND STELLT SONNTAGSSCHUTZ DES GRUNDGESETZES IN FRAGE

Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverband Deutschland (HDE), der Spitzenorganisation des deutschen Einzelhandels, Stefan Genth, hat sich gegenüber der BILD-Zeitung für allgemeine Sonntagsöffnungen des Einzelhandels ausgesprochen. Er hat damit den grundgesetzlich geschützten Sonntagsschutz in Frage gestellt und dies damit begründet, dass Einkaufen auch ein Freizeiterlebnis sei.

Der Christliche Gewerkschaftsbund und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV weisen die HDE-Forderung als Missachtung des Grundgesetzes und der Bedeutung des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zurück.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundes-Vorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Ich weiß nicht, für wen Herr Genth spricht. Die Mehrzahl der Einzelhandelsgeschäftsstelle nutzt bereits die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht aus. Der HDE sollte sich lieber mal Gedanken machen, wie die Insolvenzwelle im Einzelhandel und die damit verbundene Verödung der Innenstädte gestoppt werden kann. Wenn sich Filialisten wie DEPOT gezwungen sehen, 66 Filialen zu schließen und auch GALERIA als letzter großer Warenhauskonzern erneut in der Krise steckt, ist dies sicherlich nicht fehlender Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen geschuldet.“

Ladenöffnungen am Sonntag sind nach Auffassung von DHV und CGB auch kein Mittel zur Eindämmung des boomenden Online-Shopping. Wer seine Einkäufe lieber bequem am PC erledigt, wird auch am Sonntag nicht das „Einkaufserlebnis“ in der City suchen.

In der Abwägung zwischen den Forderungen des HDE nach Sonntagsöffnungen des Einzelhandel und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Wirtschafts- oder Verbraucherinteresseninteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

Ansprechpartner für die Medien und v.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen.

Stellungnahme des CGB zum Referentenentwurf des Arbeitszeitgesetzes

Grundhaltung: Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) begrüßt grundsätzlich, dass der Referentenentwurf die Arbeitszeiterfassung gesetzlich regelt – als Reaktion auf die EuGH- (2019) und BAG-Urteile (2022). Er bewertet den Entwurf aber differenziert und kritisiert mehrere zentrale Punkte.

1. Arbeitszeiterfassung 

Der CGB unterstützt eine gesetzliche Klarstellung, lehnt aber die elektronische und arbeitstägliche Aufzeichnung als starren Regelfall ab. Bewährte nichtelektronische, aber überprüfbare Erfassungsformen (z. B. tabellarische Nachweise) sollen dauerhaft zulässig bleiben – besonders für kleinere Betriebe. Zudem warnt der CGB vor einer Zweckentfremdung der Erfassung zur digitalen Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

2.Vertrauensarbeitszeit & flexible Modelle

Vertrauensarbeitszeit bleibt formal möglich und wird als sinnvoll anerkannt, sofern echte Eigenverantwortung besteht. Kritisiert wird, dass Abweichungen von starren Erfassungspflichten meist an Tarifbindung geknüpft sind – das benachteiligt Branchen ohne Tarifverträge (z. B. kleine Unternehmen, freie Berufe). Der CGB fordert rechtssichere flexible Modelle auch außerhalb tarifgebundener Strukturen, sofern Schutzmechanismen bestehen.

 3. Ruhezeiten

Die elfstündige Mindestruhezeit soll als Grundsatz erhalten bleiben. Der CGB ist offen für eng begrenzte, freiwillige und tariflich abgesicherte Ausnahmen (z. B. für Beschäftigte mit Familienverantwortung), lehnt aber einseitig vom Arbeitgeber angeordnete Abweichungen ab.

4. Werktägliche Höchstarbeitszeit

Klare Ablehnung der geplanten Möglichkeit, per Tarifvertrag die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Der Acht-Stunden-Tag gilt als unverzichtbarer Gesundheitsschutz; eine wöchentliche Betrachtung berge das Risiko sehr langer Einzelarbeitstage.

5. Gastronomie/Bäckereien

Wirtschaftliche Probleme dieser Branchen (Energiekosten, Fachkräftemangel, Wettbewerbsdruck) sollten nicht durch längere Arbeitszeiten, sondern durch Struktur-, Wirtschafts- und Tarifpolitik gelöst werden.

6. Sonntagsschutz

Der CGB lehnt die geplante Ausweitung der Sonntagsarbeit in Bäckereien/Konditoreien und öffentlichen Bibliotheken ab bzw. fordert engere Grenzen. Der verfassungsrechtlich geschützte Sonntag (Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV) dürfe nicht schrittweise ausgehöhlt werden; mildere Mittel (z. B. Selbstverbuchung in Bibliotheken) seien vorzuziehen.

Fazit: Der CGB fordert ein modernes, aber schutzorientiertes Arbeitszeitrecht: rechtssichere, technologieoffene Zeiterfassung, flexible Modelle auch ohne Tarifbindung, Erhalt der täglichen Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten sowie keine weitere Aufweichung des Sonntagsschutzes.

 

 

Statement des CGB-Bundesvorsitzenden Henning Röders zur Reformdiskussion:

Nun liegen auch die Empfehlungen der Rentenkommission auf dem Tisch. Zusammen mit der Gesundheits- und Pflegereform sowie mit dem Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz hat die Bundesregierung große Reformvorhaben auf den Weg gebracht. Nach dem ausgefallenen letzten „Herbst der Reformen“ scheint sie nun ernsthaft liefern zu wollen und drückt aufs Tempo.

Aber Eile und Hast sind keine guten Ratgeber. Wenn nur wenige Tage nach dem Bericht der Gesundheitsreformkommission bereits ein Gesetzentwurf vorliegt und nur ein Monat danach von der Bundesregierung beschlossen wird, und wenn nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung des Berichts der Rentenreformkommission Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Baas verkünden, dass die Vorschläge ein „Gesamtkunstwerk“ sind, keine „Rosinenpickerei“ stattfinden dürfe und es keine Alternative zu diesem Reformpaket gebe – dann erscheinen solche Handlungen und Verlautbarungen als Versuch, die Reformen möglichst ohne Berücksichtigung anderer Aspekte und ohne sachorientierte Abwägung von unterschiedlichen Argumenten und Standpunkten durchzudrücken. Solche Hauruckaktionen erinnern mich an die „Basta!“-Politik des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder und der „Alternativlosigkeit“ der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beide Politikstile hatten den jeweiligen Bundesregierungen nicht gutgetan – hatten sie doch die linken und rechten Ränder des demokratischen Spektrums gestärkt und den schleichenden Niedergang der SPD und jetzt von CDU und CSU eingeläutet.

Die Verdrossenheit gegen die Parteien des demokratischen Spektrums ist groß. Bei den Wahlen im Herbst drohen CDU, SPD und Grüne ein Debakel. Dieses lässt sich nicht abwenden, indem diese bedeutenden Reformvorhaben in kürzester Zeit durchgedrückt werden – in der Hoffnung, dass die Bundesbürger möglichst schnell die beschlossenen Gesetze als gegeben abhaken. So kann die Bundesregierung nicht das historisch schlechte Vertrauen wettmachen. Nein, vielmehr muss genügend Zeit für Diskussionen und Abwägung der Sachargumente gegeben werden. Und nach der Verabschiedung der Reformen muss die Bundesregierung geschlossen und ohne Streit die verabschiedeten Gesetze vertreten. Nur so kann verloren gegangenes Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat wieder hergestellt werden.

„Kein Gesetz geht aus dem Bundestag so heraus, wie es hereingekommen ist.“ – Diese Maxime des großen SPD-Politikers Peter Struck sollten die Parlamentarier in ihren Beratungen zu den Reformen beherzigen und den Diskussionen genügenden Spielraum lassen. Die Verschiebung der geplanten Verabschiedung der Gesundheitsreform auf den 10. Juli geht zwar in die richtige Richtung. Besser wäre es jedoch, Gesundheits- und Rentenreform als großes Sozialversicherungsreformpaket gemeinsam zu beraten und zu verabschieden. Deshalb sollte die Gesundheitsreform mit Blick auf den Herbst behandelt werden.