CGB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen

Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerkschaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent begrüßen solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlos­sen.

Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsverbot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten Anlässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Bedeutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.

Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermöglicht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüfbar belegt werden können.

Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

 

 

Privatbanken: Paket für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersvorsorge geschnürt

Bereits mit dem Tarifabschluss 2019 hatte der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) mit den verhandelnden Gewerkschaften eine Verhandlungsvereinbarung zu den Themen „Tarifvertrag Auszubildende“ und „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vereinbart.

In 2020 nahmen DHV und AGV Banken die Verhandlungen zu diesen Themen auf. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Reform der tariflichen Eingruppierungen, für das in 2019 ebenfalls eine Verhandlungsverpflichtung getroffen worden war. Bis zur Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht verhandelten DHV und AGV Banken intensiv zu diesen Themenkomplexen.

Im Frühjahr 2021 schien eine Einigung vor, oder im Zuge der anstehenden Gehaltstarifrunde 2021, im Bereich des Möglichen. Aber dann scheiterten die Verhandlungen. Nach einem langen Ringen konnten sich verdi und DBV im Frühjahr 2022 mit dem AGV Banken nur auf einen Gehaltstarifabschluss einigen, der aus Sicht der DHV sehr dürftig und vor allem gemessen an dem Verhandlungsaufwand zu den anderen Themen sehr enttäuschend war.

Über vier Jahre nach der Verhandlungsverpflichtung einigten sich die verhandelnden Tarifvertragsparteien auf einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und auf ein Sozialpartnermodell Betriebsrente einigen. Ergebnisse sind u.a. im Einzelnen:

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag:

  • Einbeziehung dual Studierender
  • Einheitliche Vergütung der Nachwuchskräfte und zusätzliche Vergütungsstufe für dual Studierende
  • Lernmittelzuschuss: Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro. Auf die Lernmittelzuschüsse werden vergleichbare betriebliche Leistungen angerechnet.
  • Erweiterte Übernahmeregelung: 12 Monate nach bestandener Abschlussprüfung; im Anschluss Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung.

Bewertung DHV:

Diese Regelung klingt besser, als sie es tatsächlich ist. Die Übernahme knüpft an die Voraussetzung von betrieblichem Bedarf und nicht entgegenstehender personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Gründe sowie an entsprechender betrieblicher Ausschreibungen. Faktisch ist dieser Teil des Nachwuchskräftetarifvertrages nichts weiter als eine mit guten Worten formulierte Bestätigung dessen, wozu eine Ausbildung dienen soll: Dass Nachwuchskräfte für den betrieblichen Bedarf ausgebildet und bei entsprechender Eignung übernommen werde

  • Recht auf Teilzeit-Ausbildung: Auszubildende können ihre Ausbildung künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit absolvieren, etwa bei Betreuungsverpflichtungen oder einer Schwerbehinderung.
  • Freistellung dual Studierender für Bachelorarbeit analog zum bereits bestehenden Freistellungsanspruch für Auszubildende von 3 Tagen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Anerkennung von Wartezeiten dual Studierender beim Krankengeldzuschuss

Sozialpartnermodell Betriebsrente:

Die Tarifvertragspartner haben sich auf die Einführung eines Optionsmodell geeinigt. Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen. Die Einführung erfolgt in Unternehmen mit Betriebsrat vorrangig durch eine Betriebsvereinbarung. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt.

Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen an dem Sozialpartnermodell partizipieren können.

Der Tarifvertrag schließt eine Arbeitgeberhaftung aus. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Abführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung und zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber keine weiteren Pflichten; insbesondere steht er weder für Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe ein, noch trifft ihn nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Pflicht zur Prüfung oder Anpassung der Versorgungsleistungen. Im Gegenzug für diesen Garantieverzicht versprechen die Tarifvertragsparteien ein attraktiveres Investment und eine höhere Rentenleistung durch chancenorientierte Kapitalanlage.

Der Arbeitgeberbeitrag ist tarifvertraglich abschließend festgeschrieben. Er soll schrittweise von 1,75 Prozent auf 2,25 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts ansteigen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird die Höchststufe des Arbeitgeberbeitrages von 1,15 Prozent auf 1,65 Prozent des Brutto-Monatsgehalts gesteigert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 1,0 Prozent des tarifvertraglichen Brutto-Monatsgehalts bzw. bei außertariflicher Vergütung des vertraglich vereinbarten Brutto-Monatsgehalts.

Für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (derzeit maximal 2.575 Euro Monatsbrutto) leistet der Arbeitgeber unmittelbar bei Einführung des Sozialpartnermodells den Höchstbeitrag. Darüber hinaus können die Betriebsparteien für diesen Personenkreis regeln, dass kein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden muss, dies aber möglich ist.

Das Sozialpartnermodell läuft über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als Partner.

Die DHV begrüßt die Einigung der Tarifvertragsparteien grundsätzlich als zukunftsweisend. Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag beinhaltet durchaus innovative Aspekte. Das Sozialpartnermodell Betriebsrente ist durchaus eine Option für die betriebliche Altersversorgung. Der Tarifvertrag darf aber nicht dazu führen, dass attraktivere betriebliche Altersversorgungsregelungen – insbesondere diejenigen mit Garantieverzinsung – verdrängt werden.

Kritische Reflexion zum digitalen Einkaufen

Neulich hatte ich in Mannheim Aufenthalt und wollte im Hauptbahnhof eine Kleinigkeit kaufen. Ich fand eine Filiale der Supermarktkette tegut…teo. Man kann mit einer App oder einer Giro-/Kreditkarte in den Laden gelangen. Drinnen bezahlt man an einer Selbstbedienungskasse. Der Kauf ging problemlos vonstatten.

Also alles gut? Für mich als Gewerkschafter nicht. Meine Rechnung: Mindestens eine/r Verkäufer/in pro Schicht ist weggefallen. Zwei Schichten sind erforderlich, um den Laden in der Mannheimer Hauptbahnhofspassage zu betreiben. Hinzu dürften noch Aushilfen und/oder noch eine weitere Teilzeit-/Vollzeitkraft kommen. Statt etwa 4-5 stationäre Beschäftigte dürfte der digitale Einkaufsladen nur noch eine oder zwei Beschäftigte benötigen, die für das Auffüllen des Ladenangebots mehrerer Geschäfte zuständig sein dürften.

Was heute noch eher einen Seltenheitswert hat, wird in wenigen Jahren in vielen Supermärkten Standard sein. Man geht dann eben in den digitalen Discountmarkt und erledigt die Einkäufe mit der App oder mit Giro-/Kreditkarte. Für die Einzelhandelsketten ein lohnendes Geschäft: Man spart massiv an Personalkosten ein, lässt die Belieferung der Märkte durch Subunternehmer erledigen, braucht sich nicht mit den Tarifforderungen der Gewerkschaften zu beschäftigen, und man hat dann auch noch den gläsernen Kunden, dessen Einkaufsverhalten getrackt werden und den man mit zielgerichteter Produktwerbung enger an sich binden kann.

Was passiert aber mit den hunderttausenden Beschäftigten, deren Arbeitsplätze in den nächsten Jahren überflüssig werden? Diese kann man nicht einfach in Alternativjobs lotsen. Ich erinnere mich an den Slogan “Schleckerfrauen in die Kitas” – die wenigsten Beschäftigten hatten den Weg dorthin genommen. Man kann nicht Verkäufer/innen in Arbeitskräftemangelbereiche wie Kindergärten, Pflegeheime, Schulen, Restaurants oder in die IT-Branche lotsen. Die wenigsten können vom einfachen Verkäufer hin zu IT-Experten oder Quereinsteiger in Schulen hochqualifiziert werden. Und sich den ganzen Tag dem Kinderlärm in den Kitas auszusetzen, Menschen zu pflegen und in Restaurants an Abenden und an Wochenenden zu arbeiten – das muss man wollen, für einen solchen Job muss man brennen! Ansonsten leiden diese Personengruppen/Kunden, und man selber geht an der Arbeit kaputt. Viele Beschäftigte werden eher früher in Rente gehen oder werden ihr Dasein als Bürgergeldempfänger/in fristen.

Die Entwicklung hin zum “digitalen Einkaufserlebnis” (Slogan tegut…teo) kann man nicht aufhalten, aber sie hat für mich einen sehr schalen Beigeschmack: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste sozialisiert. Aber wir alle müssen uns auch die Frage stellen: Warum kommt es so? Weil wir es wollen! Manche sind sicher auf billige Einkäufe angewiesen. Viele, die es sich aber anders leisten könnten, gehen lieber auf Rabattjagd nach dem Motto “Geiz ist geil!”, anstatt als Kunde den inhabergeführten Einzelhändler um die Ecke zu unterstützen.

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Ein kurzer Bericht von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Am 08.11.2023 fand in Mannheim die Vertreterversammlung der BGHW statt. Neben der eigentlichen Sitzung bildeten die Vorgespräche in den Gruppen der Versicherten und der Arbeitsgeber sowie die Verleihung der goldenen Hand, dem Präventionspreis der BGHW, den Rahmen für die Versammlung. Die gelebte Parität der BGHW wurde in der gesamten Veranstaltung gut sichtbar. 

Dies war nach der konstituierenden Versammlung in Heidelberg die erste „Arbeitssitzung“. Nach dem obligatorischen Berichten des Vorsitzenden und der Geschäftsführung folgten die Arbeitsthemen. Die Themen waren vielfältig, insbesondere wurden die Schulungsmaßnahmen in der Prävention, die Rückkehr zur Normalität nach Corona, das Angebot von Fahrsicherheitsschulungen seitens der BG, die Zunahme von Fahrassistenten bis hin zum möglichen autonomen Fahren und die möglichen Risiken, die KI und die möglichen Vor- und Nachteile angesprochen.  Ein weiteres Thema waren die EAS-Systeme an Kassen. Hier kommt es bei einigen Geräten vor, speziell bei der Entfernung des Diebstahlschutzes, dass die Strahlungsschwellenwerte kurz überschritten werden. Zu den möglichen Folgen und Risiken gibt es noch keine Erkenntnisse. Man ist im Austausch mit den Herstellern und wird die Problematik weiterverfolgen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Beschreiten neuer medialer Wege der BGHW in der öffentlichen Wahrnehmung wurde diskutiert. Die BGHW wird hier zukünftig weiter ihren Weg der Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien ausbauen.   

 MdB Peter Weiß von der CDU und Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen hielt ein paar spannende Grußworte zur Sozialversicherung, Unfallversicherung und den Sozialwahlen. Er regte zur Diskussion über die aktuelle Situation der Sozialversicherung und deren Zukunft an.

Am Abend rundete die Preisverleihung der goldenen Hand, welche alle zwei Jahre verliehen wird, die Versammlung ab.

Die „goldene Hand“ wurde insgesamt an 7 Preisträger verliehen und live im Internet gestreamt.

Ausgezeichnet wurden hier Erfindung und Einfälle, die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes den Preisträgern eingefallen sind.

So wurden unter anderem ein „Sichtbarmachen“-system von Ecken für Stapelfahrer im Lager, eine smarte Steckdose, eine Leitersicherung an LKW und eine Lichtweste beim Beladen von Schiffen ausgezeichnet. All die präventiven Maßnahmen erhöhen den Schutz der Arbeitnehmer. Sie können Unfälle vermeiden und vielleicht auch in anderen Bereichen Anwendung finden.

DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Filialsterben im deutschen Einzelhandel setzt sich fort

Die DHV ist besorgt über das anhaltende Filialsterben im deutschen Einzelhandel, von dem besonders die Bekleidungsbranche betroffen ist. Allein im I. Quartal dieses Jahres haben bereits 37 Mode- und Schuhhändler ein Insolvenz- oder Schutzschirmverfahren angemeldet. Aktuell hat das Unternehmen Gerry Weber angekündigt, dass es 122 seiner 149 deutschen Läden und 28 Outlet-Stores bis September schließen will. Die angekündigte Schließung bedeutet den Wegfall von ca. 350 Vollzeitstellen im Verkauf und von 75 in der Zentrale. Der Modekonzern, der sich bereits 2019 nur mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens vor dem Aus retten konnte, hatte im April erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenregie beantragt und will sich nun verstärkt auf die Modeherstellung und sein Großhandelsgeschäft konzentrieren.

Auch die frühere Gery Weber-Tochter Hallhuber, die 2021 nach einem Insolvenzverfahren von zwei Investoren übernommen wurde, befindet sich erneut in Schieflage und kämpft ums Überleben. Es geht um 110 Filialen und rund 1100 Beschäftigte. Ob auch diesmal das Insolvenzverfahren ein glückliches Ende findet ist fraglich.

Beim Modehändler Peek & Cloppenburg sind von dem am 1.Juni eröffneten Insolvenzverfahren in Eigenregie derzeit „nur“ 350 der über 1500 Arbeitsplätze in der Zentrale betroffen, die abgebaut werden sollen, wie das Unternehmen im Mai in einer Pressemitteilung ankündigte. Die Beschäftigten der 67 deutschen Filialen und des Online-Stores der Modekette müssen aktuell nicht um ihre Arbeitsplätze bangen. Ob dies auch längerfristig der Fall sein wird, bleibt abzuwarten angesichts von 400 Millionen Euro Schulden des Düsseldorfer Konzerns.

Für die Mehrzahl der Beschäftigten der Schuhhandelskette Reno, die bereits im März Insolvenz anmelden musste, ist es bereits traurige Gewissheit, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Nach dem kein neuer Investor gefunden wurde, steht das Ende für 150 der 180 Reno-Standorte in Deutschland fest. Lediglich 30 Standorte sollen im Rahmen von Übernahmen fortgeführt werden. Etwa 120 der ehemals 1100 Beschäftigten haben damit die Chance auf Erhaltung ihres Arbeitsplatzes.

Für die Schuhhandelskette Görtz hat sich zwar in Rahmen des bereits im September letzten Jahres eingeleiteten Insolvenzverfahrens in Eigenregie ein neuer Investor gefunden, ein Ende der Fahnenstange ist dennoch nicht in Sicht. War man noch im Februar davon ausgegangen, das Unternehmen mit der Hälfte der ehemals 160 Filialen fortführen zu können, mussten bereits im Mai weitere Filialschließungen angekündigt werden, da sich der Umsatz nicht wie erwartet entwickelt hatte.

Die Reihe der Hiobsbotschaften ließe sich fortsetzen. Die Corona-Pandemie ist vorbei; die erhoffte Erholung der krisengeschüttelten Schuh- und Modebranche lässt jedoch auf sich warten. Keine rosigen Zeiten für die Einzelhandelsbeschäftigten.

Streik EDEKA Berbersdorf Juni 2023

Streik Berbersdorf EDEKA

Im großen Zentrallager des Einzelhändlers Edeka in Berbersdorf bei Chemnitz wurde am Donnerstag, 8. Juni, zum geplanten 3 tägigen Streik ausgerufen . Die DHV unterstützte den Streikaufruf der verhandelnden Gewerkschaft und rief ihre Mitglieder zur Streikteilnahme auf.

Die steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie und Fahrtkosten sowie Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen andererseits veranlassen die Beschäftigten zur Teilnahme an Streikaktionen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel ist zunehmend von Geldsorgen und Altersarmut betroffen. Konkret gefordert wird eine Erhöhung aller Löhne um 13 Prozent sowie eine Vorschusserhöhung von 27 Cent pro Stunde für bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Das Angebot der Arbeitgeberseite war bisher mehr als ungenügend.

Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifkonflikt im Handel mit einem guten Abschluss zu Ende geht, der den Beschäftigten in ihrer schwierigen Situation hilft.

DHV begrüsst Rettung von Karstadt Bremen in letzter Minute

Mit Ablauf Mai endete das Insolvenzverfahren des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Essen ausgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig wurde.

Der Insolvenzplan sieht die Schließung von 41 der zuletzt noch 129 Filialen des Konzerns vor. Bremen ist nicht mehr der dabei. In letzter Minute einigte sich das Unternehmen mit dem Eigentümer der Immobilie in bester Bremer Innenstadtlage, der Kurt-Zech-Stiftung. 240 Beschäftigte können aufatmen. Ihre bereits ausgesprochenen Kündigungen wurden zurückgenommen. Die DHV freut sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für die Stadt Bremen. Das bereits im Jahre 1932 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Galeria-Karstadt-Haus ist die letzte in Bremen befindliche Warenhausfiliale. Die Bremer Kaufhof-Filiale von Galeria wurde bereits 2020 geschlossen.

Die DHV ist für die Zukunft des Bremer Karstadt-Hauses optimistisch. Das Haus schreibt „schwarze Zahlen“. Die mit der Kurt-Zech-Stiftung vereinbarte Flächenreduzierung dürfte daran nichts ändern. Sie stand bereits vor dem Insolvenzverfahren zur Diskussion und im Zusammenhang mit Plänen zur Aufwertung der Innenstadt. Entfallen wird eine Fläche außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes, die früher das Defaka-Warenhaus beherbergte und bei Aufgabe des Unternehmens von Karstadt übernommen wurde.