Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

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