Mitbestimmung

Mitbestimmung bezeichnet die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen im Betrieb und Unternehmen. Die Unternehmensmitbestimmung erfolgt durch Mitglieder der Arbeitnehmer in den nach dem Gesellschaftsrecht vorgesehenen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat). Gesetzliche Grundlagen sind u.a. das Montan-Mitbestimmungsgesetz vom 21.5.1951. Bei der betrieblichen Mitbestimmung wirken die Arbeitnehmer durch den Betriebsrat oder den Sprecherausschuss mit. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz bezeichnet alle rechtlichen Regelungen, die die Möglichkeit des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer zu kündigen beschränken. Gesetzliche Regelungen enthalten insbesondere das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969, das Mutterschutzgesetz vom 206.2002, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5.12.2006 und das Arbeitsplatzschutzgesetz vom 14.2.2001.

Gesundheitsvorsorge

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich durch einen unabhängigen Arbeitsmediziner untersuchen zu lassen. Weiterhin hat der Arbeitgeber die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie im Rahmen des „Gesundheitsschutzes“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbedenklich sind, z.B. Bildschirmarbeitsplätze.