Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Erholungsurlaubs. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Gesetzliche Regelungen enthält das Bundesurlaubsgesetz 8.1.1963.

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