Gehaltstarifverhandlungen Banken: Der kritische Blick von außen

Das erste Mal seit Bestehen der Flächentarifverträge Privatbanken und öffentliche Banken begleitet die DHV als Zuschauerin mit einem kritischen Blick vom Spielfeldrand aus die Gehaltstarifverhandlungen. Das geschieht nicht freiwillig, sondern diese Position ist der Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht geschuldet. Aber sie gibt uns die Möglichkeit, unbefangen von dem konkreten Verhandlungsverlauf das Tarifgeschehen einzuordnen.
Vor allem werfen wir einen kritischen Blick darauf, ob und wie es unsere Konkurrenzgewerkschaft verdi vermag, die Tarifrunden zu gestalten. Schließlich führte diese Gewerkschaft über sieben Jahre das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV mit der Argumentation, Dumpingtarifverträge zu verhindern. Nun kann diese Gewerkschaft endlich befreit von einem sogenannten „Dumpinglohnkonkurrenten“ bei den Banken aufspielen und bessere Tarifbedingungen durchsetzen.
Nun, der erste Aufschlag ist schon mit der Aufstellung der Forderungen misslungen:

  • Im Mai 2021 stellten wir die Gehaltsforderung für die Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken in Höhe von 8 % für 18 Monate auf. Verdi ist mit einer Forderung von 4,5 % für 12 Monate in die Verhandlungen gegangen – das macht 6,75 % für 18 Monate aus. Na ja, wer ist da auf dem Papier eher im Dumpingbereich anzusiedeln? Aber nun gut, Gehaltsforderungen sind relativ, entscheidend ist, was am Ende herauskommt. Allerdings: Hätte sich verdi an der DHV-Forderung orientiert, wäre schon einmal mehr Forderungsmasse in die Tarifverhandlungen eingebracht worden. Das ist vor dem Hintergrund der seit Sommer stark anziehenden Inflation nicht unerheblich. Anscheinend haben die vielen Volkswirtschaftsexperten, die verdi in ihren Rei-hen sicher hat, etwas geschlafen…
  • Viel schwerer wiegt aber, dass verdi es zum wiederholten Mal versäumt hat, eine Verkürzung der Wochenarbeitsstunden um eine Stunde auf 38 Stunden zu fordern. Die DHV hatte wie bei der Gehaltstarifrunde 2019 auch für die diesjährige Tarifrunde die Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit aufgestellt. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist ein wichtiges Thema: Es gibt in der Finanzdienstleistungswelt Mischkonzerne, die Banken und Versicherungen unter einem Konzerndach vereinen. Der Konzern Wüstenrot & Württembergische ist ein Beispiel. Im Gegensatz zu den unter den Bankentarifvertrag fallenden Beschäftigten dieser Mischkonzerne (39 Wochenarbeitsstunden) kommen die unter den Versicherungstarifvertrag fallenden Beschäftigten in den Genuss einer um eine Stunde auf 38 Arbeitsstunden verkürzten Wochenarbeitszeit. Die Beschäftigten dieser Konzerne, aber darüber hinaus viele Beschäftigte in den Banken sind nicht mehr länger bereit, diese Ungleichbehandlung bei der Wochenarbeitszeit hinzunehmen.
    Die DHV-Tarifkommission hatte sich dieses berechtigten Anliegens der Beschäftigten angenommen. Verdi ignoriert dieses Anliegen zum wiederholten Mal.
  •  Dafür fordert verdi einen Anspruch der Beschäftigten auf mobiles Arbeiten von bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit und eine Erstausstattungspauschale von 1.500 €. Verdi fordert etwas, was die Arbeitgeber längst als notwendig erkannt haben und vielen Beschäftigten ermöglichen. In einer gemeinsamen Onlineveranstaltung von den Arbeitgeberverbänden Privatbanken und Versicherungen sagte die Vorsitzende des AGV Banken, Sabine Schmittroth, dass die Entwicklung hin zum hybriden Arbeiten geht – teils von zu Hause aus und teils im Büro. Zunehmend werden auf betrieblicher Ebene Regelungen zum mobilen Arbeiten und zu den Kosten für die Einrichtung eines mobilen Arbeitsplatzes vereinbart. Andererseits will eine zunehmende Zahl von Beschäftigten wieder dauerhaft an ihrem Arbeitsplatz arbeiten. Die verdi-Forderung geht in vielen Bereichen an der längst praktizierten betrieblichen Realität vorbei.

Während die DHV-Forderung nach Verkürzung der Wochenarbeitszeit allen Beschäftigten zugutekommen würde, würden von der verdi-Forderung nach einem Anspruch auf mobilem Arbeiten nur ein kleiner Teil der Beschäftigten profitieren: Nämlich diejenigen, die in Banken arbeiten, wo noch keine betrieblichen Regelungen zum mobilem Arbeiten gelten, die auch wirklich bis zu 60 % ihrer Arbeitszeit von zu Hause aus arbeiten wollen und die vor allem nicht den Wunsch verspüren, den meisten Teil der Arbeitszeit im Büro zu arbeiten. Da setzt verdi auf das falsche Pferd!  Es ist zu befürchten, dass sich die Arbeitgeber im Laufe der Tarifrunde Zugeständnisse bei diesem Thema teuer durch Zugeständnisse bei den Gehaltsforderungen erkaufen lassen. Ein niedriger Gehaltstarifabschluss würde dann alle Beschäftigten treffen!
„Stillstand! Fehlender Gestaltungswille der Arbeitgeber“ Das sind die Schlagzeilen der Tarifinformationen der verhandelnden Gewerkschaften. Das gehört zum üblichen Getöse einer Gehaltstarifrunde, die auf vier Verhandlungstermine ausgelegt ist. Insofern hat sich an den Verhandlungsritualen bislang nichts geändert. Von einem von einer „Dumpinglohnkonkurrenz“ befreiendem verdi-Aufspiel ist nichts zu merken. Wir dürfen gespannt sein, was am Ende herauskommen wird.

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Tarifverhandlungen 2021 Öffentliche Banken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 24.06.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die öffentlichen Banken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! In einem herausfordernden Umfeld konnten sie sich gut behaupten und auch Gewinne erwirtschaften. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

Der VÖB hatte im vergangenen Jahr die Tarifgemeinschaft mit den Privatbanken beendet. Diese Entscheidung und die sich daraus ergebende Konsequenz getrennter Tarifverhandlungen bedauern wir! Mit einem nahezu gleichlautenden Forderungspaket kämpfen wir in der Gehaltstarifrunde 2021 gegen ein Auseinanderdriften der Tarifvertragsniveaus von öffentlichen Banken und Privatbanken!

Tarifverhandlungen 2021 Privatbanken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 01.07.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die Privatbanken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! Die Deutsche Bank hat in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 so viel verdient wie seit sieben Jahren nicht mehr! Auch die Commerzbank plant für 2021 mit einem positi-ven operativen Ergebnis. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Darüber hinaus: Anspruch auf ein Sabbatical für alle Beschäftigten! Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, in bestimmten Abständen eine unbezahlte Auszeit mit Rückkehranspruch für eine Dauer von 3-12 Monaten nehmen zu können!
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Anspruch auf Arbeitsfreistellung für individuelle Fort-/ Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu zwei Tagen pro Jahr!
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt ist die Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich – deshalb soll es einen Arbeitsfreistellungsanspruch der Beschäftigten für individuelle Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen geben.

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

 

Privatbanken und öffentliche Banken: Mit einer umfangreichen Tarifagenda in das neue Jahr gestartet

Die DHV hat mit den Privatbanken und den öffentlichen Banken die Tarifverhandlungen zu den Themenkomplexen, die im vergangenen Jahr nicht abgeschlossen werden konnten, wiederaufgenommen.

Bedingt durch die Beendigung der Tarifgemeinschaft von Privatbanken und öffentlichen Banken führt die DHV getrennte Tarifverhandlungen. Die Agenda der für die nächsten Monate bis Juni vereinbarten Verhandlungstermine umfasst folgende Themen:

Privatbanken:
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Sozialpartnermodell zur Betriebsrente
    Neuregelung der Eingruppierungen

Öffentliche Banken: 
    Nachwuchskräftetarifvertrag
    Neuregelung der Eingruppierungen

Über diese Themen hinaus werfen die in 2021 anstehenden Gehaltstarifverhandlungen ihre Schatten voraus. Bei den öffentlichen Banken liegen bereits erste Terminvorschläge vor. Geplant ist, mit den Gehaltstarifverhandlungen im Juni zu beginnen.

Mit den Privatbanken fand der Verhandlungsauftakt am 08.02.2021 in Form einer Videokonferenz statt. Thema war das Sozialpartnermodell zur Betriebsrente. Die Verhandlungen zu diesem Thema sind bereits weit fortgeschritten, so dass eine Einigung durchaus in Reichweite ist. Strittig ist aber vor allem noch der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente. Das Angebot eines Zuschusses in Höhe von 0,5 % des Altersvorsorgebetrages hat die DHV als unzureichend zurückgewiesen. Offen ist auch noch die Höhe des Sicherungsbetrages.
Zuversichtlich beurteilt die DHV auch die Einigungschancen beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Auch hier sind die Verhandlungen bereits weit fortgeschritten. Die Neuregelung der Eingruppierungen ist dagegen nach Auffassung der DHV zu komplex, um sie bis zum Start der Gehaltstarifverhandlungen zum Abschluss zu bringen.

Mit den öffentlichen Banken startete die DHV am 15.02. ebenfalls in Form einer Videokonferenz in die Verhandlungen. Der Termin brachte einige Fortschritte beim Thema Nachwuchskräftetarifvertrag. Positiv zu bewerten ist, dass die Arbeitgeber bereit ist, die DHV-Forderung nach einem Anspruch Ausgebildeter auf eine Sabbatzeit in eine tarifvertragliche Regelung umzusetzen. Fortschritte gab es auch bei anderen Themen, u.a. die Freistellung zur Vorbereitung auf Prüfungen. Eingehend diskutiert wurde die Vereinbarung eines unbefristeten Übernahmeanspruchs von Ausgebildeten. Eine Einigung zu diesem Thema konnte noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden fortgesetzt, bereits in der nächsten Woche sind weitere Termine vereinbart.

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Verhandlungen Privatbanken zu komplexen Themen: Eingruppierung, betriebliche Altersvorsorge, TV Nachwuchskräfte

Im Tarifabschluss 2019 hatten sich die DHV und der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) über Verhandlungen über die Modernisierung der Tarifverträge im privaten Bankgewerbe verständigt. Im Juni 2020 wurden die Tarifverhandlungen in Form von Videokonferenzen aufgenommen.

Auf der Agenda der Verhandlungen stehen komplexe Themen:

1)    Reform der Eingruppierungsregelungen

Das bestehende Eingruppierungssystem bildet die Arbeitswelt der 1970er/1980er-Jahre ab. Diese Welt gibt es aber nicht mehr, ein zeitgemäßes und zukunftsgerichtetes Eingruppierungssystem ist notwendig!

Unsere Positionen für ein zukunftsgemäßes Eingruppierungssystem:

  • Gewährleistung eines weiterhin attraktiven Vergütungsniveaus!
  • Transparente, nachvollziehbare Eingruppierungsregelungen
  • Ein Eingruppierungssystem, in das auch zukünftige, neue Tätigkeiten nachvollziehbar eingruppiert werden können!
  • Honorierung von zusätzlichen Führungs-/ Leitungsaufgaben!
  • Ziel: Reintegration von outgesourcten Tätigkeiten!
  • Besitzstandsregelungen, die Nachteile für Bestandsbeschäftigte sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft ausschließen!
    Der bisherige Verhandlungsverlauf lässt noch keine Bewertung über einem möglichen Kompromiss zu. Positiv ist aber die Bereitschaft der Arbeitgeber zu umfassenden Besitzstandsregelungen zu vermerken!

2)    Betriebliche Altersvorsorge
Ziel der Verhandlungen ist ein Angebot an die Betriebsparteien, eine attraktive betriebliche Altersversorgung auch in Zeiten der anhaltenden Niedrigzinsphase zu ermöglichen. Der Tarifvertrag soll eine Beitragszusage auf Grundlage des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ermöglichen.
Unsere Position: Der Tarifvertrag darf bestehende betriebliche Altersversorgungsregelungen nicht verdrängen und soll auch zukünftig andere betriebliche Vereinbarungen ermöglichen! Die Arbeitgeber sollen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung leisten!
Strittig in den Verhandlungen ist, ob der Arbeitgeberzuschuss im Tarifvertrag geregelt (= DHV-Position) oder es den Betriebsparteien überlassen werden sollte, ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird (= Arbeitgeberposition).

3)    Tarifvertrag Nachwuchskräfte
In den Nachwuchskräfte-Tarifvertrag sollen die in den verschiedenen Tarifverträgen enthaltenen Regelungen zu den Auszubildenden überführt werden – einschließlich der Ausbildungsvergütungen und der im Tarifabschluss 2019 vereinbarten Übernahmegarantie. Des Weiteren soll der Tarifvertrag auch für die dualen Studenten Anwendung finden und eine Vergütungsregelung vereinbart werden.
Darüber hinaus fordern wir einen Anspruch für junge Beschäftigte auf eine Sabbat-Auszeit von bis zu 3 Monaten!

Die Verhandlungen sind bis Jahresende terminiert. Wir werden Sie über den laufenden Stand informieren.

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.