Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis befristet ist. Das Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anderes kann allerdings in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt werden.
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