Betriebsurlaub bezeichnet die gleichzeitige Erteilung des Urlaubs an einen Teil oder die gesamte Belegschaft. Die Festlegung von Betriebsurlaub steht im Ermessen des Arbeitgebers. Besteht ein Betriebsrat so unterliegt die Einführung von Betriebsurlaub der Mitbestimmung.
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