Betriebsversammlung

Betriebsversammlung besteht aus sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebs. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, so muss dieser in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen. Das Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen steht allen vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu.

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