Feiertagszuschlag ist ein Zuschlag auf die Arbeitsvergütung für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Gesetzlich besteht für einen Feiertagszuschlag kein Anspruch. In vielen Branchen sind diese Zuschläge jedoch in Tarifverträgen verbindlich geregelt.
Feiertagszuschlag
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