Freistellung zur Stellensuche muss dem Arbeitnehmer gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers erfolgt ist. Dem Arbeitnehmer müssen also insbesondere die Zeiten für Bewerbungsgespräche bei anderen Arbeitgebern wie Arbeitszeit bezahlt werden.
Freistellung zur Stellensuche
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