Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.4.1976 gerelt. Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und enthält Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche und die entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers.

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