Ein Kettenarbeitsvertrag liegt vor, wenn mehrere befristete Arbeitsverträge hintereinander abgeschlossen werden. Im Rahmen der Wirksamkeit eines solchen Arbeitsvertrags ist grundsätzlich zu prüfen, ob für die letzte Befristung ein sachlich gerechtfertigter Grund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000 vorlag.
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