Krankengeld wird gezahlt, wenn einen Versicherten die Krankheit arbeitsunfähig macht und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erschöpft ist. Einzelheiten regelt das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenversicherung) vom 20.12.1988.
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