Leitender Angestellter ist ein Arbeitnehmer. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001 ist Leitender Angestellter, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen und Betrieb zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, wer über Generalvollmacht oder Prokura verfügt oder wer weisungsfrei Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens oder des Betriebs von Bedeutung sind und die besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzen.
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