Probezeit soll Arbeitgebern die Möglichkeit geben, vor Abschluss eines Arbeitsvertrags die Geeignetheit des Arbeitnehmers zu prüfen. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
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