Ruhepausen

Ruhepausen sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.

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