Saisonarbeit liegt vor, wenn Aushilfskräfte in bestimmten Bereichen für nur einen Teil des Jahres beschäftigt werden. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis befristet werden ( Befristeter Arbeitsvertrag). Saisonarbeiter sind Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Saisonarbeit
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