Die Überlassung eines Arbeitnehmers (Arbeitnehmerüberlassung) bedarf der Erlaubnis. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber (Verleiher) Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen will.
Überlassung von Arbeitnehmern
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