Verweigerung der Arbeit (Arbeitsverweigerung) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeit nicht erbringt und es hierfür keinen berechtigten Grund gibt. Grundsätzlich berechtigt die Arbeitsverweigerung den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
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