Das sog. Weihnachtsgeld ist ein Monatsgehalt, das vom Arbeitgeber vor Weihnachten gezahlt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag, aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben.
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