Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Gesetzliche Regelungen über Teilzeitarbeit enthält das Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21.12.2000.
Teilzeitarbeit
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