Zeugnis ist dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zu erteilen. Es muss zur Art der ausgeübten Tätigkeit und zur Dauer des Arbeitsverhältnisses Stellung nehmen (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis darüber hinaus auf Angaben zur Leistung und Führung zu erstrecken (qualifiziertes Zeugnis).
Zeugnis
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