Der Tarifvertrag wird grundsätzlich nach dem Tarifvertragsgesetz zwischen dem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft geschlossen. Der Tarifvertrag findet nur Anwendung für Mitglieder einer tarifvertragschließenden Gewerkschaft. Nicht-Mitglieder haben keinen Rechtsanspruch auf Erfüllung des Tarifvertrages.
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