Die Entgeltfortzahlung steht bei unverschuldeter Krankheit jedem Arbeitnehmer und jedem Auszubildenden zu. Sie erhalten in den ersten sechs Wochen der Erkrankung ihre durchschnittliche Arbeitsvergütung (zzgl. zuvor gezahlter Zuschläge) weiter.
Entgeltfortzahlung
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