Faktisches Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aufgenommen hat, der Arbeitsvertrag aber unwirksam war. Das Arbeitsverhältnis ist dann für die Vergangenheit wirksam und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
Add a Comment
You must be logged in to post a comment