Haftung des Arbeitgebers

Haftung des Arbeitgebers bedeutet, dass der Arbeitgeber bei Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis rechtlich einzustehen hat. So haftet der Arbeitgeber dafür, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeit keinen Sachschaden erleidet. Eine Schadensersatzpflicht kann auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen, etwa wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein Arbeitszeugnis ausstellt und sich hierdurch die Aufnahme einer neuen Arbeit verzögert. Erleidet der Arbeitnehmer bei Ausübung seine Tätigkeit einen Personenschaden, hat er keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die gesetzliche Unfallversicherung.

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