Haftung des Arbeitnehmers bedeutet, dass der Arbeitnehmer bei Pflichtverletzungen aus dem Arbeitsverhältnis rechtlich einzustehen hat, also die Verantwortung übernehmen muss. Verursacht ein Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit einen Schaden zulasten des Arbeitgebers, so haftet er aber nur dann uneingeschränkt, wenn er grob fahrlässig ( Fahrlässigkeit) oder vorsätzlich ( Vorsatz) gehandelt hat.
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