Krankmeldung

Krankmeldung ist eine Pflicht des Arbeitnehmers im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vom 26.5.1994 ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

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