Kur dient der medizinischen Vorsorge und der Rehabilitation. Ist eine Kur notwendig, ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Zu den medizinischen Vorsorgemaßnahmen gehören alle Heilmaßnahmen, die notwendig sind, um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit sonst voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde.
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