Ein Unfall / Arbeitsunfall liegt vor, wenn der Arbeitnehmer bei Ausübung einer gesetzlich versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden führt. In diesem Fall bietet die gesetzliche Unfallversicherung dem Arbeitnehmer und seiner Familie sozialen Schutz.
Unfall – Arbeitsunfall
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