Tarifbindung bedeutet, dass die Mitglieder der Tarifvertragsparteien an die tariflichen Regelungen im Tarifvertrag gebunden sind. Grundsätzlich ist für eine Tarifgeltung die beiderseitige Tarifgebundenheit erforderlich, das heißt, der Arbeitgeber muss Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft sein.